Hallo allerseits,
ich bin neu hier und habe gleich schon eine recht anspruchsvolle Frage an euch!
Folgender Fall ist passiert in einem Ausbildungsbetrieb:
-> Zwei „Späteinsteiger“ haben in einem Betrieb eine Ausbildung angefangen. Die Probezeit betrug 4 Monate. Kurz vor Ende der Probezeit wurden beide entlassen, obwohl sich niemand etwas hat zu Schulden kommen lassen. (In dieser Zeit wurde im Betrieb ein Qualitätsmanagment durchgeführt, also ist zu vermuten, dass der Betrieb nur für die Zeit zwei Dumme suchte, die aushelfen)
So jetzt zu dem Problem. Beide wurden zum 31. März 2009 gekündigt und haben bis jetzt noch KEIN Restgehalt (halbes Monatsgehalt) und KEIN Arbeitszeugnis bekommen! Einer der beiden hat bereits dort angerufen und auch eine Mahnung per Brief mit 2-wöchiger Frist abgeschickt! Auf beides kam keine Reaktion.
Die Sache wurde bereits bei der IHK gemeldet, aber die beiden möchten unbedingt gewinnen und ihr Restgehalt und Arbeitszeugnis bekommen…Also, was sollen sie tun??? Anwalt oder gleich zum Arbeitsgericht??? Oder doch ne Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei???
Man muss diesem Betrieb einfach das Handwerk legen, nicht einfach Probezeitler auszunutzen.
Ach ja, was mir noch einfällt, der Betrieb hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ne Ausbildungserlaubnis für noch zwei Auszubildende mehr…
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für konstruktive Beiträge.
LG, Sascha
Man könnte auf jedem Fall zum Arbeitsgericht und eine kostenlose Beratung erhalten.
Falls beide wenig Einkommen haben könnte man auf jedem Fall einen Termin beim Anwalt (wichtig- Arbeitsrecht) vereinbaren und gleich mitteilen, dass man wenig Einkommen hat. Dann könnte man sofort zum Amtsgericht gehen (zuständiges Amtsgericht, ist dort wo der Arbeitnehmer wohnt) und einen Berechtigungsschein zur Beratung abholen.
Auf jedem Fall könnte man sein austehendes Gehalt beim Arbeitsamt einklagen und auch ein Arbeitszeugnis/ hierfür müsste man keinen Anwalt benötigen; man könnte es direkt übers Arbeitsgericht laufen lassen.
Für den ausstehenden Gehalt könnte man einen Nachweis für die geleistete Arbeit bringen (Zeitkarte oder Zeugen oder einfach selber bezeugen) für das Arbeitszeugnis reicht das Arbeitsverhältnis und könnte nicht schlechter sein als ein vorherig ausgestelltes; man könnte auf ein einfaches Arbeitszeugnis Anspruch nehmen aber besser wäre auf ein detailliertes Arbeitszeugnis.
mfg
Margaret Tracy
Hallöschen,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Dann werden beide (auf jeden Fall der eine, der sehr rachedurstig ist^^) mal zum Arbeitsgericht gehen und sich ausgiebig beraten lassen und beides anklagen!
Vielen herzlichen Dank.
PS: Der eine Rachedurstige hat schon mit dem Gedanken gespielt den Betrieb mal bei „SAT1 - Die Schweinerei der Woche“ zu melden. Wenn er das macht, werde ich euch sagen, wann das ausgestrahlt wird und dann könnt ihr seinen Sieg genießen *lol*
Dankeschön für die hilfreiche Antwort, LG, Sascha
HILFE! Wo ist der Knopf zum Ausschalten?!
Man könnte auf jedem Fall zum Arbeitsgericht und eine
kostenlose Beratung erhalten.
Toll - nur, dass es kostenlose Beratung an deutschen Arbeitsgerichten nicht gibt!
Falls beide wenig Einkommen haben könnte man auf jedem Fall
einen Termin beim Anwalt (wichtig- Arbeitsrecht) vereinbaren
und gleich mitteilen, dass man wenig Einkommen hat. Dann
könnte man sofort zum Amtsgericht gehen (zuständiges
Amtsgericht, ist dort wo der Arbeitnehmer wohnt) und einen
Berechtigungsschein zur Beratung abholen.
ARGH!
Wenn ein Anwalt über geringe Einkommensverhältnisse informiert wird, dann wird dieser von sich aus auf das Thema Prozesskostenbeihilfe zu sprechen kommen und ggf. selbige für den (im Namen des) Klienten beantragen.
Auf jedem Fall könnte man sein austehendes Gehalt beim
Arbeitsamt einklagen
**SCHREI!!!
Das wird das Arbeitsamt überhaupt nicht interessieren
Was bist Du???
Entsetzt
Guido**
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TU ES NICHT!!!
Hallo Sascha,
bevor jetzt jemand unüberlegte Dinge tut: Was diese Person geschrieben hat, ist von vorne bis hinten völliger Blödsinn!
Der einzig sinnvolle Gang ist der zum guten FA für Arbeitsrecht!!!
VG
Guido
P.S. Genau DAS ist der Grund, warum ich mich über Leute aufrege, die hier völligen Unsinn als Fachwissen präsentieren wollen - Schadensbegrenzung!
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Auf jedem Fall könnte man sein austehendes Gehalt beim
Arbeitsamt einklagen
SCHREI!!!
Das wird das Arbeitsamt überhaupt nicht interessieren
Oh doch, wenn das Arbeitsamt für die Zeit ohne Gehalt in Vorleistung tritt, dann interessiert die das sehr wohl. Die holen sich danach nämlich die Moneten wieder 
Erst lesen, dann reden!
Hi!
Lies diesen Satz nochmal:
Auf jedem Fall könnte man sein austehendes Gehalt beim
Arbeitsamt einklagen
Fällt Dir irgendwas auf?
So Dinge wie:
Wo ist denn die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsamt?
Wo werden dort Fälle verhandelt?
Gruß
Guido
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Oh sorry *lol*
Ich war im Lesefluß aller Artikel und mußte schon ständig gedanklich umswitchen zwischen Arbeisamt, Arbeitsgericht usw.
Also was ich meinte:
Wenn man Gehaltsforderungen einklagt, will das Arbeitsamt sowas wissen, weil evtl. Leistungen davon zurückgefordert werden können.
Ich bitte um Entschuldigung; gemeint war von mir, dass man Gehalts- bzw. Lohnforderungen direkt beim Arbeitsgericht einklagen kann.