Hallo,
ich bin Mitte August diesen Jahres in einer WG untergekommen.Ich habe weder schriftlich, mündlich, persönlich oder telefonisch jemals mit dem eigentlichen Vermieter gesprochen.Bis heute kenne ich diesen Mann nicht.Es wurde alles mit dem „eigentlichen Mieter/ meinen Mitbewohner abgesprochen.
Dann bin ich schwanger geworden, habe ihm das gesagt und daraufhin ist alles eskaliert, ich denke er hatte sich mehr erhofft, seit diesem Zeitpunkt war ein zusammenleben nicht mehr möglich und ich hatte sowieso gesagt das ich wegen der Schwangerschaft seine Wohnung verlassen werde,das war mitte September!Ende September bin ich dann gegange, musste ins Krankenhaus und wir trafen die Vereinbarung das ich meine Sachen nach dem KH Aufenthalt abholen kann, was ich auch getan habe.Jetzt möchte er Miete für Oktober.Obwohl ich da schon nicht mehr bei ihm war.Ich habe vorher selbstverständlich etwas zur Miete dazugegeben und auf die Kontonr überwiesen die mein“ Mitbewohner" mir gab,anscheinend die Kontonr. vom Vermieter.Es ist aber nie zu einem mündlichen oder schriftlichen Vertrag oder Abmachung zwischen mir und dem Vermieter gekommen.Der Mieter hat quasi aus eigener Hand „untervermietet“ oder ein Zimmer abgegeben, mich dort einige Wochen leben lassen, wie auch immer.Kann mir jemand sagen, ob ich zahlen muss oder wie die Rechtslage ist??Bitte? 
wenn du nicht genutzt hast, muss auch nix zahlen. warte einfach ab.
Hi hat nichts mit dem zu tun ob du nun eine mündlichen oder einen schriftlicvhen Mietvertrag hast. einzig allein was zählt ist das du dort gewohnt hast. Denn Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich sein. Wenn du ausziehst dann musst du auch kündigen. Die Kündigungsfrist der du dich unterwerfen musst ist in jedem Fall mindestens 3 Monate. Das hat der Gesetzgeber so definiert. Sorry.
Gruß Peter
Ja aber wenn WEDER ein mündlicher ,noch ein schriftlicher Vertrag je zustande gekommen ist?
Und ich habe auch gelesen das nach 3 Monaten die ich gezahlt habe erst ein „Vertrag“ zustande kommt?! Das ist ja auch nicht der fall ich habe im August und September gezahlt also 2 Monate aber ich weiß nicht ob das stimmt mit diesen drei Monaten.
Aber es kann doch nicht sein, dass ein einfacher Mieter von jemanden für SEINE angemietete Wohnung Miete verlangt und der eigentliche Vermieter niemals sich dazu geäussert hat oder so? Oder?
Dann kann ich ja quasi zu jeden den ich mal einige Zeit bei mir schlafen lasse zu Miete verdonnern…Danke trotzdem 
Es ist ja überhaupt rein gar nichts mit dem Vermieter vereinbart worden, ich habe mich sozusagen freiwillig an der Miete beteiligt.Auch das wurde nirgends Festgehalten das ich das mache.Und letztendlich gegangen bin ich auch weil er mich vor die Tür gesetzt hat, es war seine Aussage per Sms das ich raus soll bis Ende des Monats, als er erfahren hat, dass ich schwanger bin, somit hat er sich also noch weniger an irgendeine Frist gehalten als ich.Aber davon hat er auch noch nix gesagt ihm geht es um die Oktober Miete also um eine Miete.Und wie schon gesagt es gibt und gab niemals eine Abmachung mit dem richtigen Vermieter denn zu der Zeit als ich zu ihm bin, lag der Angeblich halbtot mit Hirnblutungen im KH.Ich wollte mich nämlich absichern, er hat es aber bis zum Schluss wirklich regelrecht verhindert.
Hi nur soviel… Verträge kommen durch Willenserklärungen zu stande. dabei gibt es einseitige und zweiseitige Erklärungen. Den willen kann man mündlich, schriftlich und durch schlüssiges handeln kunt tun. du hast die Handlung gewählt. Seine Handlung kann die sein, eben nichts zu tun sprich das Rechtsverhältnis zu dulden. Dadurch hat er zugestimmt, weil er auch nicht „Nein“ gesagt hat.
Gruß Peter
sorry und was heißt das jetzt genau? versteh ich grade gar nicht und kann damit nicht soviel anfangen… ;( sorry…danke für deine mühe 
Hallo, kann leider nicht helfen