Kein Krankengeld von PKV nach Gutachten

Kurze Erläuterung der Situation: Ich bin seit April 2010 nach einem kompletten körperlichen und psychischen Zusammenbruch krankgeschrieben. Die Krankenversicherung hat mich alle paar Wochen zu einem anderen Gutachter geschickt, die alle jeweils meine volle Arbeitsunfähigkeit bestätigten. Ende August 2011 wurde ich dann zu einem Gutachter X geschickt, der mich eigentlich nicht untersuchte, sondern nach kurzer Sichtung der Sachlage eine 50 prozentige Arbeitsunfähigkeit feststellte. Die Krankenkasse stellte die Zahlung des Krankengeldes sofort ein. Mein behandelnder Arzt hat sofort einen Widerspruch verfasst, der an die Krankenkasse ging.
Nun erfolgte eine 3 (!) monatige Verzögerung durch die Krankenkasse. Einmal gingen Unterlagen verloren, dann weigerte sich der Gutachter X eine Stellungnahme zum Widerspruch meines Arztes abzugeben, und so weiter. Die Krankenkasse hat sich immer wieder entschuldigt, und mir versichert, dass ich mir keine Gedanken machen müsste. Meine Anfragen nach einem weiteren Gutachten wurden damit abgelehnt, dass es ja nur formale Verzögerungen gäbe, und sich alles aufklären werde. Jetzt, Anfang Dezember, kam eine kurze Benachrichtigung der Krankenkasse, dass der Gutachter X trotz Widerspruchs meines Arztes bei seiner Meinung bleibt, und daher seit August kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Nach telefonischer Rücksprache bei der Krankenversicherung wurde wiederum, diesmal deutlich unfreundlicher, ein weiteres Gutachten abgelehnt, aber diesmal mit der Begründung, dass nach der langen Zeit seit August (ich bin immer noch fassungslos) ein Gutachten nichts mehr bringt, da der damalige Gesundheitszustand nicht mehr festgestellt werden kann.
Die letzten drei Monate habe ich mit Hilfe von Ersparnissen meine Behandlung fortgeführt, und habe jetzt zum Glück den Stand einer 50 prozentigen Arbeitsfähigkeit wieder erreicht.
Nun zur Frage: Habe ich überhaupt noch eine Chance gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen? Der Zug für ein Obergutachten ist ja wohl abgefahren …

Danke für eine Antwort
Gruß

Hallo, rehnes!

Bitte stelle im Internet die Frage „Kein Krankengeld von PKV nach Gutachten“, da bekommst du einige Infos.
Da ich mich mit der PKv nicht so gut auskenne wie mit der gesezlichen, musst du selbst ein wenig recherchieren. Auf jeden Fall würde ich gegen die Hinhaltetaktik der PKV angehen. Leider dürfte das es nach der Zeit nur mit einem Anwalt für Sozialrecht zum Erfolg führen. Besteht eine Rechtschutzversicherung? Auf jeden Fall würde eine Erstberatung (nach den Kosten fragen) helfen.
Außerdem sieh bitte im Kleingedruckten der PVk nach. Bei den meisten wird erst bei 100% AU gezahlt. Deshalb haben die wohl nach einem Gutachter gesucht, der nur 50 % bescheinigt. Ein unseriöses Vorgehen!!!
Viel Erfolg gegen die PKV und alles Gute- Schaddie

Hallo,

hier handelt es sich um eine private Krankenversicherung. Dafür bin ich leider kein „Experte“…

Mfg

Matthias

Hallo,

Sorry aber PKV ist nicht meine Baustelle. Kenne mich mit Privatversicherungsrecht nicht aus.

PS: In der GKV wäre das nicht passiert.

MfG
T. Heinold

Das ist ein Fall für den Ombudsmann und einen Versicherungsberater bzw Fachanwalt. Nur soweit vorab. Bei 50 GdE klinkt sich die PKV (Krankentagegeld) bzw GKV (Krankengeld) aus bzw. endet deren Leistungspflicht.

Wenn die Erkrankung schon so lange vorliegt müsste man schon langsam über Rente nachdenke (z.B. Rente wegen voller Erwerbsminderung).

Hallo! Bitte fragen Sie einen Experten für private Krankenversicherung, statt Experten für gesetzlichen Krankenkassen.

Gruß, Christian