Kein Mietvertrag! Rechte und Pflichten?

Hallo,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft( 4 Personen) ohne Mietvertrag.
Die ersten Mieter dieser Wohnung ( die schon seid Jahren nicht mehr in dieser Wohnung leben) hatten wohl einen Mietvertrag, der vor 3 Jahren abgelaufen ist. Der Mietvertrag wurde aus mangelndem Interesse des Vermieters am Mietobjekt nie erneuert. Die damaligen Mieter hatten ebenfalls kein Interesse daran, dass der Mietvertrag erneuert wird, da sich dann eventuell die Mietkosten erhöht hätten.
Die Zimmer wurden bei Auszug der damaligen Hauptmieter an nachfolgende Personen zur Miete weitergereicht ohne den Vermieter vorher schriftlich zu informieren. Unsere Mietwohnung ist in einem ziemlich schlechten Zustand.Da ich große Wasserflecken in meinem Zimmer habe, habe ich mich vor kurzem mit dem Vermieter deshalb in Verbindung gesetzt. Dieser bezeichnete uns als Hausbesetzer und drängt uns nun zu einem Mietvertrag, in dem sich die Kosten des Mietobjekts erhöhen werden.( er wird jedoch die Schäden in meinem Zimmer wahrscheinlich nicht beseitigen) Inwieweit sind wir verpflichtet diesen Vertrag zu unterschreiben? Und wohnen wir unrechtmäßig in dieser Wohnung, obwohl wir jeden Monat die vom Vermiter im alten Mietvertrag fesgelegte Miete monatlich überweisen? Welche Rechte und Pflichten haben wir? Gibt es Paragraphe auf die wir uns berufen können?
Viele liebe Grüße und lieben Dank im Vorraus.
Andrea

Sobald du mehr als zwei mal Miete zahlst und der Vermieter sie widerspruchslos annimmt, kommt aut. Mietvertrag nach BGB zustande, mehr braucht es nicht, außer du willst es, aber einfacher und vorteilhafter ist es für dich, wenn der Mietvertrag so bleibt wie er ist. Warum, würde zu weit führen.
Weil du BGB-Rechte hast, steht es dir auch zu, dass der Vermieter Mängel an der Wohnung beseitigt. Tut er das nicht, kannst du es nach Fristsetzung und Ankündigung selbst tun und entstehende Kosten von der Miete abziehen. Alternativ kürzt du die Miete in angemessener Höhe (musst etwas Googeln). Auch der Vermieter hat rechte, er darf dir die Kaltmiete mit einem gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen erhöhen und Deine Zustimmung verlangen. An diese Art der Erhöhung sind aber recht strenge Anforderungen gestellt, weshalb der gewöhnliche Laievermieter öfter scheitert.

Hallo, kann da leider nicht helfen.

Hallo Peter,
vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Die Schwester meines Mitbewohners war eine der Hauptmieterinnen des alten Mietvertrages.
Unsere Wohngemeinschaft überweist monatlich das anfallende Mietgeld auf ein Konto, dass zum Zeitpunkt des bestehenden Mietvertrages unter dem Namen der Schwester angelegt wurde. Der Vermieter zieht monatlich per Lastschrift die Gesamtmiete von diesem Konto ab. Keiner der gegenwärtigen Mieter ist folglich namentlich im Mietkonto erwähnt. Meine Angst ist, dass der Vermieter behaupten kann, dass er nicht über einen Mieterwechsel infomiert wurde (da ja kein neues Mietkonto nach Auszug der alten Mieter eingerichtet wurde). Ändert diese Tatsache deine Erklärung von oben? Ich danke Dir nochmals für deine ausführliche Antwort. Liebe Grüße,
Andrea

Hallo Fred,
trotzdem vielen Dank!
LG, Andrea

Wer in der whg. wohnt und zählt ist Mieter und damit im Besitz eines rechtsgültigen Mietverhältnisses, egal von wem die Miete kommt oder was in der zweckanagabe bei der ÜW geschrieben steht. Wenn euch der Vermieter dämlich kommt, soll er doch auf Räumung Klagen. Er hat keine Chance, solang ihr pünktlich zählt was einst verabredet war und ihr sonst nicht grob vertragswidrig verhaltet. Wegen den Mängel solltet ihr ihm mit einwurfeinschreiben auffordern dieselben binnen 14 Tagen zu beseitigen. Darin gleich ankündigen, dass ihr die Miete kürzen werdet oder seine Leistungen ausblenden und Ersatzvornahme zu seinen Lasten ausüben werdet, wenn er seinen Pflichten nicht Fristwahrung nachkommt.

Wenn Sie nicht der Wohnung zwangsweise kostenpflichtig verwiesen werden möchten und auch im Übrigen, was berechtigte Ansprüche eines Mieters angeht, sich auf den Schutz der Mietgesetze verlassen möchten, wäre Ihnen dringend dazu zu raten, Ihr Wohnungnsverhältnis zu legalisieren oder schleunigst geräuschlos zu verschwinden!