Guten Morgen,
was verstehen Sie unter „Pleite“?
Meinen Sie damit, dass die Löhne nicht gezahlt worden sind? Oder meinen Sie das überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet werden? Oder meinen Sie, dass der Arbeitgeber seine eigenen Gelder nicht hereinbekommen?
Das sind wichtige Fragen, damit Ihre Fragen wiederum beantwortet werden können.
Wurde der Betrieb deswegen geschlossen, weil das Gewerbe untersagt worden ist, oder weil keine Aufträge mehr da sind?
Es muss nicht Insolvenz beantragt werden. Das bietet sich für den Arbeitgeber auch gar nicht an, es sei denn, es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft. Das haben sie aber nicht gesagt.
Sollte es so sein, dass die Betriebsschließung eine endgültige Schließung ist, dann hat Ihnen das Arbeitsamt etwas falsches gesagt.
Ihr Mann hat Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, auch dann wenn keine Insolvenz angemeldet worden ist, wobei die endgültige Schließung des Betriebes ausreicht (viele Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wissen das nicht). Das hat nichts damit zu tun, ob Sie Geld verdienen oder nicht.
Sie werden jetzt zwingend einen Profi brauchen (aber einen wirklichen Profi)- übrigens - der Arbeitgeber Ihres Mannes wahrscheinlich auch.
Viel Glück.