Mit schriftlichen Verfahren ist wohl der Urkundenprozeß
gemeint.
Nein, damit ist das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO gemeint, dass einerseits dann vorteilhaft ist, wenn voraussichtlich ein Versäumnisurteil ergeht, andererseits dann, wenn offensichtlich ist, dass Beweiserhebungen durchgeführt werden müssen und somit erstmal der Prozessstoff gesammelt werden soll.
Der kann afaik jederzeit in ein normalen Prozeß per
Antrag überführt werden kann.
Sie oben.
Damit wäre also noch mehr Arbeitsaufwand generiert, oder?
Nein, siehe oben, das schriftliche Vorverfahren ist manchmal sinnvoller, da ein Versäumnisurteil schnell ergehen kann, bzw. ein mündlicher Termin unsinnig ist, wenn eh zunächst zB. Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen.
Anders läßt sich doch die marginale Zahlen von
Urkundenprozessen nicht erklären. Wäre dem so?
Es geht nicht um Urkundsverfahren. Diese werden ohnehin nur dann durchgeführt, wenn der Kläger eine derartige Klage erhebt, was absolut selten ist.
Ja, schön wenn der Arbeitsplatz so sicher mit Arbeit
aufgefüllt ist.
Das ist insoweit richtig. Arbeit geht den Gerichten nie aus. Da Richter aber ohnehin auf Lebenszeit ernannt werden, ist das nur für Neubewerber wirklich von Interesse.
Die Richter können am Aufkommen der Klagen am wenigsten etwas
dafür.
Jupp, ich fordere die jedenfalls nicht von den Anwälten an 
Wenn man sich aber die Kostenseite bei dem Zeitverzug bis zu
einem 3/4 Jahr und mehr anschaut, so wäre eine Lösung dringend
erforderlich.
Das Bundes- oder jeweilige Landesjustizministerium ist hier für sinnvolle Vorschläge sicher immer empfänglich.
Der Personaleinsatz wird in der Behörde nicht nach
Klageaufkommen bedarfsgerecht vorgehalten. Hier muß imho die
Politik fexiblere Lösungen anbieten.
Doch, der Personaleinsatz bestimmt sich bei den Gerichten immer nach dem Klageaufkommen, die Größe des Verwaltungspersonals richtet sich ebenfalls danach, bzw. entsprechend nach der Anzahl der Richter.
Das könnte zB eine Task-force Truppe von Richtern etc. sein,
die mehrere Rechtsgebiete abdecken können. Wenn der Warteberg
abgearbeitet ist, zieht die Truppe zum nächsten Stau.
Das wäre aber leider nur schwer mit dem Prinzip des gesetzlichen Richters nicht zu vereinbaren, da grundsätzlich im Vorhinein die Zuständigkeiten festgelegt werden.
Im Übrigen wird das aber auch so gehandhabt. Proberichter sind je nach Bundesland zwischen 3 1/2 und 5 Jahren eben nicht an einem Gericht ernannt, sondern werden regelmäßig überall dorthin versetzt, wo gerade Not am Mann ist. Ebenso wird bei Neuernennungen vorgegangen, so dass bei der Pensionierung eines Richters (die in einem ganzen Bundesland ja nun nicht gerade selten ist) Stellen nach dem jeweiligen Arbeitsanfall verschoben werden können.
Wäre das ein praktikabler Ansatz?
Siehe oben. Das Minsterium und die jeweilige Gerichtsverwaltung verbringt einen nicht unerheblichen Teil ihrer gesamten Arbeit damit, immer neue und bessere Berechnungsverfahren zu entwickeln, wie der jeweilige Arbeitsanfall an einem Gericht oder in einem Dezernat (Akte ist ja nicht gleich Akte, LG-Akten sind idR. viel arbeitsintensiver als AG-AKten, Strafsachen anders als Mietstreitigkeiten, diese wieder anders als InsO oder Familiensachen, etc.) errechnet wird und dann die Richter (Proberichter oder neu ernannte) jeweils dahin zu setzen, wo gerade Rückstände auflaufen (das ist schon ein ganz schöner Flohzirkus, wenn man das für ein ganzes Bundesland machen muss. Schließlich werden ja auch Lebenszeitrichter auf eigenen Wunsch zB. wegen Umzugs versetzt, in Ministerien abgeordnet, fallen wegen Nachwuchs teilweise oder ganz aus, etc.).
Das Geld für zeitweise mehr Richter ect. für schnellere
Gerichtstermine würde sich sicher auftreiben lassen, wenn es
dafür wirklich dann zu Einsparungen von Mietausfall etc.
kommt.
Tja, ich fürchte, das hat die Ministerien bis heute (ist ja keine neue Problematik) nicht wirklich überzeugt. Wenn überhaupt, wird hier politisch im Kriminalitätsbereich angesetzt.
Die Frage ist doch nur, ob die Behörde diese
Zeitarbeitsrichter auch tatsächlich einstellt, wenn diese
privat oder von Verbänden für eine gewisse Zeit bezahlt
werden?
Es gibt und kann keine Zeitarbeitsrichter geben. Ein Richter kann während der Probezeit versetzt werden, nach spätestens 5 Jahren muss er auf Lebenszeit ernannt werden und ist dann nicht mehr umsetzbar, was verfassungsrechtlich bedingt ist, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob sich nicht im
Verfahrenshergang oder besseren Gesetzen sich der Flow
verbessern läßt, ohne eine Seite zu benachteiligen.
Ich versichere Ihnen, dass das immer und zu jeder Zeit geprüft wird. Daher wird ja insb. das Prozessrecht ständig geändert, zT auch und gerade mit dem Ziel, die Belastung der Gerichte zu verringern. So wurde nur als Beispiel am LG die prinzipielle Einzelrichterzuständigkeit (iGz. Kammerzuständigkeit mit 3 Richtern für einen Fall) eingeführt oder das vereinfachte Verfahren gem. § 495a ZPO aufgenommen. Derzeit bringt der Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zur Erhöhung der Berufungssumme von 600,00 EUR auf 1.000,00 EUR in den Bundestag ein, was die Landgerichte, aber auch die Amtsgerichte entlasten wird (letztere brauchen die Urteile dann insoweit nicht mehr mit einem Tatbestand zu versehen, was erheblich Zeit spart).
So wie es aussieht, hofft die Gesetzgebung, das ein
Mittelloser nach 2 Monaten reicher geworden ist. In
Wirklichkeit wird nur der andere Vertragspartner (hier zB VM)
nur ärmer.
Wer weiß, vielleicht wird die Regelung ja irgendwann abgeschafft.
Gruß
Dea