Kein Krankengeld - Gehaltsnachzahlung?

Hallo!

Wenn ein Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum krank ist (5 oder 6 Wochen?), bekommt er ja sein Gehalt normalerweise nicht mehr über den Arbeitgeber, sondern über die Krankenkasse. Die wird durch die Krankenkasse selbst „in Angriff“ genommen, es werden Formulare zugeschickt, die der AN ausfüllen und zurückschicken muss.

Angenommen, an die vollständige Arbeitsunfähigkeit schliesst sich eine Phase der Wiedereingliederung an, in der eine eingeschränkte Stundenzahl gearbeitet wird, und es geht zudem um einen sogenannten 400€-Job.

Wenn sich nun im Nachhinein (Arbeitsfähigkeit ist vollständig wiederhergestellt, AG hat das zustehende Gehalt ab diesem Zeitpunkt normal wieder bezahlt) herausstellt, dass die Krankenkasse gar nicht bezahlen muss, da sich der Empfänger in der Elternzeit befindet, muss dann der Arbeitgeber für den Zeitraum der Wiedereingliederung das Gehalt bezahlen? Auch noch, wenn die Wiedereingliederungsphase schon seit einigen Wochen abgeschlossen ist?

Neugierige Grüsse
Bine :smile:

Hallo,

nö, muss er nicht. Er muss für die Wiedereingliederung nur zahlen, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde, denn eine Wiedereingliederung findet während der Arbeitsunfähigkeit statt, d.h. der AN ist allenfalls zu Teilleistungen in der Lage und diese muss der AG weder annehmen noch bezahlen, selbst wenn er sie annimmt.

Ich muss aber nicht verstehen, wieso jemand Wiedereingliederungen in der Elternzeit durchführt, wenn Wiedereingliederungen doch zum Ziel haben, dass nach Abschluss die Arbeit wieder aufgenommen werden kann???

Grüße
EK

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Hallo!

Danke erstmal für Deine Antwort!

Um Deine Frage zu beantworten: die Elternzeit soll in dieser Fragestellung nur deswegen erwähnt sein, um zu erklären, warum die Krankenkasse kein Krankengeld bezahlt.
Man darf ja auch während der Elternzeit einen 400€-Job ausführen und kann dann ja genauso krank werden, wie ein Arbeitnehmer in einer Vollzeitstelle.

Ich habe Dich also richtig verstanden, dass der AN in so einem Fall „für lau“ arbeiten würde, solange er nicht wieder voll arbeitsfähig ist, weil weder Krankenkasse noch AG zur Zahlung verpflichtet wären, auch wenn der AG die Wiedereingliederung angenommen hat?

Liebe Grüsse
Bine

Ich habe Dich also richtig verstanden, dass der AN in so einem
Fall „für lau“ arbeiten würde, solange er nicht wieder voll
arbeitsfähig ist, weil weder Krankenkasse noch AG zur Zahlung
verpflichtet wären, auch wenn der AG die Wiedereingliederung
angenommen hat?

Ja, denn eine Wiedereingliederung ist für beide Seiten unverbindlich. Der Arbeitnehmer kann sie jederzeit abbrechen oder bei einzelnen Tätigkeiten auch sagen: „Das schaffe ich noch nicht“, wenn die nicht schon von vornherein in der Wiedereingliederungsvereinbarung ausgeschlossen waren. Ebenso kann der Arbeitgeber sich (aus sachlichen Gründen) jederzeit beenden.

Oder um in Deinen Worten zu bleiben: Der Arbeitnehmer arbeitet für lau, dafür arbeitet er aber auch lau.

Grüße
EK