Liebe Forenbesucher,
angenommen, jemand arbeitet in einer kleinen Agentur, aktuell 7 Mitarbeiter (Azubis und Praktikanten nicht gezählt, Halbtagskräfte unter 20 Stunden als 0,5 MA).
Der Chef kündigt einen MA ohne Angaben von Gründen. Dieser MA fällt wahrscheinlich nicht unter das KSchG, da von den 7 MA nur 4 bereits 2003 beschäftigt waren.
Hat ein Gericht bei diesem Fall in irgendeiner Art und Weise Ermessensspielraum bei der MA-Anzahl? Kann man über den Hinweis
auf 2 dieses Jahr eingestellte MA, die nach 1 bzw. nach 3 Monaten sofort wieder gefeuert
wurden, und dem Hinweis auf 2 im August eingestellte MA, die exakt das machen,
was der gekündigte MA gemacht habe, eine Kulanzhaltung erwirken (vor allem hinsichtlich des Sachverhalts, dass das
Arbeitsgericht den Chef bereits aus diversen rückliegenden Prozessen, die er alle verloren hat, als skrupellosen Arbeitgeber kennt)?
Besteht entfernt die Möglichkeit, dass der Klageerhebung unter Berücksichtigung dieser Tatsachen zu Gunsten des MAs stattgegeben wird? Oder muss jeder Richter die Klage a priori abweisen mit Hinweis auf die nicht erfüllten Bedingungen?
Hat der Gekündigte irgendeine andere Möglichkeit, aktiv zu werden? Bis zur Kündigung wurden beste Leistungen bescheinigt und es gibt keine wirtschaftliche Notsituation.
Vielen Dank für eine ernsthafte Diskussion dieser Frage und Vorschläge zu möglichen Vorgehensweisen.
Freundliche Grüsse,
Gerhard.
Hallo!
Hat ein Gericht bei diesem Fall in irgendeiner Art und Weise
Ermessensspielraum bei der MA-Anzahl? Kann man über den
Hinweis
auf 2 dieses Jahr eingestellte MA, die nach 1 bzw. nach 3
Monaten sofort wieder gefeuert
wurden, und dem Hinweis auf 2 im August eingestellte MA, die
exakt das machen,
was der gekündigte MA gemacht habe, eine Kulanzhaltung
erwirken (vor allem hinsichtlich des Sachverhalts, dass das
Arbeitsgericht den Chef bereits aus diversen rückliegenden
Prozessen, die er alle verloren hat, als skrupellosen
Arbeitgeber kennt)?
Besteht entfernt die Möglichkeit, dass der Klageerhebung unter
Berücksichtigung dieser Tatsachen zu Gunsten des MAs
stattgegeben wird? Oder muss jeder Richter die Klage a priori
abweisen mit Hinweis auf die nicht erfüllten Bedingungen?
Ich würde Dir gern helfen, aber diesen Absatz verstehe ich (und mein Kollege, der mir gegenüber sitzt) beim besten Willen nicht. Wenn Du diesen Passus etwas genauer und vor allem viel verständlicher ausführen könntest, wäre mir (und damit auch Dir) geholfen.
Vielleicht bis später.
Pauli
Gerne. Folgende Historie:
Der Gekündigte ist seit 3 Jahren und 10 Monaten beschäftigt. Für die gleiche Tätigkeit werden im August 2004 2 neue Mitarbeiter eingestellt. Müsste nicht dann einem dieser Beiden gekündigt werden statt dem Arbeitnehmer mit der längeren Zugehörigkeit?
Zum anderen: Im April wurde eine Arbeitnehmerin eingestellt, die bereits nach 3 Monaten wieder entlassen wurde. Darauf folgte eine weitere Arbeitnehmerin, die nach 1 Monat gekündigt wurde. Beide Male, weil die Personen dem Chef nicht passten.
Ich dachte, dass diese Fälle ein Gericht vielleicht dazu bewegen könnte, trotz der nicht erfüllten KSchG-Bedingungen eine Klage des Arbeitnehmers zuzulassen und ein wohlwollendes Urteil fällt, da dieser Chef ein sehrs skrupelloser AG ist, der dem Gericht als solcher mit diversen verlorenen Prozessen (zu Zeiten, als das KSchG noch galt) auch schon bekannt ist.
Ich hoffe, ich habe das jetzt klarer formuliert.
Danke,
Gerhard.
Gerne. Folgende Historie:
Der Gekündigte ist seit 3 Jahren und 10 Monaten beschäftigt.
Für die gleiche Tätigkeit werden im August 2004 2 neue
Mitarbeiter eingestellt. Müsste nicht dann einem dieser Beiden
gekündigt werden statt dem Arbeitnehmer mit der längeren
Zugehörigkeit?
Zum anderen: Im April wurde eine Arbeitnehmerin eingestellt,
die bereits nach 3 Monaten wieder entlassen wurde. Darauf
folgte eine weitere Arbeitnehmerin, die nach 1 Monat gekündigt
wurde. Beide Male, weil die Personen dem Chef nicht passten.
Ich dachte, dass diese Fälle ein Gericht vielleicht dazu
bewegen könnte, trotz der nicht erfüllten KSchG-Bedingungen
eine Klage des Arbeitnehmers zuzulassen und ein wohlwollendes
Urteil fällt, da dieser Chef ein sehrs skrupelloser AG ist,
der dem Gericht als solcher mit diversen verlorenen Prozessen
(zu Zeiten, als das KSchG noch galt) auch schon bekannt ist.
Hallo!
Da, wie Du schon bemerkt hast, das KSchG keine Anwendung findet, braucht keine Sozialklausel berücksichtigt werden (ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass auch kein Tarifvertrag existiert). Somit kann der Arbeitgeber feuern, wen er will, da die Bestimmungen des hier geltenden BGB so etwas wie eine Sozialklausel nicht vorsehen. Das ist in dem von Dir beschriebenen Fall zwar tragisch, ungerecht und moralisch verwerflich, aber davon kann sich keiner was kaufen. Leider.
Meiner Meinung nach wird deswegen eine Klage vorm Arbeitsgericht keine Erfolgsaussicht haben, sie wird wahrscheinlich noch nicht einmal zugelassen werden. Denn es werden nur die gegebenen Voraussetzungen in der aktuellen Sache geprüft, vorherige Ereignisse bleiben dabei außen vor.
Gruß
Pauli