Mein Hausherr erlaubt kein Namensschild von mir an der Haustür. Er behauptet, die Post funktioniert nicht mit Namen sondern mit der Anschrift. Und wenn die stimmt, dann kommen auch die Briefe an.
Ist das denn so richtig ? Tatsache ist: schon zweimal erreichte mich ein Brief nicht und mein Verdacht ist, dass der Briefträger ihn zurückgehen liess.
Klar.
Wenn kein Name dransteht schmeißt der Postbote nichts ein.
Dein Vermieter ist ein Depp, wenn er dich den Namen nicht an den Briefkasten schreiben läßt.
Da wo die Briefe rein sollen, da muß der Name stehen.
Wer nicht dran steht wohnt nicht drin - das ist ein Leitspruch der Postboten. Meinst Du ernsthaft, dass der wegen jedem Brief überall klingelt, um zu fragen ob der dort wohnt. Da käme der ja erst um Stunden später.
Tipp: Laß dir auf deinen Namen und Adresse ein Postfach einrichten. Dann sortiert der Postbote das gleich früh aus. Und dein Vermieter kann dir erzählen was er will. Er will wahrscheinlich sein schönes Haus nicht verunstalten durch ein 3 cm langes Schildchen.
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Mein Hausherr erlaubt kein Namensschild
von mir an der Haustür.
Das ist ja wohl nicht wahr, oder? Oder wohnst du dort zur Untermiete ohne Mietvertrag? Dann könnte ich es verstehen, aber ansonsten ist das ja wohl ein Witz.
Ich zitiere mal aus dem Mieterlexikon des DMB:
„Der Mieter darf am Hauseingang und an seiner Wohnungstür sein Namensschild anbringen. Ist das Mietverhältnis beendet und zieht der Mieter aus, sind die von ihm angebrachten Schilder wieder zu entfernen.“ (…)
Die meisten Briefträger lassen Briefe zurückgehen mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“, wenn sie kein entsprechendes Namensschild finden. Ich denke, das ist auch korrekt so.
Danke Michl, danke Delia !
Hallo Delia,
vielen Dank für deine echt aufbauenden und herzerfrischenden Zeilen. Ich freue mich, dass du hier so aktiv bist, aber als Fan vom „Sammelsurium“ warte ich natürlich schon länger auf Aktualisierungen.
Gruß,
Rupert
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Ein Name an der Tür ist nicht w i c h t i g für die Post, sondern für den Fahrer und Notarzt eines Krankenwagens.
Deshalb ist es sogar dringend erforderlich, Namensschilder an der Haustür zu haben.
Tipp: Laß dir auf deinen Namen und
Adresse ein Postfach einrichten. Dann
sortiert der Postbote das gleich früh
aus.
Ich habe bisher weder in Berlin noch hier in Stuttgart ein Postfach einrichten können. Es sei für Privatleute keines frei… Erst muss man es begründen, warum,wieso, weshalb, wieviel Post bekommt man, große Briefe, kleine Briefe… etc…
Und dann kriegt man nicht mal eines…
So einfach ist das also nicht, oder hast Du einen besonderen Tip?
Ich habe in den Ferien schon oft bei der Post in der Zustellung gearbeitet und dort auch die Verteilung und Zuteilung der Postfächer mitbekommen. Da gab es noch nie Probleme. Das ist doch Kundenservice wie Nachsendeantrag bei Umzug oder längerer Abwesenheit, da muß ich doch auch keine Begründung angeben. Ich habe in „meinen“ Bezirken einige Privathaushalte, die ein Postfach haben.
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Es kommt aber darauf an, ob eins frei ist. Wenn keins frei ist, bekommst du auch keins, basta. Und wenn welche frei werden, entscheidet die Post meistens, wer am dringensten eins benötigt. Daher die Fragerei.
Und ich weiß von mindestens einem Ort, da sind die Postfächer auch nach Namen sortiert, also z.B. Postfach 1-200 = Buchstabe A - K , und wenn dein Name mit B anfängt und zwischen 1 und 200 ist nichts frei, aber zwischen 200 und 400 ist was frei, bekommst du trotzdem keins.
Wenn kein Name dransteht schmeißt der
Postbote nichts ein.
Dein Vermieter ist ein Depp, wenn er dich
den Namen nicht an den Briefkasten
schreiben läßt.
Der zweiten Aussage stimme ich voll und ganz zu.
Die erste stimmt nicht ganz: Wir wohnen zwar nicht zur Miete, haben aber über zehn Jahre lang ohne Schild unsere Post bekommen. Und das trotz ständig wechselnder Zusteller. Seit einem Jahr haben wir jetzt aber ein Namensschild…
Ohne namen an der türe keine Arbeitslosengeld ?
Ein kleiner Beitrag zum thema, wozu diese
lästigen schilder so nütze sind:
Trägt der empfänger von geldern des arbeitsamtes zu seiner postalischen nichterreichbarkeit bei (z.B. das Namensschild am Briefkasten fehlt), ist das arbeitsamt berechtigt, die leistungen einzustellen. [BSG (B 7 AL 8/99)]