Kein Krankengeld?

hallo.

Person 1 wird nach der Disco „angegriffen“ von Person 2.
Es kommt zum streit und zur schlägerei.

Person 1 bricht sich dabei einen Finger auf der linken hand.
(Der Vorfall wird bei der der Polizei aufgenommen…; Person 1 = 0.7
Promille; Person 2 = 1.6 Promille )

Person 1 muss am nächsten Tag am Finger operiert werden…
und wird 6-8 Wochen krank geschrieben…

Nun muss Person 1 den Vorfall auf der Arbeit schildern…
Dem gesagt wird, dass er eine Anzeige machen soll, denn sonst zahlt
die Firma kein Geld. (Person 1 in der Ausbildung)

Person 1 möchte aber keine Anzeige machen?!

Was nun?

Kann ein Betrieb einem Azubi sowas sagen, wie entweder Anzeige oder
kein Geld… etc. ??

Nach 6 Wochen springt doch sowieso die Krankenkasse ein?

Hi,

zunächst einmal: Krankengeld bezahlt die Krankenkasse, der Arbeitgeber leistet Entgeltfortzahlung.

Für die Forderung des Arbeitgebers nach einer Anzeige sehe ich keine Grundlage. Wie begründet der AG das?

Person 1 (der mit dem kaputten Finger)ist aber verpflichtet, dem Arbeitgeber die Daten des „Schädigers“ mitzuteilen, damit der AG bei diesem die entstandenen Kosten für die 6 Wochen Lohnfortzahlung geltend machen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html

Außerdem könnte der AG auf die Idee kommen, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, sollte er den Eindruck gewonnen haben, dass Azubi auch ein Verschulden trifft.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Gruß

Hallo,

sind im geschilderten Fall Person 1 die Personalien von Person 2 bekannt ?
Falls nicht, kann der AG u. U. sehr wohl eine Strafanzeige verlangen, um durch die Feststellung der Personalien von Person 2 evtl. Schadensersatzansprüche ggü. Person 2 geltend machen zu können.
Das könnte sich durchaus aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ergeben.
Die Verweigerung der LFZ könnte dann durchaus auf § 7 Abs. 1 Nr. 2 EntgfG gestützt werden, wenn Person 1 keine Strafanzeige erstattet:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__7.html

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

da die Polizei da war sind die Daten sicherlich bekannt - zumindest bei der Polizei.

Gruß

D.

Person 1 hat den Namen, sowie die Adresse von Person 2.

Also -muss- Person 1 eine Strafanzeige tätigen?

Person 1 hat den Namen, sowie die Adresse von Person 2.

Also -muss- Person 1 eine Strafanzeige tätigen?

Hallo,

wenn die Personalien von Person 2 bereits bekannt sind, kann idR der AG keine Strafanzeige verlangen. Der AN muß die Personalien von P2 dem AG mitteilen. Der AG muß dann seine Schadensersatzansprüche zivilrechtlich verfolgen. Auf die zivilrechtliche Klage des AG hätte ein Strafverfahren sowieso keinen automatischen Einfluß, da der Zivilrichter nicht an die Beweiserhebung in einem evtl. Strafverfahren gebunden wäre.

&Tschüß
Wolfgang