Hallo,
ich bin seit ca. 2 Monaten krank geschrieben und habe eine Krankentagegeld-Versicherung ab dem 22. Krankheitstag.
Zu meinem Entsetzen habe ich jetzt folgends gehört:
Ist man, wie ich, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH, so wird das Krankentagegeld nicht nach dem Gehalt berechnet,
sondern eventuelle Verluste der GmbH werden zuerst vom Gehalt abgezogen. Nach dem was übrig bleibt, berechnet sich dann das Krankentagegeld.
Davon steht aber nichts in meinem Versicherungsvertrag! Meine Fragen nun: Ist das gängige Praxis? Ist das legal? Hätte ich nicht vorher darüber aufgeklärt werden müssen?
Mit Dank im Voraus
Martin
Hallo Martin,
bist du gesetzlich oder privat versichert?
Gruß
Marco
Hallo Martin,
grundsätzlich gilt ein Bereicherungsverbot. Wenn du also keine Kürzung deiner Einnahmen zu erwarten hast, dann bekommst du entsprechend weniger TG.
Daher hängt dies sehr wahrscheinlich auch von deinem Anstellungsvertrag ab.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
dass ich mich nicht am Krankentagegeld gesund stoßen darf, ist mir klar. Der Punkt ist aber ein anderer. Nämlich:
- Ganz egal wieviel ich verdient habe, soll zuerst ein etwaiger
Verlust des Jahres vor meiner Erkrankung von meinem Verdienst
abgezogen werden, bevor das Tagegeld berechnet wird.
Egal, wie die Bilanz in den Jahren davor aussah, oder im nächsten
Jahr aussehen wird. Dieser Abzug wird nach meinem Anteil an der GmbH
berechnet.
- Da ich ein eher moderates Gehalt beziehe, bewirkt natürlich schon
ein kleiner prozentualer Verlust der GmbH einen großen prozentualen
Abzug von meinem Gehalt.
Martin
Hallo Martin,
interessant wäre für mich noch, warum sie es kürzen. Dafür muss es eine Begründung geben.
Ich bin noch am recherchieren… aber so ganz schlüssig erscheint es mir nicht.
Viele Grüße
Marco
Die Begründung ist mir auch nicht ganz einleuchtend. Im Prinzip geht sie wohl so:
Da ich Geschäfstführer und Gesellschafter bin, steht zu erwarten, das sich ein Verlust der Gesellschaft auf mein Einkommen niederschlägt.
Nun habe ich aber bis zum Zeitpunkt meiner Krankheit keine Einkommenskürzung erfahren. Der Verlust der Gesellschaft hat sich allerdings auf mein Vermögen ausgewirkt, da meine Anteile an der Gesellschaft nun weniger Wert sind.
Aber das hat eigentlich nichts mit dem Tagegeld zu tun, da dies doch wohl keine Schadensersatzversicherung, sondern eine Summenversicherung ist.
Schönen Dank für Deine Mühe
Martin
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