Kein Mietvertrag

Hallo.

Es besteht „ein“ Mietvertrag für Mieter A und Mieter B, beide wohnen zusammen. Mieter B ist im Besitz des Mietvertrages und gibt keine Kopie o.ä. heraus.
Welche konsequenzen können dadurch für Mieter A entstehen?
Vermieter ist mit Mieter B 2.Grades verwandt. Was wäre wenn beide behaupten, dass Mieter A nie einen Vertrag unterschrieben hätte?

Wo wäre da das Problem. Ein (unbefristeter) Mietvertrag bedarf keiner Schriftform.
Lediglich ein befristetes Mietverhältnis bedarf einer schriftlichen Begründung.

==> Kein Mietvertrag, trotzdem in der Wohnung lebend = unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlichen (Kündigungs-)bedinungen.

Achso.
Das habe ich so direkt gar nicht gewusst.
Wie ist aber die Beweisgrundlage? Wenn z.b. Mieter B und Vermieter behaupten würden, dass es auch nie zu einem mündlichen Mietvertrag mit Mieter A gekommen ist.
Mieter A sagt natürlich das ein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt wurde, sowie es auch mündlich abgeschlossen wurde, er sich wohnlich umgemeldet hat, die Miete nachweislich zur Hälfte zahlt. Auch bei den Versorgungswerken (TV,GEZ,GAS,STROM) ist Mieter A alleinig eingetragen und trägt die Kosten.
Ist das genug Beweisgrundlage? So das es wohl einen Mietvertrag auch für Mieter A geben muss?

Hallo,

Wie ist aber die Beweisgrundlage? Wenn z.b. Mieter B und
Vermieter behaupten würden, dass es auch nie zu einem
mündlichen Mietvertrag mit Mieter A gekommen ist.

Wenn A in der Whg. gemeldet ist und nachweislich dort einzog, kann ein Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten (Konkludenz) entstehen.

Fragt sich allerdings mit wem. B kann es so hindrehen, dass es untervermietet wurde. Äbdert aberr wesentlich nichts, außer die Kündigungsfristen und dass es einfacher ist, jemand rauszuklagen mit dem man eine Whg. teilt.

Ansonsten gilt FAQ:2628 Wenn also beide im Vertrag stehen, müssen beide kündigen.

Ist das genug Beweisgrundlage?

Ja.

So das es wohl einen Mietvertrag auch für Mieter A geben muss?

Muss nicht, aber es ist glaubwürdig, dass einer gemacht wurde. Entweder B bekennt sich zum echten Mietvertrag, oder sie streitet ab und dann gilt der gesetzliche, der i.d.R. vorteilhafter ist, als ein Standardmietvertrag.

TM

Ich habe soeben das aus deinem Verweis in die FAQ:2628 und dort aus einem Link herausgelesen:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

" Kündigungsfrist: null "
-Ist die Beziehung beendet, kann der Hauptmieter von demjenigen, der nicht im Mietvertrag steht, den sofortigen Auszug verlangen.

Das nun anzunehmen ist das Mieter A nun auch einen Mietvertrag hat(ob mündlich oder schriftlich), kann aus den vorliegenden Tatsachen : Amtliche Ummeldung noch vor Mieter B, Mietzahlung, alleinige Versorgungszahlungen, gemeinsame Anschaffungen/Rechnungen, Bilder der Renovierungsarbeiten etc.) angenommen werden.

Was aber wenn Mieter B zusammen mit dem Vermieter gemeinsame Sache machen, weil Sie Mieter A raushaben wollen. z.b. behaupten das Mieter A eigentlich nur ein „Untermieter“ sei und den damals aufgesetzten schriftlichen Vertrag, in dem beide Mieter stehen, verleugnen. In diesem besitz ja Mieter A nicht ist.

Es geht hierbei allein um die Kündigungsfrist: Ja / Nein
Aus der Sicht für Mieter A.

Also kann Mieter A sich auf die 3 Mon. Kündigungsfrist verlassen oder muss er damit rechnen, dass seine eines tages „Sachen“ vor der Tür stehen?

Amtliche Ummeldung noch vor Mieter B, Mietzahlung, alleinige :Versorgungszahlungen

Daraus könnte man doch schließen (da es ja angeblich keinen Mietvertrag gibt), dass B dazu gezogen ist und A die Wohnung voher hatte und demnach könnte A den B rauswerfen :wink:
Um das Gegenteil zu beweisen müsste B den Vertrag vorkramen, oder den „gefälschten“ vorweisen. Das erklärt aber immer noch nicht, warum durch B erst später eine Anmeldung in der Wohnung erfolgte und keine Versorgungsverträge abgeschlossen wurden, sondern auf A.

Es geht hierbei allein um die Kündigungsfrist: Ja / Nein
Aus der Sicht für Mieter A.

Selbst falls keine Kündigung nötig ist, weil man unterstellt, dass B der Alleinmieter ist und B nur aufgenommen hat, muss B eine Räumungsklage anstrengen, wenn B nicht freiwillig geht. Siehe ganz unten auf der Seite:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/g…

A wohnt länger dort als B. Wenn man es als Zuzug des Partner auslegt, wäre ja A in einer besseren Position. Wenn B einen Vertrag vorlegt, wonach nur B Hauptmieter ist, kommt A in Erklärungsnot. Wenn es doch Untervermietung wäre, greifen ja wieder die Kündigungsfristen. Und auch wenn diese nicht eingehalten werden, muss Räumung beantragt werden. Es ist nicht so einfach jemanden auf die Straße zu setzen.

So zumindest meine Einschätzung als Nichtjurist.

Selbst falls keine Kündigung nötig ist, weil man unterstellt,
dass B der Alleinmieter ist und B nur aufgenommen hat, muss B
eine Räumungsklage anstrengen, wenn B nicht freiwillig geht.

buchstaben verwechselt heißt natürlich:

dass B der Alleinmieter ist und A nur aufgenommen hat, muss B
eine Räumungsklage anstrengen, wenn A nicht freiwillig geht.

Also kann Mieter A sich auf die 3 Mon. Kündigungsfrist
verlassen oder muss er damit rechnen, dass seine eines tages
„Sachen“ vor der Tür stehen?

Schwer zu sagen wenn man B nicht kennt. In dem Fall würde ich mich aber an das Gericht wenden und versuchen eine einstweilige Verfügung und (nennt man das so?) und wieder Zugang zur Wohnung zu bekommen.

Geht aber mW nur, wenn es nicht nach dem Gewaltschutzgesetz einen Platzverweis gab.

Ja das mit den Buchstaben habe ich aber dennoch gleich verstanden gehabt :wink:
Also Mieter A und Mieter B sind gemeinsam zur gleichen Zeit in die Wohnung gezogen. Allerdings hat Mieter A sich direkt amtlich umgemeldet und Mieter B erst ein 3/4 jahr später-dabei mit Rückwirkung von 6 Monaten.
Mieter A will auch freiwillig gehen, befindet sich aber noch auf der Suche.

Es gibt in dem „beispiel“ keinen Platzverweis oder sonstiges.

Mieter A erstrebt nur die Sicherheit des Kündigungsfrist von 3 Monaten, sobald er gekündigt „werden sollte“-falls es dazu kommt.
Und nicht die plötzliche Aussage das Mieter A sofort raus soll.

Mieter A will auch freiwillig gehen, befindet sich aber noch
auf der Suche.

Man kann A nur wünschen, dass sich alles geordnet regeln lässt und sich B nicht bockig stellt, sondern B genug Zeit gibt etwas zu finden.

Wäre für beide besser, weniger nervenaufreibend und auch billiger als ein Rechtsstreit, Räumungsklagen etc.
Da nun A ganz gut über die Rechtslage bescheid weiß, kann er B damit vielleicht zur Vernunft bringen :wink:

Viel Glück

Ja so sehe ich das auch, dass A ganz gut bescheid weiß ^^ :wink:

Vielleicht geht Mieter A auch mal zum Vermieter und bittet um Kopie des Vertrages, da er meint das dieser sich aus der Sache raushalten will und doch ganz vernünftig ist.

Und Mieter A würde sich auch bei That´s me bedanken, wenn er nicht erfunden wäre :wink: :wink:

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