Ganz kurz: eine männliche Person arbeitet als Lagerist, muß so ca.40kg Blöcke schleppen, sehr oft gebückt arbeiten. ende Mai 2012 Festtellung eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule, dadurch rechter Zeigefinger sehr berührungsempfindlich… Okay, irgendwann Vorstellung beim MDK . MDK sagt: kann arbeiten , Facharzt sagt: nicht mehr als 5kg heben, keine „Zwangshaltung“ (z.B. gebückt arbeiten) also: Widerspruch. Kasse zahlt weiter Krankengeld, erneute MDK Prüfung mit dem selben Ergebniss. Erneuter Widerspruch. Erneute Ablehnung! Kasse stellt Zahlung ein, da MDK sagt: arbeiten. Facharzt sagt: nicht in dem Job. NOCH ist er nicht gekündigt! ER weiter nicht arbeitsfähig, aber wovon nun leben? An wen kann man sich wenden??
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten!!!
LG
- gegen den schriftlichen Bescheid des MDK erneut Widerspruch einlegen
- ist „Mann“ in Gewerkschaft dort um Rechtsberatung anfragen,
falls nicht Gewerkschaftsmitglied aber (Arbeits)Rechtschutzversicherung besteht, dort anfragen und
Anwalt einschalten - mit MDK-Gutachten und Arztbestätigung bei Agentur für Arbeit (arbeitssuchend melden) sowie bei
ARGE (ALG II-Antrag) - gibt´s BU-Versicherung? wenn ja mit Vorlage des Gutachtens abklären, ob BU einspringt
LG
Hallo,
- mit MDK-Gutachten und Arztbestätigung bei Agentur für Arbeit (arbeitssuchend melden) sowie bei
ARGE (ALG II-Antrag )
Dazu die Aussage vom UP: NOCH ist er nicht gekündigt!
Also wird m.E. die Agentur für Arbeit sich mit diesem Fall nicht befassen.
Es bleibt m.E. nur der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht,da wir hier keine Rechtsberatung
anbieten bzw. leisten dürfen.
LG Bollfried
PS:Ich wünsche der beteiligten Person viel Glück auf dem steinigen Weg der Bürokratie,
hoffe das sie einen „langen Atem“ hat um dies zu überstehen und vielleicht auf einen
Bürokraten trifft der sich „menschlich“ dieses Falles annimmt.
Ich drücke dafür ganz fest die Daumen!
Hallo,
- mit MDK-Gutachten und Arztbestätigung bei Agentur für Arbeit
(arbeitssuchend melden) sowie bei
ARGE (ALG II-Antrag )Dazu die Aussage vom UP: NOCH ist er nicht gekündigt!
Also wird m.E. die Agentur für Arbeit sich mit diesem Fall
nicht befassen.
arbeitssuchend ist doch was anderes als arbeitslos oder?
vermutlich hast du recht, aber ein Versuch ist´s wert und vor allem schriftliche Ablehnung von Agentur für Arbeit geben lassen, wenn die sich mit dem Fall beschäftigen möchten…
LG Bollfried
PS:Ich wünsche der beteiligten Person viel Glück auf dem
steinigen Weg der Bürokratie,
hoffe das sie einen „langen Atem“ hat um dies zu überstehen
und vielleicht auf einen
Bürokraten trifft der sich „menschlich“ dieses Falles annimmt.
Ich drücke dafür ganz fest die Daumen!
Mein Mann hatte keine Lust dazu, ihm ist es genauso gegangen nur mit Gelenkentzündung im Schulterbereich (Lagerarbeiter im Getränkehandel), hat Krankmeldung durchgezogen bis zur Kündigung durch Arbeitgeber - die erfolgte dann innerhalb kürzester Zeit (das ging aber nur, weil ich Vollzeit gut verdiene und Familienversicherung gegriffen hat) und hat sich neuen Job gesucht…
Gruß von Tara
sollte natürlich heißen…wenn sich die Agentur für Arbeit mit dem Fall NICHT beschäftigen möchte
grins (Tippfehler)
Hoi.
Wurde den hier seitens der Ärzte eine Berufskrankheit nach
"BK Nr.2109
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können"
in Erwägung gezogen?
Sonst sich mit der BG Handel und Warendistribution(www.bghw.de) mal in Verbindung setzen.
Wie wird den sonst die Lastenhandhabungs-Verordnung in Betrieb umgesetzt?
"§ 2 Maßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden."
Ciao
Garrett
Hoi.
Hallo,
Wurde den hier seitens der Ärzte eine Berufskrankheit nach
"BK Nr.2109
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch
langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur
Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die
Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der
Krankheit ursächlich waren oder sein können"in Erwägung gezogen?
Bei begründetem Verdacht auf Berufskrankheit bestünde für den Arzt Anzeigepflicht gem. § 202 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html
Ciao
&Tschüß
Garrett
Wolfgang
Hallo seit Mai 2012 also krank? Lohnfortzahlung bezogen und dann Krankengeld, wurde denn auch eine Reha gemacht? Liegt eine Schwerbehinderung vor? Und ganz wichtig wurde mal mit dem Arbeitgeber gesprochen ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Steht dieser nicht zur Verfügung und besteht aber arbeitsfähigkeit kann der AN (ohne Aufgabe der Betriebszugehörigkeit an die Agentur für Arbeit verwiesen werden (vom AG) um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden. LG rolf
Nicht schon wieder !
Hallo
Hallo,
`ne zeitlang nix von Dir gelesen, aber jetzt mal wieder so richtig heftigen Quark abgesondert:
und
besteht aber arbeitsfähigkeit
Besteht „Arbeitsfähigkeit“, hat der AG einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, will er nicht in Annahmeverzug kommen, denn „Arbeitsfähigkeit“ bezieht sich nur auf die konkreten arbeitsvertraglichen Pflichten
kann der AN (ohne Aufgabe der
Betriebszugehörigkeit an die Agentur für Arbeit verwiesen
werden (vom AG) um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu
finden.
Absolut irre ! Der AG hat gar nix zu „verweisen“, wenn Arbeitsunfähigkeit" besteht. Die AA wird erst bei „Aussteuerung“ nach 78 Krankheitswochen zuständig.
Lass es doch bitte sein, wenn du bestenfalls Viertelswissen hast. Merkst Du denn nicht, daß Du im Zweifelsfall mit derartigem Unsinn Menschen schadest ?
LG rolf
Kopfschüttelnd Wolfgang
Danke für die Antwort!
Reha wurde in dem Sinne von KG gemacht, die nichts brachte. Schwerbehinderung wurde abgelehnt! Wiederspruch läuft noch… Arbeitsamt fühlt sich nicht zuda das Arbeitsverhältnis noch besteht!
Danke für deine Antwort!
Wird nicht als Berufskrankheit anerkannt!
Ich glaube nicht, das der AG die Lastenhandhabungs-Verordnung kennt. LOL
Danke für deine Antwort!
Zweiter Widerspruch ergab das selbe Ergebnis!
Kein Gewerkschaftsmitglied, keine Arbeits-Rechtschutzversicherung! Keine BU-Versicherung!! Hat sich an den SoVD gewandt! Die nehmen sich des Falles an! Dauert aber, und solange gibts kein Geld (wenn es denn irgendwann welches wieder gibt) nur, wovon bis dahin leben ???
Arbeitsamt fühlt sich nicht zuständig!
Danke für deine Antwort!
Das Problem ist nur, das die Kohle fehlt!!
Danke für deine Antwort!
Leider verdiene ich nicht genug! Welche Familienversicherung hat gegriffen? Berufsunfähigkeit?
LG
Welche Familienversicherung
hat gegriffen? Berufsunfähigkeit?LG
Wenn man kein Krankengeld mehr erhält, fällt man auch spätestens nach 1 Monat aus der gesetzl. Krankenversicherung heraus, dann gibt´s für weiteren Krankenversicherungsschutz entweder die Familienmitversicherung der Krankenkasse des Ehegatten (kostenlos) oder eine freiwillige Weiterversicherung (kostet natürlich was).
Gruß von Tara