Hallo,
Ich weiß dass Zwangslage bei einem Kaugummi- oder
Briefmarkenautomaten meilenweit am Ziel vorbeigeschossen ist,
aber wie sieht es eben bei einem Verletzten aus, der sich
außerhalb der Apothekenöffnungszeiten eine Mullbinde aus dem
Automaten ziehen will?
wie in jedem guten Hollywood-Film, kann er sich sein Hemd in Streifen reißen und um die Wunde wickeln.
Oder der 14jährigen, die sich aus Angst
vor ihren Eltern den Schwangerschaftstest lieber am Automaten
zieht?
DAs ist erst recht keine Zwangslage.
Hinzu kommt, dass die Preise (bewusst?) so gehalten sind, dass
man das Kleingeld schon recht passen haben muss (z.B. 7,90
EURO).
DAs sind die Schwellenwerte für die doofen Verbraucher, die glauben, 9,90 sein nennenswert weniger als 10 Euro. Mit Wechselgeld hat das nichts zu tun.
Bei den an anderer Stelle zitierten Briefmarkenautomaten
erhält man ja immerhin das Wechselgeld als Briefmarken zurück.
Warum hat man dort nicht auch einfach den Aufkleber „Kein
Wechselgeld angebracht?“
Ich war schon länger nicht mehr an einem solchen Automaten, aber ich bin mir recht sicher, daß da ein entsprechender Hinweis drauf ist.
Gruß
C.