Kein Rentenanspruch?

Hallo!

Jemand ist bis zum 20. LJ zur Schule gegangen mit dem Ziel Abitur.
Es gab eine Bescheinigung über die Jahre, für die Rente. Geburtsdatum 17.10.1966.

Nun kommt Post vom Rententräger, daß die Zeit vom 17.10.82 bis 16.10.83 nicht angerechnet wird, weil sie vor dem 17. LJ liegt.

„Anrechnungszeittatbestände wegen schulischer Ausbildung im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des SGB VI einer nach Vollendung des 17. LJ liegenden Schulausbildung, Fachschulausbildung oder Hochschulausbildung sowie der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.“

Ein Widerspruch war erfolglos.

Derjenige kann nun die fehlende Zeit selbst nachzahlen. Unverständlich ist es trotzdem.

Was soll das? Hat das noch jemand?

Danke.

Gruß Carmen

Hat das noch jemand?

Ja, jeder.

Hallo, bei den sog. Altfällen (z.B. Rentenbeginn 1995) wurde noch die
Schulzeit ab 16.Lebensjahr berücksichtigt.Für den Geburtsjahrgang
1960 gilt aber bereits das 17. Lebensjahr. Gesetzesänderung!! Gruß

Danke.
Hallo!

Damit kann man etwas anfangen

Gruß
Carmen