Grüß Euch,
darf ich bitte in einer anderen Sache einmal nachfragen?
Ich hatte mit meinem Mieter einen befristeten Mietvertrag für ein Jhr gemacht, der selbständig ohne Verlängerung zum 1 Juli 2002 ausläuft.
Wenn ich nun das Mietverhältnis vertraglos weiterlaufen lasse,
wie sieht dann die Rechtslage bei Kündigung oder anderen Problemen aus.
Für eine Antwort, herzlichen Dank!
Gruß
DJ
Hallo,
darf ich bitte in einer anderen Sache einmal nachfragen?
Ich hatte mit meinem Mieter einen befristeten Mietvertrag für
ein Jhr gemacht, der selbständig ohne Verlängerung zum 1 Juli
2002 ausläuft.
Diese Vereinbarung ist unwirksam. Ein Mietvertrag kann nur für einen gewissen Zeitraum abgeschlossen werden, wenn der Vermieter im Mietvertrag festlegt, was nach Ablauf der Vertragsfrist mit der Wohnung geschieht. Insoweit wird aus der Zeitregelung eine unbefristete Reglung und der bisherige Mietvertrag gilt weiterhin. Kündigung ist somit die gesetzliche Regelung. Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die Kleinreparaturklausel oder Nebenkosten usw. sind weiterhin gültig, sofern rechtswirksam vereinbart.
GRuss Günter
Wenn ich nun das Mietverhältnis vertraglos weiterlaufen lasse,
wie sieht dann die Rechtslage bei Kündigung oder anderen
Problemen aus.
Für eine Antwort, herzlichen Dank!
Gruß
DJ