Kein Rechtsweg beim Finanzamt

Hallo an alle Steuer- und Verwaltungsexpert/en/innen!

Das Finanzamt ist bei Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen nicht auf den ansonsten üblichen Rechtsweg angewiesen, sondern handelt im Einzelfall nach Gutdünken. Bei Steuerschulden kann das Amt beliebig aufs Konto greifen, es auch schlicht sperren. Das Amt kann Fristen setzen mit der Androhung existenzgefährdender Repressalien und stützt sich auf ein beliebig dehnbares Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz.
Man kann sich zwar zur Wehr setzen, aber offenbar erst dann, wenn es längst zu spät ist, wenn also z. B. das Konto gesperrt wurde und die Folgeschäden längst eingetreten sind.
Viele Selbständige werden ein fürchterliches Lied davon singen können. Was kann man im Vorwege tun? Wie kann man sich gegen völlig unsinnige Androhungen eines Sachbearbeiters zur Wehr setzen? Wohlgemerkt, bevor er die Drohung in die Tat umsetzen kann!!!
Beispiel: Er will irgendeinen Betrag, z. B. 20.000 DM innerhalb von ein paar Tagen sehen, andernfalls droht er diese und jene Maßnahmen an, die die Zahlungsfähigkeit aber nachhaltig beeinträchtigen werden. Dabei ist dem Amt bekannt, daß es beim Abwarten von nur wenigen weiteren Tagen ohne auch nur das geringste Problem zu seinem Geld kommt. Müssen Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen vom Finanzamt berücksichtigt werden?

Tipps und Hilfe könnten mir einige Sorgen nehmen!

Gruß
Wolfgang

Petitionen haben erstaunliche Wirkungen
Die Finanzgerichtsordnung, § 114, enthält zwar die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen, aber das Gericht prüft nur die RECHTmäßigkeit und nicht die ZWECKmäßigkeit des Handelns der Steuerbehörden. Außerdem kosten die Gerichte Geld.

Das wirksamste Rechtsmittel gegen die Obrigkeit ist zu allen Zeiten die Petition gewesen, Art. 17 Grundgesetz. Schreib Deine Probleme auf, schildere möglichst detailliert die Reden und Drohungen der Sachbearbeiter, nenne Namen, Daten, Aktenzeichen, und sende das an den Landtag Deines Bundeslandes zusammen mit der Bitte, daß Dir Aufschub oder Ratenzahlung gewährt wird.

Im Bundestag und in allen Landtagen außer Niedersachsen existieren Petitionsausschüsse, die nichts anderes zu tun haben, als sich um die Beschwerden der Bürger zu kümmern, und sie besitzen enorme Befugnisse. Alle Behörden sind verpflichtet, dem Petitionsausschuß Bericht zu erstatten, ihm Auskunft zu erteilen, Akten vorzulegen; alle Gerichte leisten dem Petitionsausschuß Amtshilfe. Besonders die Berichtspflicht ist gefürchtet. In etwa 15% der Fälle knickt die Behörde sofort ein und gewährt den Wunsch des Bürgers. Insgesamt pendelt die Erfolgsrate von Petitionen je nach Sachgebiet und Bundesland zwischen 20% und 30%. Das sind Spitzenwerte.

Will sagen: Eine Petition löst zumindest eine Untersuchung des Sachverhalts durch das Parlament aus, und es kostet nichts.

Django.

Das Finanzamt ist bei Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen
nicht auf den ansonsten üblichen Rechtsweg angewiesen, sondern
handelt im Einzelfall nach Gutdünken.

Das Finanzamt handelt gemäß § 249 AO als Vollstreckungsbehörde.

Bei Steuerschulden kann
das Amt beliebig aufs Konto greifen, es auch schlicht sperren.

Das FA stellt der kontoführenden Bank eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu. Die Bank als Drittschuldner darf dann an keinen anderen mehr Zahlungen ausführen.
§§ 309, 314, 315, 316 AO

Das Amt kann Fristen setzen mit der Androhung
existenzgefährdender Repressalien und stützt sich auf ein
beliebig dehnbares Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz.

Ich denke eher auf die AO

Man kann sich zwar zur Wehr setzen, aber offenbar erst dann,
wenn es längst zu spät ist, wenn also z. B. das Konto gesperrt
wurde und die Folgeschäden längst eingetreten sind.

Man kann auch vordem seine steuern zahlen oder Stundung beantragen.
Man kann bei Ankündigung der Vollstreckung, Vollstreckungsaufschub beantragen.
Vor dem Zugriff auf Drittschuldner (z.B. Bank) kommt der Vollstrecker erstmal ins Haus… auch hier ist Vollstreckungsaufschub möglich.

Viele Selbständige werden ein fürchterliches Lied davon singen
können. Was kann man im Vorwege tun? Wie kann man sich gegen
völlig unsinnige Androhungen eines Sachbearbeiters zur Wehr
setzen? Wohlgemerkt, bevor er die Drohung in die Tat umsetzen
kann!!!

Wenn diese Androhung unsinnig ist, kann man dies schon.

Beispiel: Er will irgendeinen Betrag, z. B. 20.000 DM
innerhalb von ein paar Tagen sehen, andernfalls droht er diese
und jene Maßnahmen an, die die Zahlungsfähigkeit aber
nachhaltig beeinträchtigen werden. Dabei ist dem Amt bekannt,
daß es beim Abwarten von nur wenigen weiteren Tagen ohne auch
nur das geringste Problem zu seinem Geld kommt.

Vollstreckungsaufschub ist eine Frage des Ermessens des FA.
Dabei werden die positiven und die negativen Erfahrungen, die das FA schon mit dem Steuerpflichtigen hatte, berücksichtigt.

Tipps und Hilfe könnten mir einige Sorgen nehmen!

Leider gehöre ich zu einer Berufsgruppe, die hier gerne von Dir verunglimpft wird, so daß wir Dir ja nicht helfen können.
Ein Tipp:
Reagiere nach der Festsetzung der Steuern mit Antrag auf Stundung (nicht Lohnsteuer, kaum Umsatzsteuer) und dem Vorschlag einer Abzahlungsvereinbarung.
Spätestens nach der Mahnung mit oder ohne Ankündigung einer Vollstreckung mußt Du aktiv werden und Deinen guten Willen zeigen.

MfG
Undine

Eine Petition kann hilfreich sein, wenn sich ein Beamter, eine Abteilung völlig „abnorm“ verhält.
Sie hemmt die Vollstreckung nicht. Sie dauert ewig.
Bis dahin bist Du pleite.
Ich habe 1992 eine Petition beim LT in LSA eingereicht, der diese zuständigkeitshalber (*g*) an den LT TH weiterleitete, der sie wiederum an den BT zur Klärung der Zuständigkeit schickte…
Die zuständigkeit wurde bis heute nicht geklärt, aber das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht war schon 1994 beendet.

Ich befürchte, daß sich Landtage nicht mit Finanzämtern in Sachen Bundessteuern auseinandersetzen. Die in jedem Land präsenten OFD sind zudem teils Bundesbehörden.

MfG
Undine

Die Situation 1992-94 im Osten mag so gewesen sein. Inzwischen hat sich (nach meinen Beobachtungen) vieles eingespielt.
Wenn ein förmlicher Rechtsbehelf Erfolg hat, dann müßte eine Petition auch Erfolg haben, während eine Petition die Nachprüfung von Ermessensentscheidungen ermöglicht und auch nach Zweckmäßigkeits- und Billigkeitserwägungen entschieden werden kann.

Außerdem schließen sich Undines und meine Vorschläge nicht aus.

Django.

Hallo Undine,

zunächst DANKE für Deine Antwort.

Vor dem Zugriff auf Drittschuldner (z.B. Bank) kommt der
Vollstrecker erstmal ins Haus…

Leider ist das nicht so, zumindest nicht hier in SH. Hier bekommt man einen Brief ins Haus mit der Vollstreckungsankündigung. Der Haken dabei ist: Absolut zeitgleich mit dem Brief an die Bank.
Solcher Maßnahme gehen ein oder mehrere Versäumnisse des Steuerpflichtigen voraus. Das ist unstrittig. Nachvollziehbar ist außerdem, daß das Finanzamt Druck ausübt, um säumigen Zahlern heftig auf die Hühneraugen zu treten. Daß Zwangsmaßnahmen mit Unbilden verbunden sein können/müssen, liegt auch in der Natur der Sache, jedenfalls wenn man schlichte Unwilligkeit oder grobe Nachlässigkeit des Steuerpflichtigen voraussetzt. Aber diese Annahmen sind keineswegs grundsätzlich gerechtfertigt. Außerdem gibt es irreversible, arbeitsplatz- und existenzvernichtende Maßnahmen, die ganz offenkundig der Ausübung von Macht dienen und im Sinne der Erzwingung von Zahlung kontraproduktiv sind. Wenn ich ein Huhn schlachte, kann ich nicht erwarten, daß es am nächsten Tag ein Ei legt.

Leider gehöre ich zu einer Berufsgruppe, die hier gerne von
Dir verunglimpft wird, so daß wir Dir ja nicht helfen können.

Ich hoffe nicht, hier je jemanden persönlich oder eine ganze Berufsgruppe verunglimpft zu haben. Eine kritische Betrachtung zähle ich noch nicht dazu oder habe ich da etwas übersehen?

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Danke für Deine Antwort. Ich fürchte aber, daß ein Akt, der Wochen, Monate oder länger dauert, hier wenig hilft, weil der Schaden zunächst mal eintritt. Aufschiebende Wirkung gibts dabei nicht. Mit geht es nicht um mögliche spätere Genugtuung, mir geht es nur um Verhinderung des Schadens.

Gruß
Wolfgang

Einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung gibt es im Finanzgerichtsverfahren nicht - außer der schon erwähnten einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO.
Du hast die Wahl, vor dem Finanzamt oder vor dem Parlament als Bittsteller aufzutreten.

Django

Aussetzung der Vollziehung: § II 361 AO; setzt einen Einspruch voraus.
Wenn es nur darum geht, Zahlungsaufschub zu erreichen, ohne den zugrunde liegenden Steuerbescheid anzugreifen: § 258 AO.
Aber das sind alles „Kann-Bestimmungen“, und ob die Behörde „kann“, hängt von ihrem Ermessen ab, das niemand kontrollieren kann - außer den Petitionsausschüssen.

Warum mit Hänschen reden, wenn man auch mit Hans sprechen kann?

Django

Lieber Wolfgang!

Ich glaube Du reagierst hier etwas zu emotional, kann das sein? Du solltest eines nicht vergessen, auf Deinem Finanzamt arbeiten auch nur ganz normale Menschen wie Du und ich. Allerdings haben diese Menschen eine sehr undankbare und unbeliebte Arbeit, nämlich Steuern einzutreiben.

Und es handelt sich hierbei nicht um Gewaltakte oder Machtdemonstrationen! Es handelt sich um Steuern, die Du und Ich und Jeder andere in diesem Forum zahlen muss.

Und noch eines lass Dir gesagt sein: Wenn das FA zu Vollstreckungsmassnahmen greift, dann ist es weit her. Keiner Deiner Gläubiger wird sich so lange hin halten lassen wie das FA.

Und damit Du nicht denkst ich will hier nur meine rechthaberische Meinung loswerden gebe ich Dir noch einige Tips aus ERFAHRUNG:

Man sollte immer rechtzeitig mit dem FA reden, wenn man merkt, dass man seine Steuerschuld nicht rechtzeitig bezahlen kann. Es gibt genügend Rechtsmittel, EHRLICHEN und FREUNDLICHEN Steuerpflichtigen in solchen Situationen zu helfen (AdV, Stundung, in bestimmten Fällen sogar Erlass,…)

Auch die Vollstreckungsstellen sind sehr verhandlungsbereit. Geh zu dem Sachbearbeiter und mach ihm einen Vorschlag wie du Deine Steuerschuld zahlen möchtest. Sag einfach, dass Du in den nächsten x Monaten y DM abzahlen möchtest und keine Vollstreckungsbeamter wird Dir wiedersprechen. Den glaub mir: Den Job, den die da ausüben ist so ziemlich der mieseste auf dem ganzen FA und keiner von denen hat Lust, Dein Konto zu pfänden oder bei Dir in aller Öffentlichkeit eine Taschenpfändung durchzuführen. Sie werden Dir dankbar sein für DEINE KOOPERATION!!!

In grösseren Fällen ist auch der Vorsteher des FA hilfreich, er hat weitere Kompetenzen.

Es gäbe noch viel zu erzählen…
Lass mers gut sein

Grüße vom Kanzler

Petitionen sind und bleiben das Beste
Ich habe die vier Quartalsberichte des „Eingabenausschusses“ des Landtags von Schleswig-Holstein für 1999 durchgeblättert. Es gab fünf Petitionen zu einem ähnlichen Sachverhalt wie dem von Wolfgang beschriebenen:

  • Zweimal gaben die Petenten an, Zwangsmaßnahmen des Finanzamts wegen Rückständen würden ihre Existenz bedrohen. In einem Fall (Pet.-Nr. 1125-14) wurde die Petition zurückgenommen, im anderen Fall (1304-14) verzichtete das Finanzamt auf Beitreibungsmaßnahmen.
  • Zweimal wandten sich Petenten wg. Säumniszuschlägen an den Eingabenausschuß. In einem Fall (1067-14) hatte der Petent erst nach Verhängung eines Zwangsgelds seine Steuererklärung abgegeben, also nichts zu machen. Im anderen Fall (1039-14) vermittelte der Ausschuß eine gütliche Einigung.
  • Eine Petition wg. Aufschub der Vollstreckung von Umsatzsteuerrückständen (1642-14) wurde abgewiesen, weil die Petentin Steuererklärungen nicht abgegeben hatte.

Der Eingabenausschuß des Landtags von Schleswig-Holstein fertigt graphisch sehr schön gestaltete Berichte, die jede Petition und die darauf ergangene Entscheidung kurz beschreiben.
Von 510 Petitionen, die 1999 endgültig bearbeitet wurden, wurden 51 (=10,0%) ganz und 190 (=37,2%) teilweise im Sinne des Bürgers entschieden. Das sind Traumwerte.

Django