Hallo,
wenn man Wehrdienst geleistet hat, besteht doch normalerweise ein um diese Zeit verlängerter Anspruch auf Familienversicherung. Ich habe erfahren, dass dies nicht mehr gilt, wenn nach dem „normalen“ Zeitraum (bis 25. Lebensjahr) die Familienversicherung für eine Nebentätigkeit (z.B. Werkstudenten-Job) unterbrochen wird. Danach kann man nicht mehr in die Fam.Versich. zurück.
Ist das richtig? Kann mir da jemand eine Quelle vom Gesetzgeber nennen? Habe leider nichts dazu gefunden.
Danke.
Hallo,
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 10
Familienversicherung ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres maßgeblich von eventuellem Einkommen/Tätigkeit abhängig.
http://www.pkv.de/downloads/SGBXI.pdf
Gruß J.K.
Hallo,
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 10
Familienversicherung ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres
maßgeblich von eventuellem Einkommen/Tätigkeit abhängig.
das ist mir durchaus bewußt. Darauf bezog sich meine Frage auch nicht direkt. Sondern es geht darum, wenn man die Familienversicherung auf Grund eines höheren Einkommens über einen Zeitraum von z.B. einigen Monaten (z.B. durch eine Werstudententätiglkeit) unterbricht und in die freiwillige Studentenversicherung wechselt. Nach Beenden dieser Tätigkeit (also dann auch kein Einkommen mehr), kann man nun (angeblich) nicht mehr in die Familienversicherung wechseln. VOR dem 25. Lebenjahr ist dies (und war für mich) jedoch möglich, danach angeblich nicht mehr, obwohl durch Wehdienst ja 10 Monate länger Fam.Versicherungsanspruch besteht (siehe SGB V, §10 (2), 3.).
Dafür, dass dies nach dem 25. Lebensjahr nicht mehr gehen soll, suche ich die gesetzlich Grundlage. Dieser Sachverhalt ist auch in der o.g. Quelle für mich nicht ersichtlich.
Dafür, dass dies nach dem 25. Lebensjahr nicht mehr gehen
soll, suche ich die gesetzlich Grundlage. Dieser Sachverhalt
ist auch in der o.g. Quelle für mich nicht ersichtlich.
Hallo,
mir ist keine diesbezügliche Regelung bekannt. Aber bitte noch auf die
Meinung des Herrn Czauderna warten.
Gruß
Was ist Ihnen die negative Antwort wert??
Die KK handelt richtig!
Ggf. wurde hier ein Fehler durch den AG verursacht!
Das könnte man reparieren!!!
Wenn Sie pflichtig waren ist die Solidarität beendet - FamVers ist Soli!
Was ist Ihnen die negative Antwort wert??
Was für ne negative Antwort?
Die KK handelt richtig!
Begründung?
Ggf. wurde hier ein Fehler durch den AG verursacht!
Das könnte man reparieren!!!
Wo soll der liegen? Die Versicherung erfolgte eigenständig als Student.
Wenn Sie pflichtig waren ist die Solidarität beendet - FamVers
ist Soli!
Werde aus dieser Antwort nicht wirklich schlau?! Gehts vllt. ein bißchen detaillierter. Danke.
Hallo,
grundsätzlich endet die Familienversicherung mit dem 23. Lebensjahr.
Darüber hinaus kann die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgedehnt werden wenn sich der Familienangehörige in einer
Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wurde bei Männern der Grund- oder Zivildienst abgeleistet verlängert sich die Zeit der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um diese „Ersatzzeit“.
Gruß
Czauderna
Hallo,
grundsätzlich endet die Familienversicherung mit dem 23.
Lebensjahr.
Darüber hinaus kann die Familienversicherung bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres ausgedehnt werden wenn sich
der Familienangehörige in einer
Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wurde bei Männern der
Grund- oder Zivildienst abgeleistet verlängert sich die Zeit
der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um
diese „Ersatzzeit“.
genau diese Regelung war mir auch bekannt. Heißt das „kann“ in diesem Fall, dass die Krankenkasse auch sagen kann, dass die Familiensicherung (über 23.) nicht mehr gewährt wird, obwohl die beiden anderen Bedingungen (in Ausbildung, Wehrdienst geleistet) zutreffen. Man ist dann vom guten Willen der KK abhängig, oder wie?
Hallo,
Im Sozialgesetzbuch V. - dort im § 10 Abs. 3 steht es eigentlich
klar drinne. Ich sehe es so, dass ich eine Familienversicherung nicht
verweigern würde wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt
wären. Ich drücke mich deshalb so „umständlich“ aus weil in dem
geschilderten Fall die Sachlage doch nicht so klar sind.
Deshalb meine Empfehlung sich einen schriftlichen Entscheid der Kasse
mit entsprechender rechtlichen Begründung geben lassen.
Gruß
Czauderna
Deshalb meine Empfehlung sich einen schriftlichen Entscheid
der Kasse
mit entsprechender rechtlichen Begründung geben lassen.
Ok, das werde ich tun. Vielen Dank für die gute Hilfe.
Informieren Sie Ihre GKV von dem Sachverhalt und Sie werden einen Bescheid erhalten!