Hallo
Ich bin seit dem 13.10.2010 in Krankengeld.
Seit dem bin ich 3 mal bei der KK vorgeladen worden. 2x in Bezug auf das weitere Vorgehen mit dem Krankheitsbild. Ich habe nun einen Termin nicht wahrgenommen und auch nicht abgesagt. Nun streicht mir die KK das Krankengeld ersatzlos wegen unterlassener Bereitschafft zu Genehsung.
Hallo,
nehme an, Sie sind bei der AOK - das ist nämlich gängige AOK-Praxis, auf diese Weise KRG zu sparen.
Legen Sie ganz einfach schriftlich Widerspruch ein, dann muss weiter KRG gezahlt werden, da diese Begründung haltlos ist und keiner Klage auch nur im Geringsten Stand hält!
hallo
für mich ist das ziemlich fragwürdig mit deiner kk die sind verpflichtet dir kg zu zahlen bis zu 1 1/2 jahren.
schlecht ist das du den termin nicht wahrgenommen hast.
da haben die recht in dem sie es als verweigerung ansehen.aber in der kurzen zeit dürfen die das gar nicht.richte dich an deinen behandelden arzt der weiß was du tun kannst.
liebe grüße
Hallo!
Wow - was ist das denn für eine Kasse??? Das ist ja megaheftig!
Warst du denn schon mal im Krankengeldbezug? Wie sahen die Vorladungen denn aus? War das ein Termin beim Sachbearbeiter oder wurdest du zum Medizinischen Dienst zur Untersuchung vorgeladen?
Du hast zwar eine Mitwirkungspflicht, jedoch auch nur in einem „normalen“ Maß. Was für eine Erkrankung hast du denn?
Lege gegen den Bescheid auf jeden Fall Widerspruch ein, keine Angst, du brauchst keinen Anwalt. Einfach WS einlegen und begründen. Die Kasse wird einknicken, spätestens vorm Sozialgericht. Und selbst da brauchst du nicht zwingend einen Anwalt. Das Sozialgericht entscheidet nach Recht und in solchen Fällen fast immer für den Versicherten.
Hoffe ich konnte dir helfen!
LG
Glumanda