Hallo
Wir haben ein mehrfamielen haus bei einer zwangsversteigerung gekauft.
nun ist es so das die ex eigentümerin des hauses noch in einer der vier wohnungen wohnt und auch keine miete zahlt.
amanfang hatte sie noch wasser und strom gezahlt seit ca. 4 monaten zahlt sie selbst das nicht mehr.
was kann ich tun um sie schnellst möglich raus zu bekommen.
wollte sie jetzt kündigen auf eigenbedarf,
weiß jetzt aber nicht ob ich sie kündigen muß oder ob ich sie einfach raus schmeißen kann?
Hallo,
einfach rausschmeißen wird wohl nicht gehen,da sie ja die besitzerin der Wohnung ist und dementsprechend nicht ohne Rechtswidriges handeln einfach rausgeschmissen werden kann. Da ich keine ahnung über die Konditionen des Hauskaufes habe, kann ich nichts genaues sagen. Es empfiehlt sich in jedem fall sich mit einem anwalt zu beraten. Die Erfahrung zeigt aber, dass es relativ lange dauern kann, bis eine Zwangsräumung vollzogen werden kann, auch wenn kein Mietvertrag (mehr)besteht.
Ein Fachkundiger anwalt wird auf jeden Fall die beste Lösung für sie sein!
Meine Empfehlung: Wenden Sie sich an den Vermieterverein - siehe http://www.deutscher-vermieterverein.de/info.html - dort kann man Sie sicherlich beraten. Kostet nur € 55,00 Jahresbeitrag.
Gruß
Tina
Sofern ein Mietvertrag besteht kann dieser Fristgemäß (3 Monate kündigungszeit bzw. nach mehreren Jahren wohnzeit verlängert sich diese) gekündigt werden. Allerdings kann diese wohnun dann für 20 Jahre (soweit mir bekannt) nicht mehr vermietet werden. In diesem besonderen Fall kann eine FRISTLOSE kündigung ausgesprochen werden (bitte schriftlich) und die räumung innerhalb von 3 Tagen festgesetzt werden. Bei nichteinhaltung kann Zwangsgeräumt werden am besten das ganze per Anwalt machen.
he,
also ich sage mal so wenn sie nicht mal mehr miete zahlt, wäre das für mich ein sehr guter grund sie zu kündigen…eine außerordentliche Kündigung und dann sind Sie sie los…so hart das jetz klingen mag…