Kein Reiseantritt

hab da mal ne frage:
wenn jemand eine Reise bucht (Ferienwohnung)
und dann nicht kommt, wieviel Prozent des Urlaubspreise kann dann gefordert werden?
Danke!

mfg

Wenn man nicht über ein Reisbüro vermietet, kann man bei Absage bzw. Nichtantritt der Reise den vollen Betrag (ohne Abzug)fordern.

Lt. Hotel- und Gaststättenverband heißt es: Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, s o f o r t den vereinbarten Preis zu bezahlen! (Lt. Gastaufnahmevertrag Deutscher Hotel und Gaststättenverband DEHOGA)

Hallo,
Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Aber das kann man doch sicher individuell fordern. Mal bei anderen schauen, was der übliche Rahmen ist. Wenn eine Anzahlung geleistet wurde, wäre ja ein Teilbetrag schon bezahlt. Und meist gibt es ja eine Staffelung, je nachdem, wie kurzfristig abgesagt wurde.
Vielleicht hat das jetzt Anregungen gegeben.
Viele Grüße
Und noch ein schönes Wochenende .

Guten Morgen Enneponno,
ich lasse mir immer eine Anzahlung von 20 % überweisen, erst dann ist die Reservierung verbindlich. Meine Verwalterin sagt, dass bei sehr kurzfristiger Stonierung 80 % fällig sind. Die Staffelung kann man von von einem x beliebigen Reisebüro übernehmen. Ich hatte bisher nur 1x diesen Fall und konnte die Wohnung bis auf 1 Nacht weitervermieten. Viel Erfolg und nette Gäste.

Grasbrook