Hallo,
ich muss für mein Problem leider etwas weiter ausholen, damit ihr auch den Zusammenhang versteht.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus welches in zwei Wohnungen aufgeteilt wurde. Ich wohne in einer davon, meine Vermieterin in der anderen.
Meine Waschküche befindet sich außerhalb meiner Wohnung. Ich muss also immer wenn ich zur Waschküche möchte um das Haus herum laufen. Dabei muss ich ein Gartentor aufschließen und anschließend die Tür zur Waschküche selbst. Der Weg zwischen Gartentor und Waschküche, ca. 5m, ist nicht beleuchtet. Deshalb schließe ich das Gartentor mitlerweile auch nicht mehr ab, wenn es dunkel ist. Ich habe meine Vermieterin gebeten nun endlich ein Licht dort anzubringen, weil es mir auch zur gefährlich ist im dunkeln da herumtapsen zu müssen. Diese weigert sich beharrlich und verlangt von mir, dass ich das Gartentor nach wie vor auch im Dunkeln abzuschließen habe.
Habe ich nun Recht, wenn ich das weiter auf eine Lichtquelle bestehe und auch erst dann wieder das Gartentor abschließe?