hallo,
ich beende morgen meine teilhabe am arbeitsleben in form einer dualen umschulung durch die rv.
nun bin ich seit dem 15.01. krankgeschrieben und bleibe auch weiter au.
die kasse teilte mir nun mit, dass ich keinen anspruch auf krankengeld habe, da die umschulung eine befristete massnahme ist.
ist das denn richtig so?
gruß