Kein Mietvertrag - trotzdem Kündigung?

SachLage:Man hat nie ein Mietvertrag bekommen, nach nicht mal einem Jahr bekommt man gesagt, das man ausziehen muß.

Da man sich sehr über das Verhalten des Vermieters ärgert, möchte man auch nicht weiterhin dort wohnen.

Es wird ein Haus gekauft und nun die Frage:

Muß man trotzdem kündigen?

K.M

Hallo Meilo,
Mietverträge sind auch mündlich gültig, keine Schriftform erforderlich. Deshalb kann auch eine mündliche Kündigung gültig sein.
Hoffe, das ist richtig, Grüße an die Experten
Franz

Muß man trotzdem kündigen?

K.M

Also muß auch der Mieter, wenn er ausziehen will, dem Vermieter Bescheid sagen? 3 Monate vorher?

K.M

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Hallo Meilo,
Mietverträge sind auch mündlich gültig, keine Schriftform
erforderlich. Deshalb kann auch eine mündliche Kündigung
gültig sein.
Hoffe, das ist richtig, Grüße an die Experten
Franz

Muß man trotzdem kündigen?

K.M

Also muß auch der Mieter, wenn er ausziehen will, dem
Vermieter Bescheid sagen? 3 Monate vorher?

Hallo,

der Mieter muss, auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist - das sind drei Monate - einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Gruss Günter

Hallo Günter,
muss schriftlich tatsächlich sein? Der Vermieter hat mündlich gekündigt, der Mieter ist einverstanden. Wozu dann die Schreiberei?

gibt, mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist - das sind
drei Monate - einhalten. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen.

Hallo,

ganz allgemein muss man einem Mieter - und einem Vermieter - empfehlen, nur schriftlich zu kündigen. Vertrauen ist gut, aber der Beweis der Kündigung ist besser. Sehr oft hat der Andere das " so nicht verstanden, wie es der Andere wieder gemeint haben will". Daher die Empfehlung.

Gruss Günter

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Andere das " so nicht verstanden, wie es der Andere wieder
gemeint haben will". Daher die Empfehlung.

Wie will man sonst beweisen, ob der andere die geschriebene Kündigung erhalten hat?