Kein Lohnsteuerabzug auf Gehaltsabrechnung?

Hallo, folgende Frage die mich sehr interessiert: Gibt es eine Möglichkeit, dass von der Gehtsabrechnung keine Lohnsteuer abgezogen wird? Blicke bei der Gehaltsabrechnung leider nicht ganz durch. Eine Lohnsteuerklasse ist nicht angegeben. Meines Wissens ledig. Netto ca. 1000 Euro weniger als Brutto. Es gibt einen Freibetrag jährlich der fast so hoch ist wie das Jahresgehalt und ein monatlicher Freibetrag der fast so hoch ist wie das Bruttogehalt. Hat das irgendwas zu sagen? Anzahl der Urlaubstage sind auch nicht angegeben. Irgendwie seltsam, oder? Kenne mich hier absolut nicht aus, meine Abrechnung sieht komplett anders aus.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab.

Sehe in Deinen Ausführungen nicht ganz durch. Könntest Du den Lohnschein einscannen, ohne deine Adresse natürlich, dann könnte ich mehr sagen. Auf alle Fälle muß die Steuerklasse vermerkt sein und 1000 € Netto weniger als Brutto ? völlig unverständlich.
LG

Hallo und vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich die Abrechnung nicht einscannen. Es handelt sich um einen Interessenten für eine Wohnung. Fühle mich ein wenig aufs Korn genommen. Ist ein Datev Ausdruck und ein Kollege sagte mir, dass zb ein Steuerberater so etwas auch ausdrucken könne … Alles so undurchsichtig.

Hallo,

natürlich ist es möglich keinen Lohnsteuerabzug zu haben, zB. bei niedrigem Gehalt. Aber leider kann ich mit Ihren Angaben nichts anfangen. Da müßten Sie schon eine konkrete Angabe zum Bruttolohn machen.

VG Corinna

Hallo,

so kann man die Frage nicht eindeutig beantworten, wenn man die Abrechnung nicht sieht. Aber die von Dir genannten Daten müssen zu sehen sein. Bist Du neu bei der Firma oder was hat sich geändert? Ist das Netto genauso hoch im letzten Monat? Steuerfrei sind nur Geringjobber oder unter dem Existenzminimum.
Grüße

Da gibt es nur die Mölgichkeit Ihren Arbeitgeber zu fragen was er da abgerechnet hat
lg
MT

Jetzt bin ich völlig verwirrt. Lohnabrechnung und Interessent für eine Wohnung. Wo ist der Zusammenhang?
Steuerberater können eine Menge, ob nun Datev oder Lexware oder andere. Man muß immer erst alle Daten eingeben und diese lassen sich nicht immer komplett löschen. Wenn dann Steuerprüfungen anstehen, muß man alles begründen.
Wenn Du nicht einscannen kannst, dann versuche doch mal alle Daten aufzuschreiben.
Wie - Lohnsteuerklasse / Kinderfreibetrag

  • Brutto oder Stundenlohn und gearbeitete Std.
  • Krankenkasse
  • u.s.w.
    Ich kann es ja dann mal durchrechnen.
    LG

Es gibt ein „Einstiegsgehalt“, ab dem erst LSt fällig wird. Und bei den angegebenen Freibeträgen ist es gut möglich, daß das Gehalt dadurch niedrig genug ist, so daß keine LSt anfällt. Die Steuerklasse müßte aber auf der Abrechnung angegeben sein, die Urlaubstage nicht unbedingt.