Hallo an alle Steuer- und Verwaltungsexpert/en/innen!
Das Finanzamt ist bei Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen nicht auf den ansonsten üblichen Rechtsweg angewiesen, sondern handelt im Einzelfall nach Gutdünken. Bei Steuerschulden kann das Amt beliebig aufs Konto greifen, es auch schlicht sperren. Das Amt kann Fristen setzen mit der Androhung existenzgefährdender Repressalien und stützt sich auf ein beliebig dehnbares Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz.
Man kann sich zwar zur Wehr setzen, aber offenbar erst dann, wenn es längst zu spät ist, wenn also z. B. das Konto gesperrt wurde und die Folgeschäden längst eingetreten sind.
Viele Selbständige werden ein fürchterliches Lied davon singen können. Was kann man im Vorwege tun? Wie kann man sich gegen völlig unsinnige Androhungen eines Sachbearbeiters zur Wehr setzen? Wohlgemerkt, bevor er die Drohung in die Tat umsetzen kann!!!
Beispiel: Er will irgendeinen Betrag, z. B. 20.000 DM innerhalb von ein paar Tagen sehen, andernfalls droht er diese und jene Maßnahmen an, die die Zahlungsfähigkeit aber nachhaltig beeinträchtigen werden. Dabei ist dem Amt bekannt, daß es beim Abwarten von nur wenigen weiteren Tagen ohne auch nur das geringste Problem zu seinem Geld kommt. Müssen Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen vom Finanzamt berücksichtigt werden?
Tipps und Hilfe könnten mir einige Sorgen nehmen!
Gruß
Wolfgang