Kein Licht auf dem Weg zur Waschküche

Hallo,

ich muss für mein Problem leider etwas weiter ausholen, damit ihr auch den Zusammenhang versteht.

Ich wohne in einem Einfamilienhaus welches in zwei Wohnungen aufgeteilt wurde. Ich wohne in einer davon, meine Vermieterin in der anderen.
Meine Waschküche befindet sich außerhalb meiner Wohnung. Ich muss also immer wenn ich zur Waschküche möchte um das Haus herum laufen. Dabei muss ich ein Gartentor aufschließen und anschließend die Tür zur Waschküche selbst. Der Weg zwischen Gartentor und Waschküche, ca. 5m, ist nicht beleuchtet. Deshalb schließe ich das Gartentor mitlerweile auch nicht mehr ab, wenn es dunkel ist. Ich habe meine Vermieterin gebeten nun endlich ein Licht dort anzubringen, weil es mir auch zur gefährlich ist im dunkeln da herumtapsen zu müssen. Diese weigert sich beharrlich und verlangt von mir, dass ich das Gartentor nach wie vor auch im Dunkeln abzuschließen habe.
Habe ich nun Recht, wenn ich das weiter auf eine Lichtquelle bestehe und auch erst dann wieder das Gartentor abschließe?

Sie können sich einer Taschenlampe bedienen, auf eigene Kosten im Einvestädnis mit der Eigentümerin eine Leitung ab Ihrem Zähler legen und eine Lichtquelle installieren lassen oder Weg und Tor im hellen Tageslicht beschreiten!

Die Antwort war jetzt sowas von …, dass ich mir jegliches weitere Kommentieren erspare!

Moin!

Ich gehe davon aus, daß die von Ihnen beschriebene Situation nicht „über Nacht“ eingetreten ist, sondern schon vor Ihrem Einzug so bestand.
Nun, man kann aus Sicht des VM sagen, warum gehen Sie nicht tagsüber den Weg, dann ist es doch hell genug.
Und wer eine zur Sicherheit verschlossene Tür öffnet, haftet auch die dadurch eintretenden Nachteile, wenn er sie nicht wieder verschließt. Also besser wieder abschließen…
Gruß
MK

Und schon wieder eine Antwort von einem Laien!

Um Frage zur „Situation über Nacht“ mal zu beantworten: Bei Einzug war das Gartentor nicht vorhanden und bereits das Kabel für das Licht gelegt, welches jetzt frei und unbenutzt an der Hauswand baumelt!

Moin!
Sie sollten alle Fakten, so auch diese, in Ihrer 1.Anfrage schreiben, damit man sich ein korrektes Bild IHRER Situation machen kann.
Fakten nachzuschieben wäre OK, wenn man dabei nicht gleich maulen würde…

Wenn Sie keine Antwort von Laien wünschen, dann lassen Sie sich doch bitte gleich von Rechtsanwälten mit Stundensätzen von 150-250 Eu beraten!

Gruß
MK

Genau das werde ich morgen auch machen! Termin ist bereits vorhanden!
Davon mal abgesehen: Die Tatsache wann das Gartentor bzw. ob eine Vorrichtigung vorhanden waren/ sind, sind für meine Frage vollkommen unerheblich!

Grundsätzlich hat die Vermieterin Recht! Sie muss nicht ständig mahnen sondern darf sofort Abmahnen und nach zwei Abmahnungen fristlos Kündigen! Zeitweilige nutzer fremden Eigentumes dürfen dieses pfleglich nutzen und haben pünktlich die monatliche Mietschuld zu bezahlen. Ansprüche bestehen nur wenn sich der angemietete Zustand verschlechterte. Darüber hinaus wird meistens eine Wohnung vermietet. Ist die nutzung einer Waschküche nicht bestandteil des mietvertrages kann diese sofort verboten werden. Das Abschließen trägt zur Sicherheit bei und wer dieses vorsätzlich vernachlässigt stört massif den Hausfrieden.

Nein, der Mieter hat kein Recht, eine Pflicht als Erpressung für das Erfüllen einer Forderung zu verweigern.
Bleiben zwei Fragen:

  1. Hat der Mieter die Verpflichtung das Gartentor abzuschließen?
  2. Hat der Mieter eine rechtmäßig Forderung nach einer Beleuchtung des Weges zur Waschküche?

Zu 1. Das ist abhängig von einer Hausordnung oder auch vom Mietvertrag. Grundsätzlich würde ich sagen, wenn man jahrelang das gemacht hat und für ein gutes Miteinander, sollte man dabei bleiben.
Warum sollte es auch offen bleiben, weil es nicht beleuchtet ist? Der Zusammenhang ist mir nicht klar geworden.
Zu 2. Grundsätzlich hat der Mieter nur das Recht, dass die Mietsache im gebrauchsfertigen Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe erhalten wird. Aus den Schilderungen ergibt sich, dass die Waschküche von Anfang an über einen unbeleuchteten Gartenweg zu erreichen war. Wieso sollte der Vermieter hier plötzlich eine Pflicht haben, etwas zu ändern?
Auch hier gilt für ein gutes Miteinander Dinge gemeinsam besprechen, statt nur zu fordern oder zu erpressen.

Das einzige, was mir möglich erscheint: Der Weg ist im Dunkeln tatsächlich (nicht nur gefühlt) gefährlich (wie zB unbeleuchtete Kellertreppen): Dann könnte die Vermieterin zur Gefahrenabwehr verpflichtet sein, eine Beleuchtung zu installieren.

Letztlich sollte man sich einigen: Ist das Mietverhältnis bisher jahrelang gut gewesen und hat die Mieterin nun persönlich einfach Ängste, diesen Weg im Dunkeln zu gehen, könnte man sich zB so einigen, dass man sich die Kosten für eine Beleuchtung teilt oder dass zumindest die Mieterin die Erlaubnis bekommt, eine BEleuchtung zu installieren o. Ä.

Es gibt halt unbequeme aber dennoch treffende, einfache Antworten!