Hallo,
ist es rechtens, mal abgesehen davon, dass dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) steht, dass eine private Unfallversicherung die Zahlung von Krankenhaustagelgeld verwehrt, da es sich bei diesem Krankenhausaufenthalt um einen psychisch bedingten Aufenthalt in der psychosomatischen Abteilung handelt? Wenn ja, warum? Wenn nein, was kann man tun, damit die private Unfallversicherung zur Zahlung verpflichtet wird?
Ist ein Krankenhaus einer privaten Unfallversicherung gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet oder hat die private Unfallversicherung das Recht, von dem Krankenhaus zu erfahren, wieso sich der Versicherungsnehmer dort aufgehalten hat?
Ist von vornherein überhaupt eine solche Klausel in den AVBs erlaubt?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße