Hallo Meilo,
Mietverträge sind auch mündlich gültig, keine Schriftform erforderlich. Deshalb kann auch eine mündliche Kündigung gültig sein.
Hoffe, das ist richtig, Grüße an die Experten
Franz
Hallo Meilo,
Mietverträge sind auch mündlich gültig, keine Schriftform
erforderlich. Deshalb kann auch eine mündliche Kündigung
gültig sein.
Hoffe, das ist richtig, Grüße an die Experten
Franz
Muß man trotzdem kündigen?
K.M
Also muß auch der Mieter, wenn er ausziehen will, dem
Vermieter Bescheid sagen? 3 Monate vorher?
Hallo,
der Mieter muss, auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist - das sind drei Monate - einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
ganz allgemein muss man einem Mieter - und einem Vermieter - empfehlen, nur schriftlich zu kündigen. Vertrauen ist gut, aber der Beweis der Kündigung ist besser. Sehr oft hat der Andere das " so nicht verstanden, wie es der Andere wieder gemeint haben will". Daher die Empfehlung.
Gruss Günter
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