Kein Mietvertrag

Ok, ich geben zu, dass ich das Verhalten nur eingeschränkt nachvollziehen kann.

Grund der ersten Vertagung war die Übergabe von Bargeld und
der dadurch dokumentierte Wille zur Zahlung des
Mietrückstandes zusammen mit der überraschenden
Arbeitslosigkeit des Mieters und dem zu diesem Zeitpunkt noch
in Bearbeitung befindlichen Antrages bei der Agentur für
Arbeit.

Das kann vielleicht daran gelegen haben, dass die Heilungsfrist von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit nicht abgelaufen war. Wenn der Mieter dann sagt, er wird bis dahin zahlen, muss der Fristablauf abgewartet werden.

Im nächsten Termin wurde glaubhaft gemacht, dass eine
Arbeitsvermittlung stattgefunden habe, die sehr erfolgreich
ausgesehe.

Das halte ich für nicht nachvolziehbar und auch nicht vertretbar. Zwar findet auch bei Kündigungen wegen Zahlungsverzuges an sich eine Interessenabwägung statt, die ist aber völlig eingeschränkt und kann nicht dazu führen, dass nur wegen der Beteuerung, es werde gezahlt, das Urteil nicht erlassen wird.

Natürlich kenne ich das Verfahren nicht, aber bei mir (und den anderen Kollegen bie uns, die auch Mietrechtsverfahren bearbeiten) ist sowas noch nicht vorgekommen.

Gruß
Dea

Beschlagnahmung Wohnung

Es kam nicht zu einer Räumung. Das Ordnungsamt beschlagnahmte
die Wohnung zur Einweisung eines Obdachlosen.

Natürlich wurden Altschulden des Obdachlosen von der Gemeinde
nicht übernommen.

Krass.
So was ist hier möglich???
Muß man befürchten, daß bei einer Wohnunganzeige ein Amt sich meldet und mal eben die Wohnung beschlagnahmt?

Wie ging es denn weiter mit dem jetzt Obdachlosen Mietschuldner?

Wann wird so eine beschlagnahmte Wohnung wieder frei?

vlg MC

Verfahrensweise
Hallo

Das kann vielleicht daran gelegen haben, dass die
Heilungsfrist von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit nicht
abgelaufen war. Wenn der Mieter dann sagt, er wird bis dahin
zahlen, muss der Fristablauf abgewartet werden.

Hmm, auch wenn man nicht weiss wofür eine Heilungsfrist gut sein soll, wenn das Mietverhältnis „zerrüttet“ ist, fragt man sich auch, ob bei dieser Entscheidung auch die Kostenentwicklung beim VM berücksichtigt wird.

Gerade bei privaten VM, die keine weitere Einnahmequelle besitzen (soll ja vorkommen bei der Altersabeitslosigkeit) geht da schnell das Konto in die roten Zahlen.
Bei den finanzierten Wohnraum laufen die Raten an die Bank weiter, genauso für die Nebenkosten. Kommt es zu Engpässen, kann (und ist auch schon mir bekannt so passiert) der Gasversorger etc. den Hahn zudrehten. Der daraus Schaden hat dann den VM in die Pleite getrieben…

Wird also bei einem Härtefall beim VM auch zügiger oder vorgezogen verhandelt?

Im nächsten Termin wurde glaubhaft gemacht, dass eine
Arbeitsvermittlung stattgefunden habe, die sehr erfolgreich
ausgesehe.

Das halte ich für nicht nachvolziehbar und auch nicht
vertretbar. Zwar findet auch bei Kündigungen wegen
Zahlungsverzuges an sich eine Interessenabwägung statt, die
ist aber völlig eingeschränkt und kann nicht dazu führen, dass
nur wegen der Beteuerung, es werde gezahlt, das Urteil nicht
erlassen wird.

Machmal werden auch noch andere (soziale, gesundheitliche) Gründe mit vorgebracht.

Natürlich kenne ich das Verfahren nicht, aber bei mir (und
den anderen Kollegen bie uns, die auch Mietrechtsverfahren
bearbeiten) ist sowas noch nicht vorgekommen.

Warum dauert so ein Verfahren überhaupt so lange?

Ist nicht der Staat angehalten Schaden vom Bürger so weit wie möglich abzuhalten?

vlg MC

Der Mieter hatte sich beim Amt als zukünftig Obdachlos gemeldet. Bis zu einer kostengünstigeren Unterbringung war er dann noch in der Wohnung. Da beschlagnahmt war, gab es auch keine Kündigungsfrist. Hätte ich möglicherweise durchklagen können, aber mein Vertrauen zu unserer Rechtssprechung … Natürlich auch keine Schönheitsreparaturen und kein Mietrückstand (war ja vor der Beschlagnahme). Wenigstens die laufende Miete wurde dann als Schadenersatz gezahlt. Nach 4 Monaten war der Spuk vorbei. Die Wohnung sah aus wie …
Aber ich hatte mir wenigstens die Räumung, Einlagerung, Gerichtsvollzieher,(teilweise), Schlüsseldienst, Türschloss und, und, und gespart.
Seit dieser Zeit drücke ich einem Mieter auch mal 2.000€ in die Hand und habe noch ein einigermaßen gutes Gefühl dabei, oder bezahle auch mal einen Makler.

vnA

Hmm, auch wenn man nicht weiss wofür eine Heilungsfrist gut
sein soll, wenn das Mietverhältnis „zerrüttet“ ist, fragt man
sich auch, ob bei dieser Entscheidung auch die
Kostenentwicklung beim VM berücksichtigt wird.

Gerade bei privaten VM, die keine weitere Einnahmequelle
besitzen (soll ja vorkommen bei der Altersabeitslosigkeit)
geht da schnell das Konto in die roten Zahlen.

Das mag ja alles sein, das Gesetz sieht es aber in § 569 Abs. 3 Ziff. 2 BGB vor. Hier gibt es auch keine Abwägung.

Bei den finanzierten Wohnraum laufen die Raten an die Bank
weiter, genauso für die Nebenkosten. Kommt es zu Engpässen,
kann (und ist auch schon mir bekannt so passiert) der
Gasversorger etc. den Hahn zudrehten. Der daraus Schaden hat
dann den VM in die Pleite getrieben…

Wird also bei einem Härtefall beim VM auch zügiger oder
vorgezogen verhandelt?

Die Verfahren werden verhandelt in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem Richter und idR (so nicht das schriftliche Verfahren angeordnet wird) nach der bei diesem nächsten Terminsmöglichkeit.

Machmal werden auch noch andere (soziale, gesundheitliche)
Gründe mit vorgebracht.

Die können wie schon gesagt ggf. im Rahmen des § 721 ZPO oder § 765a ZPO angeführt werden.

Warum dauert so ein Verfahren überhaupt so lange?

Weil jeder Richter im Schnitt zwischen 250 und 350 Verfahren in seinem Dezernat hat. Bei uns gingen vom 01.01.2011 bis 10.02.2011 bei jedem Richter 50 Klagen ein. Dass man da eine Zeit warten muss, bis man dran ist, liegt in der Natur der Sache (hängt aber auch wie überall von dem Pensum des Einzelnen ab).

Ist nicht der Staat angehalten Schaden vom Bürger so weit wie
möglich abzuhalten?

Dann setzen Sie sich dafür ein, dass die Justiz mit mehr Geldern für mehr Richter ausgestattet wird. Das ist eine politische, keine juristische Frage.

Gruß
Dea

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Danke, manchmal habe ich den Eindruck, hier wollen einige
Jurastudenten etwas lernen und stellen deshalb dann solch
inhaltsvolle Fragen wie: warum denn?

2 Wochen hier im Forum! Selbst aber nicht in der Lage sein, regelkomform nach FAQ 1129, ein Frage zu beantworten.
ramses90

peter

Richter als schnelle Eingreiftruppe bei Klagestau
Hallo

Bei den finanzierten Wohnraum laufen die Raten an die Bank
weiter, genauso für die Nebenkosten. Kommt es zu Engpässen,
kann (und ist auch schon mir bekannt so passiert) der
Gasversorger etc. den Hahn zudrehten. Der daraus Schaden hat
dann den VM in die Pleite getrieben…

Wird also bei einem Härtefall beim VM auch zügiger oder
vorgezogen verhandelt?

Die Verfahren werden verhandelt in der Reihenfolge ihres
Eingangs bei dem Richter und idR (so nicht das schriftliche
Verfahren angeordnet wird) nach der bei diesem nächsten
Terminsmöglichkeit.

Mit schriftlichen Verfahren ist wohl der Urkundenprozeß gemeint. Der kann afaik jederzeit in ein normalen Prozeß per Antrag überführt werden kann.
Damit wäre also noch mehr Arbeitsaufwand generiert, oder?
Anders läßt sich doch die marginale Zahlen von Urkundenprozessen nicht erklären. Wäre dem so?

Warum dauert so ein Verfahren überhaupt so lange?

Weil jeder Richter im Schnitt zwischen 250 und 350 Verfahren
in seinem Dezernat hat. Bei uns gingen vom 01.01.2011 bis
10.02.2011 bei jedem Richter 50 Klagen ein. Dass man da eine
Zeit warten muss, bis man dran ist, liegt in der Natur der
Sache (hängt aber auch wie überall von dem Pensum des
Einzelnen ab).

Ja, schön wenn der Arbeitsplatz so sicher mit Arbeit aufgefüllt ist.
Die Richter können am Aufkommen der Klagen am wenigsten etwas dafür.

Wenn man sich aber die Kostenseite bei dem Zeitverzug bis zu einem 3/4 Jahr und mehr anschaut, so wäre eine Lösung dringend erforderlich.

Der Personaleinsatz wird in der Behörde nicht nach Klageaufkommen bedarfsgerecht vorgehalten. Hier muß imho die Politik fexiblere Lösungen anbieten.

Das könnte zB eine Task-force Truppe von Richtern etc. sein, die mehrere Rechtsgebiete abdecken können. Wenn der Warteberg abgearbeitet ist, zieht die Truppe zum nächsten Stau.
Wäre das ein praktikabler Ansatz?

Ist nicht der Staat angehalten Schaden vom Bürger so weit wie
möglich abzuhalten?

Dann setzen Sie sich dafür ein, dass die Justiz mit mehr
Geldern für mehr Richter ausgestattet wird. Das ist eine
politische, keine juristische Frage.

Das Geld für zeitweise mehr Richter ect. für schnellere Gerichtstermine würde sich sicher auftreiben lassen, wenn es dafür wirklich dann zu Einsparungen von Mietausfall etc. kommt.

Die Frage ist doch nur, ob die Behörde diese Zeitarbeitsrichter auch tatsächlich einstellt, wenn diese privat oder von Verbänden für eine gewisse Zeit bezahlt werden?

Weiterhin sollte geprüft werden, ob sich nicht im Verfahrenshergang oder besseren Gesetzen sich der Flow verbessern läßt, ohne eine Seite zu benachteiligen.

So wie es aussieht, hofft die Gesetzgebung, das ein Mittelloser nach 2 Monaten reicher geworden ist. In Wirklichkeit wird nur der andere Vertragspartner (hier zB VM) nur ärmer.

Das Prinzip Hoffnung trägt so nachhaltig zum verschlechteren BSP bei.

vlg MC

Wir können gerne auch per Email uns weiter unterhalten…

PS: Bin politisch tätig, auch mit (zT. weitreichenden) Einfluß. Gute Tipps sind immer willkommen.

Hi

Der Mieter hatte sich beim Amt als zukünftig Obdachlos
gemeldet. Bis zu einer kostengünstigeren Unterbringung war er
dann noch in der Wohnung. Da beschlagnahmt war, gab es auch
keine Kündigungsfrist. Hätte ich möglicherweise durchklagen
können, aber mein Vertrauen zu unserer Rechtssprechung …

Ja, wer etwas sein Eigentum nennt muß mit Enteignung rechnen, wer kein Eigentum mehr hat, kann dazu beitragen, dass andere ihr (noch mühsam erhaltenes) Eigentum verlieren ;-(

Der Anreiz ist deutlich angezeigt.

Natürlich auch keine Schönheitsreparaturen und kein
Mietrückstand (war ja vor der Beschlagnahme). Wenigstens die
laufende Miete wurde dann als Schadenersatz gezahlt. Nach 4
Monaten war der Spuk vorbei. Die Wohnung sah aus wie …

Laß mich raten, es gab auch keine Kaution…

Aber ich hatte mir wenigstens die Räumung, Einlagerung,
Gerichtsvollzieher,(teilweise), Schlüsseldienst, Türschloss
und, und, und gespart.

Na dann war dieser Weg wenigsten billiger. Wurden die Ausstände von davor eingeklagt?

Seit dieser Zeit drücke ich einem Mieter auch mal 2.000€ in
die Hand und habe noch ein einigermaßen gutes Gefühl dabei,

Ja, die Enteignung nimmt immer bizzarere Formen an.

oder bezahle auch mal einen Makler.

vlg MC

PS:
Also wäre es von Vorteil der Behörde eine Beschlagnahmung der Wohnung vorzuschlagen, das spart eine Menge Aufwand.

Laß mich raten, es gab auch keine Kaution…

Bei mir gibt es keine Mietverträge ohne Kaution.

Aber ich hatte mir wenigstens die Räumung, Einlagerung,
Gerichtsvollzieher,(teilweise), Schlüsseldienst, Türschloss
und, und, und gespart.

Na dann war dieser Weg wenigsten billiger. Wurden die
Ausstände von davor eingeklagt?

Nein, wozu gutes Geld schlechtem Geld nachwerfen. Der Mieter konnte nicht bezahlen. Vom Prinzip Hoffnung, dass er in 30 Jahren noch mal zu Geld kommt (und dafür heute jede Menge Gebühren auf den Tisch legen) halte ich nichts. Mit Titeln kann ich inzwischen mein Büro tapezieren (na ja, fast)

vlg MC
PS:
Also wäre es von Vorteil der Behörde eine Beschlagnahmung der
Wohnung vorzuschlagen, das spart eine Menge Aufwand.

Machen ich in Absprache mit den Mietern wirklich ab und zu, zumindest so ähnlich.

vnA

Mit schriftlichen Verfahren ist wohl der Urkundenprozeß
gemeint.

Nein, damit ist das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO gemeint, dass einerseits dann vorteilhaft ist, wenn voraussichtlich ein Versäumnisurteil ergeht, andererseits dann, wenn offensichtlich ist, dass Beweiserhebungen durchgeführt werden müssen und somit erstmal der Prozessstoff gesammelt werden soll.

Der kann afaik jederzeit in ein normalen Prozeß per
Antrag überführt werden kann.

Sie oben.

Damit wäre also noch mehr Arbeitsaufwand generiert, oder?

Nein, siehe oben, das schriftliche Vorverfahren ist manchmal sinnvoller, da ein Versäumnisurteil schnell ergehen kann, bzw. ein mündlicher Termin unsinnig ist, wenn eh zunächst zB. Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen.

Anders läßt sich doch die marginale Zahlen von
Urkundenprozessen nicht erklären. Wäre dem so?

Es geht nicht um Urkundsverfahren. Diese werden ohnehin nur dann durchgeführt, wenn der Kläger eine derartige Klage erhebt, was absolut selten ist.

Ja, schön wenn der Arbeitsplatz so sicher mit Arbeit
aufgefüllt ist.

Das ist insoweit richtig. Arbeit geht den Gerichten nie aus. Da Richter aber ohnehin auf Lebenszeit ernannt werden, ist das nur für Neubewerber wirklich von Interesse.

Die Richter können am Aufkommen der Klagen am wenigsten etwas
dafür.

Jupp, ich fordere die jedenfalls nicht von den Anwälten an :smile:

Wenn man sich aber die Kostenseite bei dem Zeitverzug bis zu
einem 3/4 Jahr und mehr anschaut, so wäre eine Lösung dringend
erforderlich.

Das Bundes- oder jeweilige Landesjustizministerium ist hier für sinnvolle Vorschläge sicher immer empfänglich.

Der Personaleinsatz wird in der Behörde nicht nach
Klageaufkommen bedarfsgerecht vorgehalten. Hier muß imho die
Politik fexiblere Lösungen anbieten.

Doch, der Personaleinsatz bestimmt sich bei den Gerichten immer nach dem Klageaufkommen, die Größe des Verwaltungspersonals richtet sich ebenfalls danach, bzw. entsprechend nach der Anzahl der Richter.

Das könnte zB eine Task-force Truppe von Richtern etc. sein,
die mehrere Rechtsgebiete abdecken können. Wenn der Warteberg
abgearbeitet ist, zieht die Truppe zum nächsten Stau.

Das wäre aber leider nur schwer mit dem Prinzip des gesetzlichen Richters nicht zu vereinbaren, da grundsätzlich im Vorhinein die Zuständigkeiten festgelegt werden.

Im Übrigen wird das aber auch so gehandhabt. Proberichter sind je nach Bundesland zwischen 3 1/2 und 5 Jahren eben nicht an einem Gericht ernannt, sondern werden regelmäßig überall dorthin versetzt, wo gerade Not am Mann ist. Ebenso wird bei Neuernennungen vorgegangen, so dass bei der Pensionierung eines Richters (die in einem ganzen Bundesland ja nun nicht gerade selten ist) Stellen nach dem jeweiligen Arbeitsanfall verschoben werden können.

Wäre das ein praktikabler Ansatz?

Siehe oben. Das Minsterium und die jeweilige Gerichtsverwaltung verbringt einen nicht unerheblichen Teil ihrer gesamten Arbeit damit, immer neue und bessere Berechnungsverfahren zu entwickeln, wie der jeweilige Arbeitsanfall an einem Gericht oder in einem Dezernat (Akte ist ja nicht gleich Akte, LG-Akten sind idR. viel arbeitsintensiver als AG-AKten, Strafsachen anders als Mietstreitigkeiten, diese wieder anders als InsO oder Familiensachen, etc.) errechnet wird und dann die Richter (Proberichter oder neu ernannte) jeweils dahin zu setzen, wo gerade Rückstände auflaufen (das ist schon ein ganz schöner Flohzirkus, wenn man das für ein ganzes Bundesland machen muss. Schließlich werden ja auch Lebenszeitrichter auf eigenen Wunsch zB. wegen Umzugs versetzt, in Ministerien abgeordnet, fallen wegen Nachwuchs teilweise oder ganz aus, etc.).

Das Geld für zeitweise mehr Richter ect. für schnellere
Gerichtstermine würde sich sicher auftreiben lassen, wenn es
dafür wirklich dann zu Einsparungen von Mietausfall etc.
kommt.

Tja, ich fürchte, das hat die Ministerien bis heute (ist ja keine neue Problematik) nicht wirklich überzeugt. Wenn überhaupt, wird hier politisch im Kriminalitätsbereich angesetzt.

Die Frage ist doch nur, ob die Behörde diese
Zeitarbeitsrichter auch tatsächlich einstellt, wenn diese
privat oder von Verbänden für eine gewisse Zeit bezahlt
werden?

Es gibt und kann keine Zeitarbeitsrichter geben. Ein Richter kann während der Probezeit versetzt werden, nach spätestens 5 Jahren muss er auf Lebenszeit ernannt werden und ist dann nicht mehr umsetzbar, was verfassungsrechtlich bedingt ist, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob sich nicht im
Verfahrenshergang oder besseren Gesetzen sich der Flow
verbessern läßt, ohne eine Seite zu benachteiligen.

Ich versichere Ihnen, dass das immer und zu jeder Zeit geprüft wird. Daher wird ja insb. das Prozessrecht ständig geändert, zT auch und gerade mit dem Ziel, die Belastung der Gerichte zu verringern. So wurde nur als Beispiel am LG die prinzipielle Einzelrichterzuständigkeit (iGz. Kammerzuständigkeit mit 3 Richtern für einen Fall) eingeführt oder das vereinfachte Verfahren gem. § 495a ZPO aufgenommen. Derzeit bringt der Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zur Erhöhung der Berufungssumme von 600,00 EUR auf 1.000,00 EUR in den Bundestag ein, was die Landgerichte, aber auch die Amtsgerichte entlasten wird (letztere brauchen die Urteile dann insoweit nicht mehr mit einem Tatbestand zu versehen, was erheblich Zeit spart).

So wie es aussieht, hofft die Gesetzgebung, das ein
Mittelloser nach 2 Monaten reicher geworden ist. In
Wirklichkeit wird nur der andere Vertragspartner (hier zB VM)
nur ärmer.

Wer weiß, vielleicht wird die Regelung ja irgendwann abgeschafft.

Gruß
Dea