Kein Praktikum = Suspendierung ist dies Erlaubt

Hallo,

Ich wollte einmal fragen ob es einem Rektor erlaubt ist, ohne irgendwelche Vorwarnungen auf eine Suspendierung, eine Suspendierung aussprechen oder drohen kann. Diese Suspendierung wird ausgesprochen aus den Grund das man keinen Praktikumsplatz gefunden hat. Am Freitag hat er diese Drohung ausgesprochen. „Wer am Dienstag kein Praktikum hat wird für 2 Wochen suspenidert“. Es gab keinerlei Vorwarnungen auf eine Suspendierung, es kann auch mal möglich sien das man keinen Praktikumsplatz findet. Aber dann gleich eine Suspendierung ?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

MFG

Hallo,

wo ist denn das Problem? Die Vorwarnung wurde doch deutlich ausgesprochen!

"Wer am Dienstag kein Praktikum hat wird für 2

Wochen suspenidert".

Oder wurde euch erst am Freitag gesagt, dass ihr euch um einen Praktikumsplatz kümmern sollt?

Das Leben funktioniert nun mal überwiegend so, dass Versager auf der Strecke bleiben -
und da halte ich es mindestens für legitim, irgendwann den Welpenschutz aufzuheben…

Gruß

Hummel

Hallo

Wenn du wissen wolltest, ob der Rektor das darf oder nicht, solltest du im Brett ‚Studium und Schule‘ fragen (da treiben sich nämlich die Lehrer rum, die sich evtl. auch mit Schulrecht auskennen), und da dringend folgende Angaben machen:
Schulform
Bundesland
am besten wohl auch die Klasse und das Alter der betreffenden Schüler.

FAQ 1129 sollte da auch beachtet werden.

Viele Grüße

Hallo

Das Leben funktioniert nun mal überwiegend so, dass Versager auf der Strecke bleiben -
und da halte ich es mindestens für legitim, irgendwann den Welpenschutz aufzuheben…

Na gut, aber der Threadstarter hat wohl nach der Rechtslage gefragt, und nicht nach dem, was du für legitim hälst.

Viele Grüße

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Für so wa gibt es sicher eine Schulordnung oder eine Ausbildunmgs- und Prüfungsordnung. In der stehen auch die Sanktionsmöglichkeiten.