Kein Lohn,keine Insolvenz

Hallo,

die FA. in der mein Mann gearbeitet hat,ist pleite.Der Betrieb ist seit drei Wochen geschlossen, die Kündigung zu heute wirksam.
Es steht noch der komplette Lohn von Januar,der halbe Februar und 120 Ü Stunden aus.
Insolvenz wurde immer noch nicht beantragt.
Die Arge fühlt sich für uns nicht zuständig weil ich auch verdiene.
Mit einem Lohn kann ich aber nicht 3 Personen versorgen,Miete und Rechnungen zahlen.
Was können wir noch tun?
Danke schon mal im Vorraus,
Nadine

Hallo,
sch… Ämter, natürlich ist die Arge zuständig.
Das die das nicht sein wollen ist klar. Gehen Sie zu einem Anwalt mit Abeitsrecht.
EinenBerechtigungschein bekommen Sie bei Ihrem zuständigem Amtsgericht.
Sollte man Ihnen den verweigern, so wird ein guter Anwalt dieses für Sie einholen.
Einigemachen das auch soschon, wenn man denen sagt um was es sich handelt und Sie fragen, ob die Ihnen beim Antrag eines Beratungsscheines helfen würden.
MachenSie aberschnell,denn alles was älter als drei Monate ist, ist tatsächlich für Sie verloren!

L.G.
Agnes

Hallo,
das Arbeitsamt ist immer zuständig wenn man eine Kündigung bekommen hat, und diese wirksam ist. Es ist völlig egal ob die Frau arbeitet und verdient, die 12 Monate stehen jedem zu.
Oder handelt es sich um Hartz VI ?? Dann sieht es natürlich anders aus.
Ansonsten gibt es ab Kündigung Arbeitslosengeld, bis 12 Monate…je nach Einzahlung und und Arbeitsjahre.
Das Insolvenzgeld ist eine ganz andere Geschichte, diese sollte man gegeben falls mit einem Anwalt oder auch mit der Gewerkschaft geklärt werden sollte.
Ich brauche für eine genaue Auskunft genauere Angaben.
LG
glaub nicht alles

Hi Nadine
wenn dein Mann recht auf ALG1 hat, geht er erstmal zum Arbeitsamt und beantragt Arbeitlosengeld1, die Argen sind nur zuständig für Langzeitarbeitslose und Aufstocker !
Für Familien mit drei Personen gelten Höchstsätze, wenn du mit deinem Einkommen darunter liegst, dann ist die ARGE für euch zuständig - sofern Dein Mann nicht ALG1 beim Arbeitsamt beantragen kann !
Wegen der ausstehenden Zahlungen = Lohnansprüche, ab zum Rechtsanwalt und Klage einreichen, schnell und schmerzlos !! Oder bei überschaubaren kleinen Unternehmen, mit dem Unternehmer auf Übernahme des Unternehmens verhandeln - hat auch schon mal bei Handwerksbetrieben und Co, wenn der Arbeitgeber (dauer-)erkrankt ist, funktioniert !
MTechnau

Guten Morgen,

was verstehen Sie unter „Pleite“?

Meinen Sie damit, dass die Löhne nicht gezahlt worden sind? Oder meinen Sie das überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet werden? Oder meinen Sie, dass der Arbeitgeber seine eigenen Gelder nicht hereinbekommen?

Das sind wichtige Fragen, damit Ihre Fragen wiederum beantwortet werden können.

Wurde der Betrieb deswegen geschlossen, weil das Gewerbe untersagt worden ist, oder weil keine Aufträge mehr da sind?

Es muss nicht Insolvenz beantragt werden. Das bietet sich für den Arbeitgeber auch gar nicht an, es sei denn, es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft. Das haben sie aber nicht gesagt.

Sollte es so sein, dass die Betriebsschließung eine endgültige Schließung ist, dann hat Ihnen das Arbeitsamt etwas falsches gesagt.

Ihr Mann hat Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, auch dann wenn keine Insolvenz angemeldet worden ist, wobei die endgültige Schließung des Betriebes ausreicht (viele Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wissen das nicht). Das hat nichts damit zu tun, ob Sie Geld verdienen oder nicht.

Sie werden jetzt zwingend einen Profi brauchen (aber einen wirklichen Profi)- übrigens - der Arbeitgeber Ihres Mannes wahrscheinlich auch.

Viel Glück.

Hallo Nadineund MarCus,
Unbedimgt zur Schuldnerberatung gehen, oder wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist, einen Insolvenzanwalt suchen.
Gruß wacker

Guten Morgen,

also es sieht so aus,das der Laden (Restaurant)zahlungsunfähig ist.Keine Miete,keine Löhne,keine Lieferanten bezahlt.Es ist auch schon alles komplett geräumt,also das Restaurant ist leer.
Bei meinem Mann sieht es so aus,das er aufgrund einer Hüft Op ein Jahr arbeitslos war(der letzte Arbeitgeber hat ihn aufgrund der Hüftprobleme gekündigt) und der Laden 8 Wochen auf war und gleich wieder dicht gemacht hat.D.h er bekommt kein ALG I.Wir haben versucht,ein Darlehn zu beantragen,was die Arge aber mit der Begründung der fehlenden Hilfebedürftigkeit abgelehnt hat.Jetzt ist mein Mann gerade beim Arbeitsgericht und versucht den Lohn einzuklagen,was wohl schwierig wird,wenn sie zahlungsunfähig ist.
Danke für eure Antworten !

Hallo Nadine,
zunächst mal muß sich dein Mann beim Arbeitsamt (nicht beim Jobcenter) melden und Arbeitslosengeld beantragen, da die Kündigung ab heute gültig ist, also am besten heute noch!!!
Was du verdienst spielt dabei überhaupt keine Rolle!
Dann sollte sich dein Mann beim Arbeitsgericht melden bzw. einen Termin vereinbaren. Dort braucht er mal noch keinen Rechtsanwalt. Dort kann er seinen ausstehenden Lohn einklagen. Falls ihr eine Arbeitsrechtsschutzversicherung habt kann er sich natürlich auch gern mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Das sollte aber auch schnell geschehen. Sollte der AG Insolvenz anmelden (wird normalerweise den Gläubigern mitgeteilt) muß er beim Arbeitsamt seinen Gehalt über das Insolvenzausfallgeld beantragen. Die Überstunden sind in Falle einer Insolvenz futsch!

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo
Tja eine sofoerthilfe habe ich auch nicht parat. Allerdings,da die firma noch keine Insolvenz beantragt hat könnt ihr die ausstehenden löhne über das Arbeitsgericht einklagen. Ferner könnt ihr dem Finanzamt den Umstand mitteilen,das ihr den Verdacht auf eine Insolvenzverschleppung habt. Der Vorteil für euch,das Fakten auf dem Tisch liegen.
du sagtest das du zuviel verdienst. Ich empfehle dir den ALG I Rechner mal aufzurufen. ALG I ist unabhängig von deinem Einkommen zu beantragen,es sei denn dein mann hat weniger als 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet. Ist dies der Fall so rufe den ALG II Rechner auf und gib deine Bezüge und Daten ein. Bei beiden erfährst du wieviel es für euch gibt.
wichtig ist ohnehin das dein mann sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet. dort hilft man euch auch weiter.
Viel Glück

Hallo Nadine, zunächst einmal kann man selber für jemand Anderen Insolvenz anmelden, d.h. wenn der AG es nicht macht, kann der Mitarbeiter dies tun. Dazu beim Amtsgericht erkundigen. Parallel dazu muss sich bei einer Kündigung die Bundesagentur für Arbeit zuständig fühlen, denn das hat ja nichts damit zu tun, ob der Partner arbeitet oder nicht- also dranbleiben!

dein mann muss zum arbeitsamt sich dort arbeitslos melden und auch melden dass er den januarlohn nicht erhalten hat . die firma hätte eigentlich insolvenzantrag stellen müssen dies bitte auch dem arbeitsamt melden

Hallo, die Arge muss einspringen, die übernehmen als Vorschuss die 3 Monatsgehälter. Das ist gesetzlich geregelt. Sollten SIe das Geld dann doch von der FA bekommen, dann müssen Sie es natürlich zurückzahlen. LG

Guten Abend.

Sie könnten probieren Wohngeld beim Wohnungsamt und Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen.

Das Jobcenter fühlt sich nur nicht zuständig, wenn Sie deren Meinung nach genug verdienen!?