Kein Mietvertrag - jetzt doppelte Miete

Hallo an alle, ein Freund von mir ist Juwelier und hat einen kleinen Laden in Hamburg. Seit über zehn Jahren hat er diesen und hatte nie einen Mietvertrag. Er zahlt wenig Miete, weil er mit dem Besitzer befreundet war. Jetzt ist dieser gestorben und die Witwe und ihr Sohn wollen mit ihm einen Mietvertrag machen. Er soll jetzt plötzlich die doppelte Miete zahlen, alles soll schriftlich festgehalten werden. Man hat ihm signalisiert, dass er ja ausziehen könnte und man könnte ihm ja auch mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Ist das so? Wenn er die doppelte Miete zahlen muss, muss er das Geschäft wohl aufgeben, da so viel das Geschäft nicht abwirft. Was kann man tun?
Bitte helft mir, ich bin ratlos
LG
legolas

Hi
erstmal grundsätzliches. Hier liegt kein Mietvertrag( nur ein Dach überdem Kopf und nix weiteres ) sondern im wesentlichen ein Pachtvertrag vor.weil juristendeutsch ein Fruchtgenuss statt findet. Das heißt dein Bekanter erziehlt durch das Objekt erstmal einen Umsatz (Publikumsverkehr) Damit ist das alles kapitalistischer als miete. Dort will sich die Gesellschaft einfach nur schützen das sie im ernstfall einspringen muß (siehe Wohngeld ;Heizkostenzuschuß) und der gleichen dies alles gilt für Pacht nicht. Daher kann dein Bekannter sich auch nicht an ein Mietspiegel oder dergleichen wenden. Leider sorry… Pacht ist willkür… daher sehe ich für deinen Bekannten sehr sehr schwarz…
gruß Peter

das sieht für deinen freund düster aus.
zunächst solltest du dich bei der IHK erkundigen, welche mieten für derartige läden in vergleichbarer lage gezahlt werden und wenn die verdoppelung heran kommt, wird dein freund die erhöhung schlucken müssen. andernfalls sollte er auf basis der gewonnenen erkenntnise in die richtung verhandeln, dass eine nevermietung auch nur das brächte, was zu erzielen ist. noch sinnvoller wäre es, wenn ein oder zwei zeugen sich erinnern könnten, dass der verstorbene deinem freund zugesagt hat die miete würde solange in der höhe bleiben, solange dein freund dort sein geschäft betreibt.

Hallo, kann leider nicht helfen.

Das Signal, ist richtig angekommen! Der Juwelier kann ohne Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung der Miete kündigen. Der Vermieter ist in keiner Weise gebunden. Die gestzliche Kündigungsfrist von drei Monaten kann er anwenden. Handelt es sich um ein gutes Geschäft, dann sollte man diesmal eine schriftlichen Vertrag miteinander schließen.