Kein Lohn, aufgrund fehlender Unterschrift

Liebe Experten,

folgender Sachverhalt

Aushilfe A muss ihre tatsächlich gearbeiteten Stunden in einem Zeitkonto schriftlich festhalten.

Am Ende des Monats wird das Zeitkonto an die Buchhaltung geschickt. diese rechnet die Löhne ab und überweist sie auf das Konto des Angestellten.

Leider vergißt A das Zeitkonto zu unterschreiben.
Nun weigert Sich die Buchhaltung mangels Unterschrift den Lohn an A zu überweisen.
Die Buchhaltung gibt an, den Lohn (400€ Basis, steuerfrei) mit dem nächsten Montagsgehalt zu verrechnen, dadurch müssten natürlich Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Aushilfe A ist auf 400€ Basis eingestellt, ist volljährig, und Schülerin.

Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Danke für die Antworten.

Es ist zulässig, die Abrechnung von Arbeitszeit von einer Unterschrift unter dem Stundenzettel abhängig zu machen. Bei Verzögerung wird aber trotzdem sv-rechtlich die Arbeitszeit im Vormonat abgerechnet, so dass die 400 Euro Grenze nicht überschritten wird.