Kein Leistungsanspruch - Krankenkassenbeitrag?

Hallo liebe Wissende,

nehmen wir einmal an, da ist eine Person die eine kleine 220,-- EUR Hütte hat und einen 9 Monats befristeten Arbeitsvertrag deren Arbeitsstelle 40 Km einfach entfernt ist.

Weiter angenommen, vor dem befristeten AV hat diese Person ALG2 bezogen, da das EK aus dieser Tätigkeit garade mal 1050 netto (ohne Scheiß für 5x9 Std./Wo.) beträgt, wird überlegt ob nicht zu einem in AG Nähe wohnendem Freund gezogen werden soll, das spart ne Menge an Fahrtkosten und Zeit.

Frage ist nun, sollte das AV nicht verlängert werden und die eigene kleine Hütte aufgegeben um sich die Kosten der Hütte des Freundes (380) teilen zu können, wird wohl aller voraussicht nach ALG2 nicht mehr geleistet, da der Freund 1350 netto hat.

Wenn aufgrund dessen der Leistungsbezug gestrichen wird, muß dann der Freund auch noch die KV bezahlen?

Vielen Dank für Antworten

Hallo,

die Krankenversicherung fordert den Krankenversicherungsbeitrag von der/dem Versicherten.

Wenn es bei der Frage geht, wer bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherten für die Zahlung aufkommen muss, dann hat man die Frage im falschen Brett gestellt.

Dann würde eher passen - Arbeitsamt/Sozialamt.

Gruß Merger

Hallo,
bei diesem Nettoeinkommen und einem Arbeitsverhältnis welches auf 9 Monate befristet ist, liegt Krankenversicherungspflicht vor, basierend auf der Beschäftigung, hat also mit einer evtl. zusätzlichen ALG-2-Leistung nichts zu tun.
Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich ausschließlich nach dem Bruttoarbeitsentgelt und werden anteilsmäßig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Gruss
Czauderna

Nachtrag Krankenkassenbeitrag?
Hallo Antwortende,

erst mal vielen Dank für schnelle Antworten.

Leider habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Für folgenden angenommenen Fall: Die fiktive Person erhält natürlich nach Aufnahme des befristete AV kein ALG 2 mehr. 1050,-- sind weitaus mehr als 592,-- Hartz IV.

Diese Person hat nur Sorge, wenn kein festes AV durch den AG angeboten wird, diese ja noch keinen ALG I Anspruch erworben hat, was dann im Falle der erneuten Arbeitslosigkeit sein sollte.

Für den Fall, das diese dann keinen eigenen Haushalt haben sollte weil zum Feund gezogen. Der Freund finanziert den eigenen Haushalt bislang ja auch alleine, durchfüttern für eine kurze Zeit ist auch irgendwie vielleicht möglich (die fiktive Person ißt nicht viel :wink:, aber keinesfalls läßt es das eigene EK zu auch noch die KV für eine bei ihm untergekommene Freundin zu leisten.

Frage: Wenn kein Leistungsbezug durch einen Träger was ist dann mit der KV?

PS
Die Frage war zuvor im vorgeschlagenem Brett, wurde aber leider nicht verschoben sondern abgeändert und ursprünglicher Text zur Verwertung in diesem Bett zugemailt

Noch einmal vielen Dank fürs Lesen und Antworten, ich hoffe ich habe das jetzt etwas verständlicher verfasst

Wenn privat versichert ändert sich nichts, wenn gesetzlich versichert Familienversicherung(?) oder freiwillige Versicherung ca. 160€ pro Monat.

Meine Anfrage bezog sich auch einen ehemaligen vielleicht bald abermaligen arbeitslosen Single und einem befreundetem Single, beide in der GKV (s. a. EK), wenn dem ggfls. erneut Arbeitslosen aufgrund des EK desjenigen in dessen Haushalt er gezogen ist ALG 2 versagt wird, tritt dann die KV des arbeitenden ein? Familienversicherung?

Hallo,

zunächst hat das Jobcenter zu prüfen, ob eine Bedarfsgemeinschaft der beiden vorliegt. Wenn ja, ist zu prüfen, ob für beide zusammen Bedürftigkeit vorliegt.

Wenn eine Bedarfsgemeinschaft, aber keine Bedürftigkeit vorliegt, gibt es verschiedene Möglichkeit:

  • Heirat

  • kostenlose Familienversicherung über die Eltern bis zum 23. Geburtstag (Schüler/Studenten bis zum 25. Geburtstag).

  • eine Beschäftigung für mehr als 400 Eueo brutto aufnehmen

  • sonst fällt ein freiwilliger Beitrag von ca. 150 Euro monatlich an. Die Krankenkasse fordert diesen Beitrag immer vom Versicherten an. Wenn durch diesen Beitrag Bedürftigkeit eintritt, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag:

Sonst ggf. Ausgaben reduzieren:Für nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge fallen pro …

Nein, das geht nur in der Familie und bei Heirat (und heißt dann eben Familienversicherung :wink:.
Es wäre hier also ein eigener Beitrag von ca. 160€ pro Monat zu zahlen.