Kurze Erläuterung der Situation: Ich bin seit April 2010 nach einem kompletten körperlichen und psychischen Zusammenbruch krankgeschrieben. Die Krankenversicherung hat mich alle paar Wochen zu einem anderen Gutachter geschickt, die alle jeweils meine volle Arbeitsunfähigkeit bestätigten. Ende August 2011 wurde ich dann zu einem Gutachter X geschickt, der mich eigentlich nicht untersuchte, sondern nach kurzer Sichtung der Sachlage eine 50 prozentige Arbeitsunfähigkeit feststellte. Die Krankenkasse stellte die Zahlung des Krankengeldes sofort ein. Mein behandelnder Arzt hat sofort einen Widerspruch verfasst, der an die Krankenkasse ging.
Nun erfolgte eine 3 (!) monatige Verzögerung durch die Krankenkasse. Einmal gingen Unterlagen verloren, dann weigerte sich der Gutachter X eine Stellungnahme zum Widerspruch meines Arztes abzugeben, und so weiter. Die Krankenkasse hat sich immer wieder entschuldigt, und mir versichert, dass ich mir keine Gedanken machen müsste. Meine Anfragen nach einem weiteren Gutachten wurden damit abgelehnt, dass es ja nur formale Verzögerungen gäbe, und sich alles aufklären werde. Jetzt, Anfang Dezember, kam eine kurze Benachrichtigung der Krankenkasse, dass der Gutachter X trotz Widerspruchs meines Arztes bei seiner Meinung bleibt, und daher seit August kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Nach telefonischer Rücksprache bei der Krankenversicherung wurde wiederum, diesmal deutlich unfreundlicher, ein weiteres Gutachten abgelehnt, aber diesmal mit der Begründung, dass nach der langen Zeit seit August (ich bin immer noch fassungslos) ein Gutachten nichts mehr bringt, da der damalige Gesundheitszustand nicht mehr festgestellt werden kann.
Die letzten drei Monate habe ich mit Hilfe von Ersparnissen meine Behandlung fortgeführt, und habe jetzt zum Glück den Stand einer 50 prozentigen Arbeitsfähigkeit wieder erreicht.
Nun zur Frage: Habe ich überhaupt noch eine Chance gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen? Der Zug für ein Obergutachten ist ja wohl abgefahren …
Danke für eine Antwort
Gruß