Kein Recht auf Rückgabe?

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Wochen einen Pullover für 90€ gekauft, was für meine Verhältnisse recht viel ist. Nach dem Waschen musste ich leider feststellen, dass der Pullover unten herum sehr schnell ausleihert. Ich wollte den Pullover umtauschen, doch der Händler sagte mir, das er dazu nicht verpflichtet sei. Darüber hinaus hätte ich den Pulli auch noch falsch gewaschen.

Er hat mir daraufhin vorgeschlagen, den Pullover zum Hersteller zu schicken( was laut seiner Aussage 3 Wochen dauert!!!), damit der entscheiden kann.

So sind wir nun verblieben und ich warte noch immer auf den versprochenen Anruf des besagten Herstellers.

Hat der Händler recht was das Reklamationsrecht angeht?
13 Tage nach dem Kauf wollte ich umtauschen.

Falls das Waschen eine Rolle spielt:
Meine Oma hat den gewaschen. Wäre ich es gewesen, hätte das ja sein können, aber wenn einer waschen kann, dann ist das meine Oma!

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank schon mal!!!

Christian Lentzsch

Hi Christian,

Du hast nur dann ein Rückgaberecht, wenn der Händler dies freiwillig einräumt. Ausnahme sind nur Haustürgeschäfte und der Fernabsatz (Versandhandel und co.). Für alle anderen (Kauf-)Verträge gilt, daß sie mit Abschluß prinzipiell gültig sind und nicht widerrufen werden können.
Ob im Zuge der Gewährleistung etwas möglich ist, kann man von der Ferne nicht beurteilen. Darüber könnte hier nur spekuliert werden. Als Lektüre zu diesem Thema:
FAQ:1152
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__434.html

Gruß Stefan

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Auch Hallo,

ich habe vor zwei Wochen einen Pullover für 90€ gekauft, was
für meine Verhältnisse recht viel ist. Nach dem Waschen musste
ich leider feststellen, dass der Pullover unten herum sehr
schnell ausleihert. Ich wollte den Pullover umtauschen, doch
der Händler sagte mir, das er dazu nicht verpflichtet sei.
Darüber hinaus hätte ich den Pulli auch noch falsch gewaschen.

Also dein Fall wird nicht durch „Rückgaberecht“ abgedeckt. Das ist ein Fall von Gewährleistung.

Er hat mir daraufhin vorgeschlagen, den Pullover zum
Hersteller zu schicken( was laut seiner Aussage 3 Wochen
dauert!!!), damit der entscheiden kann.

Das ist das Procedere, denn der Hersteller haftet für die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes nicht der Händler!

So sind wir nun verblieben und ich warte noch immer auf den
versprochenen Anruf des besagten Herstellers.

der Hersteller wird sich auch mit dem Geschäft in Verbindung setzen nicht mit dir! Frage im geschäft nach!

Hat der Händler recht was das Reklamationsrecht angeht?

Ja!

13 Tage nach dem Kauf wollte ich umtauschen.

Getragene und gewaschene Textilien sind vom „Umtausch“ ausgeschlossen (Hygiene)! (Bitte Umtausch nicht verwechseln mit Herausgabe des Kaufpreises wegen Gewährleistungsansprüchen)

Falls das Waschen eine Rolle spielt:
Meine Oma hat den gewaschen. Wäre ich es gewesen, hätte das ja
sein können, aber wenn einer waschen kann, dann ist das meine
Oma!

Leider schreibst du nicht welche Faser und welche Strickart der Pullover ist/war. das würde bei der Beurteilung evtl. Waschfehler helfen. Gerade Omas neigen zu dem etwas respektlosen Umgang mit Textilien, da im Krieg man ja auch alles von hand waschen konnte.

Bei bestimmten Fasern ist Wringen tötlich!

Gestrickte Bunde sind sollten nach dem waschen "nicht in form gezogen werden, sondern gestaucht.

usw.

gruss

Hallo,

Das ist das Procedere, denn der Hersteller haftet für die
Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes nicht der Händler!

Das ist falsch! Der Verkäufer (also hier der Händler) muß die Sachmängelfreiheit gewährleisten. Der Hersteller hat damit nicht das Geringste zu tun.
Freiwillige Garantieversprechungen kann der Hersteller abgeben, aber die Sachmängelgewährleistung obliegt allein dem Verkäufer.

Gruß Stefan

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Gruß Stefan

Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe bei der Gewährleistung!

gruss

Vorsicht
Hallo!

Nur ein Hinweis: auch wenn die Verwendung eines falschen Begriffes materiellrechtlich keine Auswirkungen hat, muss man schon aufpassen was man schreibt und was du schreibst ist falsch.

Der Begriff des Erfüllungsgehilfen ist ein gesetzlich definierter Begriff und hat in diesem Zusammenhang nichts verloren.

Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Käufers, wieso auch? Erfüllungsgehilfe ist eine Person derer sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient. Also wenn ich mit Herrn X einen Werkvertrag über eine Autoreparatur abschließe und Herr X lässt diese Reparatur von seinem Arbeitnehmer Y ausführen, dann ist Y ein Erfüllungsgehilfe des X.

Gruß
Tom

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Der Begriff des Erfüllungsgehilfen ist ein gesetzlich
definierter Begriff und hat in diesem Zusammenhang nichts
verloren.

Aber sicherlich doch! Denn bei der bei der Haftung für Sachmängel greift die Haftung auf den Hersteller durch.

Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Käufers, wieso
auch?

Ich schrieb ja auch der Händler ist Erfüllungsgehilfe! (natürlich des Herstellers bei der druchgreifenden Haftung)

Erfüllungsgehilfe ist eine Person derer sich der

Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient.

Genau, der Lieferant bedient sich de Händlers um die Reklamation entgegenzunehmen!

Also

wenn ich mit Herrn X einen Werkvertrag über eine Autoreparatur
abschließe und Herr X lässt diese Reparatur von seinem
Arbeitnehmer Y ausführen, dann ist Y ein Erfüllungsgehilfe des
X.

was schrieb ich anderes?

gruss

Hallo!

Also mit dem Hersteller habe ich keinen Vertrag ergo ist er mir zu nichts verpflichtet ergo kann es keinen Erfüllungsgehilfen des Herstellers geben. Durchgriffshaftungen gehören ins Schadenersatzrecht und stehen in völlig anderem Zusammenhang.

Ehrlich gesagt, ich verstehe nicht woher du mit dieser Sicherheit solche Weisheiten hast - aus rechtlicher Sicht ist das nicht nur falsch sondern absurd was du schreibst.

Gruß
Tom

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Hi Tom,

manchmal bin ich mir nicht sicher, ob ich Deine Geduld mit manchen Besserwissern bewundern oder belächeln soll.
Aber nachdem ich ein paar Beiträge von local gelesen habe muß ich mehr lächeln…mir ist jedenfalls jede weitere Antwort zu blöde.

Schönes Wochenende
Stefan

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Hallo Stefan!

Du hast recht, manchmal bin ich schon lächerlich geduldig. Je nachdem wie ich aufgelegt bin…

Gruß
Tom