Kein Mietvertrag - Kündigung

Hallo Zusammen!

Mieterin A zieht 12/03 in eine Wohnung. Mietvertrag wird ausgehändigt. Vermieterin Z und Mieterin A einigen sich mündlich darauf, die defekten Elektrogeräte in der Küche auf Kosten der Mieterin A zu ersetzen u. die defekten Geräte zu entsorgen.

Mieterin A tut dies u. schreibt das in den Mietvertrag. Mietvertrag ist von Mieterin A unterschrieben, aber nicht von Vermieterin Z (es liegt also kein Mietvertrag vor, der von beiden Parteien unterschrieben ist).

Mieterin A verstirbt 04/05 u. Erbe möchte Wohnung kündigen.
Fragen:
1.) Wie verhält es sich mit der Kündigung der Wohnung ohne Mietvertrag? Trotzdem 3 Monate (also 31.08.05)?

2.) Was ist, wenn Vermieterin Z behauptet, die alten Geräte seien nicht defekt gewesen o. Sie habe die neuen Geräte gekauft o. die Geräte seien ohne Ihr Einverständnis ausgetauscht worden?

Anmerkung: Möchte die Sache im friedlichen Einvernehmen lösen, aber Vermieterin Z hat bereits im Vorfeld Probleme bereitet (unbefugt Wohnung betreten, Unterlagen durchsucht…). Deshalb möchte ich mich über die rechtliche Seite informieren.

Vielen Dank für Euere/Ihre Hilfe!!!
Stefan

Vielen Dank für die Beantwortung!!!

2.) Was ist, wenn Vermieterin Z behauptet, die alten Geräte
seien nicht defekt gewesen o. Sie habe die neuen Geräte
gekauft o. die Geräte seien ohne Ihr Einverständnis
ausgetauscht worden?

Dann muss der Vertrag das hergeben bzw bewiesen werden.

–> Das ist ja genau das Problem. Es liegt kein Vertrag vor, der von der Vermieterin unterschrieben ist. Lediglich von der Mieterin. Der in Punkt 2 geschilderte Sachverhalt wurde in den Vertrag mit aufgenommen, aber eben nicht von der Vermieterin unterschrieben.
Ich kann anhand von Rechnungen nachweisen, dass die verstorbene Mieterin die Geräte angeschafft hat. Was ist aber, wenn die Vermieterin behauptet, die alten Geräte wären in Ordnung gewesen bzw. wie kann sie nachweisen, dass überhaupt Geräte in der Küche waren?

Nochmals vielen Dank!!!

Stefan

Vielen Dank für die Beantwortung!!!

2.) Was ist, wenn Vermieterin Z behauptet, die alten Geräte
seien nicht defekt gewesen o. Sie habe die neuen Geräte
gekauft o. die Geräte seien ohne Ihr Einverständnis
ausgetauscht worden?

Dann muss der Vertrag das hergeben bzw bewiesen werden.

–> Das ist ja genau das Problem. Es liegt kein Vertrag
vor, der von der Vermieterin unterschrieben ist. Lediglich von
der Mieterin.

Ach so ich hatte das nicht verstanden
Sicherlich hatte die M den Vertrag des VM unterschrieben
dieser VM muss dann den Vertrag vorlegen der von der Mieterin unterschrieben wurde…

Fordere Ihn auf den Mietvertrag vorzulegen, der angeblich gültig ist.
So ist er es tatsächlich nicht.
Verweise auf den nicht unterschriebenen Vertrag.
Pech nur wenn die Mieterin den im Besitz des VM befindlichen Vertrag vorzeigen kann,

Eine Quittung in der genannten Form ist tatsächlich rechtens und die Geräte müssten bleiben.

Jakob

Der in Punkt 2 geschilderte Sachverhalt wurde in
den Vertrag mit aufgenommen, aber eben nicht von der
Vermieterin unterschrieben.
Ich kann anhand von Rechnungen nachweisen, dass die
verstorbene Mieterin die Geräte angeschafft hat. Was ist aber,
wenn die Vermieterin behauptet, die alten Geräte wären in
Ordnung gewesen bzw. wie kann sie nachweisen, dass überhaupt
Geräte in der Küche waren?

Nochmals vielen Dank!!!

Stefan

Hallo Stefan,

mir erschliesst sich nicht, was du mit der noch nicht beantworteten Frage überhaupt erreichen willst.

Sollen die Elektrogeräte
a) aus der Küche als Eigentum der Verstorbenen entfernt werden oder
b) besteht Besorgnis, dass die Vermieterin Z irgendwelche Ansprüche stellt, weil jetzt andere Geräte als bei Einzug in der Wohnung sind?

Soweit ich noch aus früheren Beiträgen weiss, muss man dazu erst einmal wissen, ob die Küche mitvermietet wurde. Ist das der Fall gehört die Küche dem Vermieter und es darf nichts entfernt werden. Dies würde bedeuten: Könnt ihr nicht nachweisen, dass die neuen Geräte aufgrund einer mündlichen Absprache (Zeugen?) einvernehmlich von der Mieterin angeschafft wurden, dann müssen die Geräte in der Küche verbleiben. Ein geldwerter Ersatz wäre ebenfalls nur möglich, wenn der Nachweis des Einvernehmens zwischen Mieter und Vermieter gelänge (Zeitwert).

Welche Rechte der Vermieter hat, wenn er behauptet, die alten Geräte wären noch gut gewesen, das weiß ich nicht. Welchen Vorteil hätte er davon auch?

Gruß
Nita