Kein lohn trotz unbefristeten Arbeitsvertrag?

Guten Tag,

ich bin nun seit mitlerweile ca. 4 1/2 Jahren in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis (taglich 5 h Arbeitszeit) bei einer großen Reinigungsfirma tätig.

Ich war zuletzt in einem Altenheim, welches nun pleite ist und seit Monaten nicht mehr an meine Firma zahlt.

Seit meinem letzten Arbeitstag sind nun schon über 2 Wochen vergangen.

Ich habe mich in unserer Tochterfirma beworben (war ein Tip von meinem Chef). Um dort anzufangen mußte ich vorher zum Amtsarzt und warte nun auf meine Blutergebnisse, erst dann darf ich anfangen.

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Ich war vorgestern beim Arbeitsamt und die waren der Meinung, dass mein Arbeitgeber mich vorerst weiterbezahlen muß. Mein Arbeitgeber war anderer Meinung.

Er hat mich auch nicht betriebsbedingt gekündigt, so das ich Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hätte. Kündige ich habe ich auf jeden Fall die „3 Monats-Sperre“. Ich wäre aber dringend auf das Geld angewiesen, da vor kurzem mein Vater verstorben ist, seitdem bin ich in psychiatrischer Betreuung. Meine Frage wäre: ist es rechtens ,dass mein Arbeitgeber kein Geld an mich zahlt? Darf er das? B.z.w. hätte ich Chancen vor Gericht mein Geld einzuklagen.

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten!

Liebe Grüße

Sunny

Guten Tag,

diese Antwort hättre Ihnen auch das Arbeitsamt geben müssen.
Der Arbeitgeber ist die Reinigungsfirma und die ist für die Zahlung zuständig. Wenn keine Beschäftigung für Sie speziell vorhanden ist, muss Urlaub genommen werden oder Überstunden abgebaut werden, die ja normaler Weise für solche Fälle aufgebaut werden, also die Zeit bezahlt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber erneut und deuten an, daß Sie sich rechtlich beraten lassen. In Ihrem gemütszustand wird Sie der Hausarzt auch nicht zur Arbeit schicken…
Schauen Sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was für diesen Fall vorgesehen ist. Wenn Sie ein festes Arbeitsverhältnis bei der Reinigungsfirma haben, muss die Sie beschäftigen. Warum müssen Sie sich eine andere Arbeitstelle suchen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben? Dafür ist der ARBEITGEBER IN DIESEM FALL ZUSTÄNDIG: ansonsten soll er Ihnen kündigen, damit sie Anspruch auf ALU haben. Was hindert ihn daran? Soll er Ihnen das schriftlich geben, damit Sie einen Nachweis für das Arbeitsamt haben. Sie sollten mit der Personalabteilung sprechen, nicht mit dem direkten Vorgesetzten (Kolonenführer).

Guten Tag,

ich bin nun seit mitlerweile ca. 4 1/2 Jahren in einem
unbefristetem Arbeitsverhältnis (taglich 5 h Arbeitszeit) bei
einer großen Reinigungsfirma tätig.

Ich war zuletzt in einem Altenheim, welches nun pleite ist und
seit Monaten nicht mehr an meine Firma zahlt.

Seit meinem letzten Arbeitstag sind nun schon über 2 Wochen
vergangen.

Ich habe mich in unserer Tochterfirma beworben (war ein Tip
von meinem Chef). Um dort anzufangen mußte ich vorher zum
Amtsarzt und warte nun auf meine Blutergebnisse, erst dann
darf ich anfangen.

  • Hat die Firma oder das Arbeitsamt die Blutuntersuchung angeordnet? Eine Blutuntersuchung ist, soweit mir bekannt nicht rechtens. Würde mich da auch noch beim Arbeitsamt erkundigen (nicht telefonisch)´sondern zu einem Beratungstermin ins Center gehen.

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Ich war
vorgestern beim Arbeitsamt und die waren der Meinung, dass
mein Arbeitgeber mich vorerst weiterbezahlen muß. Mein
Arbeitgeber war anderer Meinung.

Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnis (also letzter Arbeitstag durch eigene Kündigung oder Kündigung des Arbeitgebers muss weitergezahlt werden. Auch der nicht genommene Urlaub muss abgegolten werden oder in Freizeit gewährt. Z.B. Kündigung zum 28.02.10, dann muss der Arbeitgeber auch bis dahin zahlen. Das unternehmerische Risiko der Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann nicht auf den Mitarbeiter des Unternehmens abgewälzt werden.

Er hat mich auch nicht betriebsbedingt gekündigt, so das ich
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hätte. Kündige ich habe ich auf
jeden Fall die „3 Monats-Sperre“. Ich wäre aber dringend auf
das Geld angewiesen, da vor kurzem mein Vater verstorben ist,

Bitte gehe innerhalb von 14 Tagen auf das Arbeitsgericht und reiche Klage ein, dass du vom Arbeitgeber zur Kündigung gedrängt wurdest.

Wenn dein Hausarzt dir bescheinigt, dass du krank bist, dann erhältst du Kranken statt Arbeitslosengeld. Ich kann natürlich nicht beurteilen wie stark deine Krankheit deine Arbeitsfähigkeit einschränkt.

seitdem bin ich in psychiatrischer Betreuung. Meine Frage
wäre: ist es rechtens ,dass mein Arbeitgeber kein Geld an mich
zahlt? Darf er das? B.z.w. hätte ich Chancen vor Gericht mein
Geld einzuklagen.

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten!

Liebe Grüße

Sunny

Hi Sunny,

also grundsätzlich - und das läßt sich auch nicht durch Winkelzüge, verschachtelte Firmenkosntrukte oder Leiharbeitsverhältnisse wegdrücken - besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Angestellen zu entlohnen. Dafür trägt ER auch im Falle eine Wegfalls von Kunden oder deren Insolvenz das unternehmerische Risiko. Dafür hat er in der Regel ja auch den Gewinn.

Was tun? Unbedingt zum Arbeitsgericht gehen - geht auch zur Not ohne Anwalt - und den Arbeitsgeber auf Herausgabe des Arbeitslohnes verklagen und dort die Ansprüche anmelden und sich einen vollstreckbaren Titel holen.

Soweit ersteinmal. Melde dich mal, wie es weitergeht.

MFG
E.Timm