Kein krankengeld

hallo,
ich beende morgen meine teilhabe am arbeitsleben in form einer dualen umschulung durch die rv.
nun bin ich seit dem 15.01. krankgeschrieben und bleibe auch weiter au.
die kasse teilte mir nun mit, dass ich keinen anspruch auf krankengeld habe, da die umschulung eine befristete massnahme ist.
ist das denn richtig so?

gruß

Hallo
ob es rechtlich richtig ist das die Krankenkasse nicht zahlen muss kann ich dir leider nicht sagen.
Aber wenn du mit rv die Rentenversicherung meinst könnte es gut möglich sein das du Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommst
mfg
Erich

Ja, der Rentenversicherungsträger müsste nun für den Unterhalt aufkommen, wenn ich mich nicht ganz irre.

MfG
CKH