Wir haben keinen Mietvertrag da der Vermieter mein Stiefvater ist. Meine Mutter hat sich getrennt nun wollen wir auch auziehen bzw. machen wir das jetzt auch. Wir haben seit 10 jahren nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.Nun bei unserem Auszug legt er uns eine Nebenkostenabrechnung vor und will 460 Euro von uns nachgezahlt haben. Darf er das überhaupt ohne Mietvertrag wo die Nebenkosten geregelt sind? Seit Januar zahlen wir schon mehr Miete von 60 euro pro Monat, Begründung waren die gestiegenen Kosten.
Also Nebenkostenabrechnung von vor 10 Jahren geht gar nicht.
Nebenkosten müssen innerhalb Jahresfrist abgerechnet werden, also die Nebenkosten von 2009 müssen bis Ende 2010 abgerechnet werden. die Nebenkosten Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 sind schon verfristet.
Es ist überhaupt fraglich, oben Nebenkosten abgerechnet werden, wenn kein Mietvertrag besteht und die Abrechnung auch nicht mündlich vereinbart wurde. (Keine Rechtsauskunft, nur meine Meinung).
Gruß
rebo
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass bei einem mündlichen Mietvertrag die Regelungen des BGB wirksam sind. Dies sind generell eher zum Vorteil des Mieters.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html und die beiden folgenden Seiten enthalten die Regelungen bezüglich Neben- bzw. Betriebskosten.
Euer Verhalten der letzten zehn Jahre, das vom Vermieter nie beansprucht wurde, bezeugt deutlich, dass es keine Absprache bezüglich der Nebenkosten gab. Letztlich wäre der Vermieter vor Gericht in der Beweispflicht, und hier sehe ich keine Chance für ihn, die Zahlung durchzusetzen.
Darüber hinaus hätten die Nebenkosten im Jahrestakt abgerechnet werden müssen, der Anspruch des Vermieters hierauf verfällt nach weiteren 12 Monaten.
Ich bin als Vermieter in der selben Position: mündlicher Mietvertrag, meine ehem. Mieterin will keine Nebenkosten nachzahlen, und ich sehe keine Chance, dagegen rechtlich vorzugehen. Ist eben meine Schuld. Ich hätte die Nebenkosten bei einem mündlichen Mietvertrag als Pauschale auf die monatliche Miete anrechnen müssen. Aber im Nachhinein geht da gar nichts.
Nur als Tipp: Eure Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und fristgerecht (drei Monate vor Mietende) beim Vermieter eingehen, ansonsten bleibt sein Anspruch auf die Miete bestehen.
Grüße, Peter
Wenn er jetzt plötlich NK extra haben möchte, haben Sie ein Anrecht auf ABrechnungen der letzten Jahre!!! Das ist man ein Stück Arbeit von ihm. Andererseits sollten Sie sich überlegen wieviel Nk sie die letzten Jahre gezahlt haben…wenn das wenig war würde ich das akzeptieren, weil die Kosten ja wirklich gestiegen sind, nicht das sie am Ende wie viele Mieter Tausende nachzahlen!
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Hallo Buffie12,
da kein Mietvertrag existiert und seit 10 Jahren Betriebskosten nicht abgerechnet wurden, können Sie beruhigt davon ausgehen, daß mit den Mietzahlungen auch die Betriebskosten pauschal (!!!) gezahlt wurden. Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung, es sind also keine Erstattungen oder Nachzahlungen fällig!
Teilen Sie dem Herrn schriftlich mit, daß Sie die Bezahlung ablehnen, da Sie die Betriebskosten pauschal bezahlt haben.
Eine Mieterhöhung muß schriftlich angekündigt werden. Wenn Sie aber die Erhöhung akzeptieren, was Sie durch widerspruchslose Zahlungen getan haben und bei der langen Laufzeit verständlich ist, sollten Sie deswegen nicht streiten.
Hoffentlich konnte ich helfen. Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichem Gruß
Jens Schütt
hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück
Nach meinem Kenntnisstand kann selbst bei einem schriftlichen Mietvertrag nur für das zurückliegende Jahr eine Nachzahlung verlangt werden. Da der Mietvertrag nur mündlich bestand, bin ich mir nicht sicher, ob er überhaupt eine Nebenkostenabrechnung erstellen kann. Hier würde ich auf jeden Fall eine Rechtsberatung, wie den Mieterbund, in Anspruch nehmen,