Kein Platz für Arbeitszimmer bei Selbständigkeit

Hallo,

gesetzt den Fall, jemand möchte sich aus Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen und plant ein kaufmännisches Dienstleistungsbüro.
Die nötige Ausstattung ist bereits vorhanden und steht im Wohnzimmer. Eine Unterbringung in einem anderen Raum ist nicht möglich (also gibt es kein abgeschlossenes Arbeitszimmer).
Können trotzdem Kosten für die Arbeitsumgebung - auch für den nötigen Platz dafür - abgesetzt werden?
Oder sollte ein Arbeitszimmer lieber pro forma im Keller angesetzt werden (eingerichtet werden soll es dort aber auf keinen Fall)?

Bin für jeden Rat dankbar
Viele Grüße
Sophia

Hi Sophia !

gesetzt den Fall, jemand möchte sich aus Arbeitslosigkeit
heraus selbständig machen und plant ein kaufmännisches
Dienstleistungsbüro.
Die nötige Ausstattung ist bereits vorhanden und steht im
Wohnzimmer. Eine Unterbringung in einem anderen Raum ist nicht
möglich (also gibt es kein abgeschlossenes Arbeitszimmer).
Können trotzdem Kosten für die Arbeitsumgebung - auch für den
nötigen Platz dafür - abgesetzt werden?

Ja, z.B. Schreibtisch, Stuhl, PC, etc.

Oder sollte ein Arbeitszimmer lieber pro forma im Keller
angesetzt werden (eingerichtet werden soll es dort aber auf
keinen Fall)?

Das kennt man auch unter dem Begriff Steuerhinterziehung, dazu sagen wir hier nix !

Gruß

Peter

Das kennt man auch unter dem Begriff Steuerhinterziehung, dazu
sagen wir hier nix !

Oh je, nein, in diese Richtung soll das Vorhaben ganz sicher nicht gehen…