hallo, wir sind in ein Haus gezogen und wohnen dort jetzt schon seit mai dort. der vermieter hat uns bisher (trotz mehrfacher aufforderung unsererseits) kein mietvertrag vorgelegt, auch wissen wir die höhe der Miete nicht uns ist auch bankkonto bekannt. wir haben schon versucht ihn telefonisch zu erreichen, doch leider ohne erfolg, dann hatten wir ihm ein einschreiben geschickt und ihn gebeten uns doch wenigstens zu sagen, wie hoch die miete sich beläuft und wohin wir die miete zu zahlen haben (die miethöhe war noch nicht bekannt, weil er es sich erst einmal durchrechnen musste, was er verlangen kann). Keine reaktion von ihm. da wir bis mitte diesen jahres beide noch von hartz IV lebten, zahlte das jobcenter auch keine miete für uns, da wir ja keinen mietvertrag vorlegen konnte. jetzt hat sich arbeitstechnisch bei uns beiden was getan und wir sind somit nicht mehr vom amt abhängig. heute kam ein anruf von unserem vermieter, dass er den mietvertrag ende dieser woche bei uns vorbei bringen würde und er natürlich erwartet, dass wir die vergangenen mieten nachzahlen. darf er das? ich meine, wir haben ja alles versucht um herauszufinden, wieviel und wohin die mietzahlungen gehen sollen und er hat sich nicht gerührt.
Dies wird wohl die Gerichte beschäftigen. Das Problem ist, dass Sie streng genommen nicht einmal einen mündlichen Mietvertrag geschlossen haben, da ohne Festlegung der Miete nicht einmal die _essentialia negotii _des Vertrages vereinbart wurden und man keine Willenserklärung abgeben kann, deren Wesensbestandteile (in diesem Fall Mietsache und Preis) unbekannt sind. Natürlich kann Ihr Vermieter die Miete auch Rückwirkend verlangen, da Ihnen klar sein musste, dass Sie nicht kostenfrei wohnen und sie ggf. Rückstellungen hätten bilden müssen. Zeitgleich haben Sie ggf. gegen Ihren Vermieter einen Schadenersatzanspruch, da es Ihnen, aufgrund seines Versäumnisses einen Mietvertrag vorzulegen, nicht möglich war, Wohngeld zu beantragen. Zugleich wird er effektiv wohl nur eine Miete verlangen können, die dem Mietspiegel entspricht. Mein Rat: Sprechen Sie mit dem Mieterschutzbund noch vor dem Wochenende und fragen Sie dort nach, in wie weit die Rahmenrechtschutzversicherung des Mieterschutzbundes in diesem Fall greifen würde.
Hallo, die Sache ist rein rechtlich kompliziert, da kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Ein Mietvertrag wäre auch „ohne Papiere“ zustandegekommen, wenn der Vermieter Ihre Mietzahlungen entgegengenommen hätte. Sie haben jedoch alles versucht, um die Miete zu zahlen, der Vermieter hat sich „unsichtbar“ gemacht. Mein Vorschlag: gehen Sie zur Schlichtungsstelle Ihrer Gemeinde~ bzw. Stadtverwaltung. Dort wird die Sache von einem Schlichter geregelt; dies ist eine Amtsperson, versucht jedoch auf menschlichem Wege eine Einigung zu erzielen- vor Gericht nennt man Einigung ´Vergleich´, beim Schlichter wird meist das gleiche Ergebnis erzielt, ist aber kostenlos für Sie! Eine Entscheidung des Schlichters könnte so aussehen:
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Hoffe, damit geholfen zu haben- Alles Gute
Achim
Ich schließe mich „Hirche“ an: schnell zum Mieterverein, damit analyse und Korrespondenz optimiert werden!!
Vewrsuchen Sie beim amt nachträglich mit dem dann vorliegenden Mietvertrag zu beantragen .sollte das amt dies ablehnen , so teilen Sie das dem Vermieter mit und zahlen ab dem Zeitpunkt , wo Sie in Arbeit standen und dies ohnehin selbst hätten übernehmen müssen .
Eine Nachforderung zu Ihren Lasten würde ich auf eine klage ankommen lassen .