Hallo liebe Wissende,
nehmen wir einmal an, da ist eine Person die eine kleine 220,-- EUR Hütte hat und einen 9 Monats befristeten Arbeitsvertrag deren Arbeitsstelle 40 Km einfach entfernt ist.
Weiter angenommen, vor dem befristeten AV hat diese Person ALG2 bezogen, da das EK aus dieser Tätigkeit garade mal 1050 netto (ohne Scheiß für 5x9 Std./Wo.) beträgt, wird überlegt ob nicht zu einem in AG Nähe wohnendem Freund gezogen werden soll, das spart ne Menge an Fahrtkosten und Zeit.
Frage ist nun, sollte das AV nicht verlängert werden und die eigene kleine Hütte aufgegeben um sich die Kosten der Hütte des Freundes (380) teilen zu können, wird wohl aller voraussicht nach ALG2 nicht mehr geleistet, da der Freund 1350 netto hat.
Wenn aufgrund dessen der Leistungsbezug gestrichen wird, muß dann der Freund auch noch die KV bezahlen?
Vielen Dank für Antworten