Kein Krankenhaustagegeld bei Psychosomatik?!

Hallo,

ist es rechtens, mal abgesehen davon, dass dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) steht, dass eine private Unfallversicherung die Zahlung von Krankenhaustagelgeld verwehrt, da es sich bei diesem Krankenhausaufenthalt um einen psychisch bedingten Aufenthalt in der psychosomatischen Abteilung handelt? Wenn ja, warum? Wenn nein, was kann man tun, damit die private Unfallversicherung zur Zahlung verpflichtet wird?

Ist ein Krankenhaus einer privaten Unfallversicherung gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet oder hat die private Unfallversicherung das Recht, von dem Krankenhaus zu erfahren, wieso sich der Versicherungsnehmer dort aufgehalten hat?

Ist von vornherein überhaupt eine solche Klausel in den AVBs erlaubt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo

Hallo,

ist es rechtens, mal abgesehen davon, dass dies in den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) steht, dass eine
private Unfallversicherung die Zahlung von
Krankenhaustagelgeld verwehrt, da es sich bei diesem
Krankenhausaufenthalt um einen psychisch bedingten Aufenthalt
in der psychosomatischen Abteilung handelt?

Ist er KH aufenthalt auf ein „plötzliches unerwartetes, unverhersehbares Ereignis“ zurückzuführen?? Wahrscheinlich nicht und damit dürfte die UV zurecht nix zahlen müssen

Wenn ja, warum?
Wenn nein, was kann man tun, damit die private
Unfallversicherung zur Zahlung verpflichtet wird?

Ist ein Krankenhaus einer privaten Unfallversicherung
gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet oder hat die
private Unfallversicherung das Recht, von dem Krankenhaus zu
erfahren, wieso sich der Versicherungsnehmer dort aufgehalten
hat?

Wenn Sie leisten soll, muss Sie ja wohl wissen um was es sich handelt… Ideen haben manche :wink:

Ist von vornherein überhaupt eine solche Klausel in den AVBs
erlaubt?

na klar

Bitte um eure Antworten.

büdde

Vielen Dank im Voraus.

LG
Mikesch

Hallo

Hallo

Ist er KH aufenthalt auf ein „plötzliches unerwartetes,
unverhersehbares Ereignis“ zurückzuführen?? Wahrscheinlich
nicht und damit dürfte die UV zurecht nix zahlen müssen

Da es sich um ein plötzlich unerwartetes, unverhersehbares Ereignis handelt (Verkehrsunfall), muss die UV zurecht zahlen müssen.

Wenn Sie leisten soll, muss Sie ja wohl wissen um was es sich
handelt… Ideen haben manche :wink:

Ich weiß auch nicht, wie manche auf solche Ideen kommen können. Tztztztz … :wink:

na klar

Schade. :wink:

büdde

Dange :wink:

Hallo!

… mal abgesehen davon, dass dies in den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) steht…

… und somit Vertragsgrundlage des mit der UV abgeschlossen Vertrages ist!

Gruß
CM

private Unfallversicherung die Zahlung von
Krankenhaustagelgeld verwehrt, da es sich bei diesem
Krankenhausaufenthalt um einen psychisch bedingten Aufenthalt

Mit größter Wahrscheinlichkeit ja, denn die Unfallversicherung leistet nur wenn ein Unfall ursächlich für den Leistungsfall war. Das ist bei psychischen Erkrabnkungen schwer nachzuweisen.

Wenn nein, was kann man tun, damit die private
Unfallversicherung zur Zahlung verpflichtet wird?

Die einfachste Variante ist den Ombundsmann für das Versicherungswesen einzuschalten.

Ist ein Krankenhaus einer privaten Unfallversicherung
gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet oder hat die
private Unfallversicherung das Recht, von dem Krankenhaus zu
erfahren, wieso sich der Versicherungsnehmer dort aufgehalten hat?

Wenn eine Versciehrung eine Leistung erbringen soll, muß man ihr erlauben zu prüfen, ob sie zur leistung verplfichtet ist. Mit der Umfallmeldung ist mit Sicherheit eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben worden.