Herr XY wird bei einer Routinekontrolle der Polizei aufgefordert sich auszuweisen. XY hat aber keinerlei Ausweispapiere oder andere Dinge dabei, anhand deren seine Identität festgestellt werden könnte. Zudem weigert sich XY - aus welchen Gründen auch immer - seine Identität preiszugeben.
Nun die Frage:
Darf XY festgenommen werden? Wenn ja, wie lange? Alles unter der Voraussetzung, dass XY weiterhin schweigt.
Ergänzung: Es gibt keine Verpflichtung, einen Personalausweis mitzuführen. Es ist aber eine gute Idee es zu tun, weil einem sonst nämlich genau das passieren kann.
er wird in gewahrsam genommen, bis man weiss wer er ist
So lange? Wenn er nicht willens oder imstande ist, Angaben zu machen, kann das dauern; theoretisch unendlich lang. Kann er, zum alleinigen Zweck der Identitätsfeststellung, ebenso lang in Gewahrsam gehalten werden?
meine Frage war ungenau gestellt. Die Höchstdauer des Gewahrsams hatte ich nicht im Kopf; dass die Polizeibeamten den Unbekannten nicht nach eigenem Gutdünken beliebig lange wegschließen und befragen können, stimmt aber freilich. Aber - wie Desperado (offenbar als Antwort auf den verkehrten Beitrag) schon schrieb - was kann der Staat versuchen, um den Auskunftsunwilligen zu bekehren? Ich vermute beinah: nicht viel, wenn beim Unbekannten keine andere Schuld zu vermuten ist als die, gegen § 111 OwiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html) verstoßen zu haben.
da bin ich überfragt. Allerdings habe ich- als ich während meines Studiums an einer internationalen, rot-gelben Pommes- und Burgerbude gearbeitet habe - einmal jemanden kennengelernt, der wohl aus einer einigermaßen sicheren Gegend kam, von sich aber behauptet hat, er sei aus dem Kongo und - da er keinen Ausweis hatte- wohl als Flüchtling in Deutschland geduldet wurde. Aber das ist natürlich ein Einzelfall und ich weiß nicht, was davon nun Wahrheit war und was erfunden.
jeder Deutsche über 16 Jahre ist aufgrund der Personalausweisgesetzes verpflichtet, einen Personalausweis (oder Pass) zu besitzen.
jeder Ausländer in Deutschland ist verpflichtet, ein Personaldokument zu besitzen (allerdings hängt die Art des Dokumentes davon ab, welche Staatsangehörigkeit und welchen Status der Ausländer hat.
Eine Mitführpflicht für Ausweisdokumente gibt es in Deutschland NICHT!!! (wie aber schon angeführt, wäre es eine gute Idee, ein Ausweisdokument immer mitzuführen)
Wird von einer dazu berechtigten Stellen (hier der Polizei) verlangt, sich auszuweisen und ist dies wegen fehlender Ausweisdokumente nicht möglich, so kann die Person zu ID-Feststellung zur Dienststelle mitgenommen/in Gewahrsam genommen werden. Die Freiheitsentziehung darf bis maximal zum Ende des darauffolgenden Tages andauern (also max, 47,99999… Stunden), unterliegt aber dem Richtervorbehalt (ich will mich aber nicht für sämtliche Polizeigesetze auf max. 48 Stunden festlegen, evtl. gibt es auch Polizeigesetze die eine kürzere Zeit festlegen). Was bedeutet der Richtervorbehalt in Bezug auf Freiheitsentziehung? Die Freiheitsentziehung darf, unabhängig von der „drauffolgenden Tag-Regelung“, nur solange andauern, wie ein Richter sie angeordnet hat. Ist aber der Zweck des Gewahrsams erreicht, bevor ein Richter erreicht werden kann (enge Auslegung), so ist die richterliche Entscheidung entbehrlich. Beispiel: Eine Person wird angehalten und soll sich ausweisen. Sie kann es nicht. Aufgrund der polizeilichen Lagebeurteilung wird die Person zur ID-Feststellung in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle verbracht. Dort kann innerhalb von 2 Stunden die Identität festgestellt werden, die Person wird wieder freigelassen. Würde man für diesen Gewahrsam die Person noch dem Richter vorführen, würde der Gewahrsam zwangsläufig verlängert, so dass für diese Fälle keine richterliche Entscheidung erforderlich ist.
der wohl aus einer einigermaßen sicheren Gegend
kam, von sich aber behauptet hat, er sei aus dem Kongo und -
da er keinen Ausweis hatte- wohl als Flüchtling in Deutschland
geduldet wurde.
Natürlich gibt es Menschen ohne Pass, auch ohne Menschen ohne Staatsbürgerschaft.
Wenn sie aber in Deutschland geduldet werden, bekommen sie ein entsprechendes Dokument vom deutschen Staat.