Man hat sich bei einem großen Spielwarenhersteller-/vertreiber registriert und auch sämtliche Kataloge erhalten.
Nun fällt einem auf, dass überhaupt keine AGB´s, Widerrufsbelehrungen, etc. vorhanden sind.
Nur auf einem Anschreiben wird kurz (mit 4-5 Worten) auf folgendes hingewiesen:
- Preisbasis, Rabatt, Lieferung, Verpackung, Zahlungsbedingungen
- Abnahmemenge, Sonstiges (Rückgabercht)
-
Ist das korrekt, dass Kataloge etc. ohne AGB´s, Widerrufsbelehrungen etc. an potentielle Wiederverkäufer geschickt werden.
-
Sonstiges: „Kein Rückgaberecht“
Was soll das, warum hat man kein Rückgaberecht. Was ist, wenn ein gelieferter Artikel defekt ist? Man muß den doch zurückgeben können, bzw. verkauft man diesen weiter z.B. über E-Bay muß man doch Gewährleistung geben. Wie verhält man sich, wenn nach erfolgreichem Weiterverkauf ein Defekt auftritt? Man muß doch dann den Artikel zurücknehmen, Ersatz leisten oder Geld zurück. Nur bleibt man dann selbst auf dem Schaden sitzen - wegen „kein Rückgaberecht“
Man hat sich bei einem großen Spielwarenhersteller-/vertreiber
Hallo erstmal!
- Ist das korrekt, dass Kataloge etc. ohne AGB´s,
AGB (B steht für Bedingungen) muss es nicht geben. Dann gelten nur die gesetzlichen Vorgaben.
Widerrufsbelehrungen etc. an potentielle Wiederverkäufer
geschickt werden.
Was sollte in der Belehrung drinstehen? Warum sollte der Händler ein Widerrufsrecht einräumen?
- Sonstiges: „Kein Rückgaberecht“
Was soll das, warum hat man kein Rückgaberecht. Was ist, wenn
ein gelieferter Artikel defekt ist? Man muß den doch
Wenn etwas defekt ist, greift gesetzliche Sachmängelhaftung. Das hat mit irgendeinem Rückgaberecht nichts zu tun.
Jan
Hallo Jan,
es wahr mir nur halt kommisch, da ich das in dieser Form nicht kenne.
Bisher bekam man immer Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bin eben noch ein Neuling auf diesem Gebiet und daher die Frage.
Ist ein Hersteller nicht verpflichtet Informationen zu folgenden Dingen zu geben:
- allg. Geltungsbereich, Gewährleistung, Vertragsschluss, Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkungen etc.
Laß mich da gern eines besseren belehren.
Grüße Kristin
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Hallo!
Bisher bekam man immer Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
Ungewöhnlich ist es wohl schon. Ich würd’ einfach da mal anfragen, ob nicht vergessen wurde, die AGB beizulegen.
Ist ein Hersteller nicht verpflichtet Informationen zu
folgenden Dingen zu geben:
- allg. Geltungsbereich, Gewährleistung, Vertragsschluss,
Eigentumsvorbehalt, Haftungsbeschränkungen etc.
Ja, zumindest bei B2B. Bei B2C kann es anders aussehen. Bei Fernabsatzverträgen z.B. muss informiert werden, wie der Vertrag zustande kommt.
Jan