eine wohnung wurde vermietet und es besteht(weil familie ) kein mietvertrag…nun wird keine miete mehr gezahlt.was kann der vermieter tun?
Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Da für Mietverträge die Schriftform nicht erforderlich ist, besteht ein mündlicher Mietvertrag.
Kündigen sollte man. Und dies tunlichst einem Anwalt überlassen, wenn man nichts oder nicht viel davon versteht. Das kann sonst ziemlich teuer werden.
vnA
Guten Tag,
vielen dank für die antwort!wird sicher kompakter werden als geahnt
Da kann ich mich mit meiner Meinung nur anschließen.
Der geschilderte Sachverhalt stellt sich mir so dar:
Es existiert nach dem BGB ein gültiger zwischen den Parteien geschlossener Mietvertrag, wenn der Vermieter dem Mieter Wohnraum gegen Mietzins überlässt.
Einer Schriftform bedarf es prinzipiell nicht.
Die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung bzgl. der Höhe der zu zahlenden Miete usw. wird wahrscheinlich strittig zu verhandeln sein.
Deshalb unbedingt Rechtsanwalt einschalten um teure Rechtsirrtümer zu vermeiden.
der vermieter möchte das der mieter auszieht aber der sieht sich voll im recht.schwierige sache…werde den anwalt auf jedenfall empfehlen…danke für die antwort
eine wohnung wurde vermietet und es besteht(weil familie )
kein mietvertrag…nun wird keine miete mehr gezahlt.was kann
der vermieter tun?
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen , denn das Mietverhältnis ist unbestitten.
Wenn mehr als 2 Monate Mietrückstände bestehen, kann fristlos gekündigt werden, die Rückstände müssen natürlich eingeklagt werden. Kostengüstig ist, wenn man da selber einen Mahnbescheid beantragt.
Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist zu beachten, dass der Streitwert ggf. aus der Jahresmiete ( also 12 mal die Monatsmiete) berechnet wird. Empfehle hierbei im Internet die "Anwalts- oder Gerichtskosten-Gebührenrechner…
Ich gehe davon aus, dass es eine Mietwohnung ist und kein Gewerbe?
Haben die Mieter Kleinkinder??? Dann wird es schwieriger,…
Haben die Mieter Kleinkinder??? Dann wird es
schwieriger,…
warum?
Diese Frage kann nur jemand stellen, der noch nie versucht hat eine Wohnung räumen zu lassen. Kleinkinder, Schwangerschaft, Krankheit, Alter, berufliche Ausnahmesituation (auch nur gefühlt), Arbeitslosigkeit (angeblich nur vorübergehend), erfolgversprechende Bewerbung, erwartete Erbschaft oder Lottogewinn. Alles Gründe, warum das Gericht, trotz 6, 8, 10, 12 monatigem Mietverzug auch in der 3. Verhandlung immer noch keinen Räumungstitel erlässt.
vnA
Danke, manchmal habe ich den Eindruck, hier wollen einige Jurastudenten etwas lernen und stellen deshalb dann solch inhaltsvolle Fragen wie: warum denn?
peter
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung/ra…
st.html
Räumgsfristenm spielen aber mE erst eine Rolle, wenn bereits ein Räumungsurteil ergangen ist.
Lg,
M.
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung/ra…
st.htmlRäumgsfristenm spielen aber mE erst eine Rolle, wenn bereits
ein Räumungsurteil ergangen ist.
Der Antrag nach § 721 ZPO wird bereits in dem Räumungsprozess selbst gestellt und ist bei Erfolg im Urteil gleich mit auszusprechen.
Der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist dann im Zwangsvollstreckungsverfahren geltend zu machen.
Der Antrag nach § 721 ZPO wird bereits in dem Räumungsprozess
selbst gestellt und ist bei Erfolg im Urteil gleich mit
auszusprechen.Der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist dann im
Zwangsvollstreckungsverfahren geltend zu machen.
Danke. Wird einer Räunungsklage denn immer stattgegeben, wenn die Kündigung berechtgt war, oder gibt es da trotzdem Ablehnungsgründe?
Gruß,
Max
Wird einer Räunungsklage denn immer stattgegeben, wenn
die Kündigung berechtgt war, oder gibt es da trotzdem
Ablehnungsgründe?
Wenn die Kündigung wirksam war, besteht der Räumungsanspruch aus § 546 BGB, dem das Gericht zwingend stattgeben muss.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn das Gericht von einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ausgeht oder nach einem Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung nach § 574 BGB das besondere Interesse bejahr (beides ist in der Praxis fast nicht existent).
Gruß
Dea
Hallo Dea,
danke, das war sehr informativ & interessant.
Gruß,
Max
… dann hat der Richter bei meiner letzten Räumungsklage, als er auf Grund vorgebrachter sozialer Gründe mehrfach vertagte, ja durchaus im Rahmen des geltenden Rechtes gehandelt. Es hat trotzdem über 8 Monate gedauert.
vnA
Hi
… dann hat der Richter bei meiner letzten Räumungsklage,
als er auf Grund vorgebrachter sozialer Gründe mehrfach
vertagte, ja durchaus im Rahmen des geltenden Rechtes
gehandelt. Es hat trotzdem über 8 Monate gedauert.
Wie teuer ist das alles zusammen geworden?
Stimmt der Preis von 500 € pro Raum?
Wie zählen dabei die Küche, Flur und Bad?
Auf welcher Basis sind diese Preise entstanden?
Wäre nun bei Möbel in den Wohnung noch ein Gutachter für die Wertermittung hinzuzuziehen und wie teuer wäre er?
Besten Dank zur Neugierbefriedigung 
MC
Es kam nicht zu einer Räumung. Das Ordnungsamt beschlagnahmte die Wohnung zur Einweisung eines Obdachlosen.
Natürlich wurden Altschulden des Obdachlosen von der Gemeinde nicht übernommen.
vnA
… dann hat der Richter bei meiner letzten Räumungsklage,
als er auf Grund vorgebrachter sozialer Gründe mehrfach
vertagte, ja durchaus im Rahmen des geltenden Rechtes
gehandelt. Es hat trotzdem über 8 Monate gedauert.
Nur aus Interesse: Warum genau wurde vertagt (wurde wirklich der Termin verschoben oder merhmals verhandelt?).
Interessiert mich nur, da ich nunmal ständig Räumungsklagen verhandel und noch nie wegen „sozialer Gründe“ vertagt habe.
8 Monate sind allerdings je nach Dezernatsgröße bis zum Urteil auch nicht so selten.
Gruß
Dea
Die Termine wurden vertagt.
Grund der ersten Vertagung war die Übergabe von Bargeld und der dadurch dokumentierte Wille zur Zahlung des Mietrückstandes zusammen mit der überraschenden Arbeitslosigkeit des Mieters und dem zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung befindlichen Antrages bei der Agentur für Arbeit.
Im nächsten Termin wurde glaubhaft gemacht, dass eine Arbeitsvermittlung stattgefunden habe, die sehr erfolgreich ausgesehe.
Im dritte Termin lies sich der Richter dann nicht mehr auf weitere vorgebrachte Argumente ein und erließ endlich den Räumungstitel.
vnA