Wenn man beim Einparken ein Auto leicht berührt, man an diesem Auto keinen Schaden feststellt, und sich nach etwa 30 Minuten von dem Ort entfernt - ist das Fahrerflucht ? Insbesondere dann, wenn der Unfallgegner in diesem Zusammenhang einen Schaden geltend machen will, der sich an einer ganz anderen Stelle am Auto befindet ?
Wenn man beim Einparken ein Auto leicht berührt, man an diesem
Auto keinen Schaden feststellt, und sich nach etwa 30 Minuten
von dem Ort entfernt - ist das Fahrerflucht ?
Ja, wenn es ein Unfall war. Denn man hätte die Feststellung, das man am Unfall beteiligt war, unverzüglich nachträglich ermöglichen müssen, zum Beispiel und in der Praxis auch am bewährtesten mittels Anruf bei der Polizei oder Aufsuchen der nächsten Dienststelle.
Was ist aber ein Unfall?
Kurz: Es muss ein Schaden entstanden sein.
Lang: Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.
Was ist, wenn der Schaden tatsächlich durch diese Berührung entstanden ist? (Was ein Gutachter feststellen müsste)
Dann könnte man meine, man habe sich widerrechtlich vom Unfallort entfernt.
Aber:
Man muss sich nich nur vorsätzlich vom Unfallort entfernen, sondern der „Flüchtige“ muss auch erkannt haben, dass ein Schaden entstanden ist.
Also: Knallt es, dann schaue ich nach. Schaue ich nicht nach, dann handele ich „bedingt vorsätzlich“ und mache micht strafbar, wenn ein Schaden entstanden ist und ich flüchte.
Schaue ich aber nach und erkenne keinen Schaden, dann handele ich fahrlässig, falls ich weiterfahre, obwohl ein (von mir nicht gesehener) Schaden entstanden ist.
„Fahrlässige Fahrerflucht“ ist nicht strafbar.
http://ra-melchior.blog.de/2011/03/11/unfallflucht-1…
Insbesondere
dann, wenn der Unfallgegner in diesem Zusammenhang einen
Schaden geltend machen will, der sich an einer ganz anderen
Stelle am Auto befindet ?
Jaja, so sind sie.
Nun aber mal ganz ehrlich:
Wenn man 30min wartet, dann ist man doch wohl ganz offensichtlich davon ausgegangen, dass ein Unfall passiert ist?!
Wenn man dann, nach soo langer Wartezeit (und ganz sicher nicht mehr unter „Schock“) wegfährt und den Unfall NICHT meldet, das wäre aber doch schon ziemlich - ähhh - dumm, oder?
Zwischenfrage
Ja, wenn es ein Unfall war. Denn man hätte die Feststellung,
das man am Unfall beteiligt war, unverzüglich nachträglich
ermöglichen müssen, zum Beispiel und in der Praxis auch am
bewährtesten mittels Anruf bei der Polizei oder Aufsuchen der
nächsten Dienststelle.
Angenommen, das andere parkende Auto hätte einen mittelgroßen Kratzer davongetragen. Unter welcher Nummer riefe man jetzt die Polizei an? Ich würd da ungern 110 anrufen. Oder wird dies so gewünscht?
Wo ist eigentlich das benutzen der Notrufnummern rechtlich geregelt?
Gruß
Paul
Hallo,
für eine Unfallflucht muss ein Unfall vorliegen. Dieser liegt aber erst ab einer gewissen Schadenshöhe vor. Die durch die Rechtssprechung angenommene Höhe beginnt meines Wissens nach bei ca. 25 €. Ein kleiner Kratzer ist da schon teurer.
Macht jemand nach einem Unfall andere Schäden als den/die durch den Unfall entstandenen geltend, könnte das den TB des Betruges erfüllen.
Gruss
Iru
Hallo !
Warum nicht „110“ anrufen ?
Weil das kein echter Notfall wäre?
Aber ein Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist das definitiv nicht !
Man kann sich ja die Mühe machen und die Amtsnummer der Polizei raussuchen lassen(Auskunft etwa).
MfG
duck313
Angenommen, das andere parkende Auto hätte einen mittelgroßen
Kratzer davongetragen. Unter welcher Nummer riefe man jetzt
die Polizei an? Ich würd da ungern 110 anrufen.
Ich auch, es käme mir unsagbar dämlich vor, dies unter „Notruf“ laufen zu lassen.
Nun weiß ich aber aus eigener Erfahrung, welche Anrufe unter Norufnummern so auflaufen (allerdings 112).
Von 100 Anrufen sind bestenfalls 20 als Notruf zu verstehen, die anderen teilen sich auf von Dummheit über Dreistigkeit bis hin zu Dummdreistigkeit, weitere sind einfach nur böswillig.
Kein Pozilist wird dich anmeckern, wenn du das Gespräch anfängst mit Begrüßung, Name und Entschuldigung.
„Guten Tag, mein Name ist Heinz Heinzelmann. Entschuldigen Sie, dass ich über die 110 anrufe, aber ich kenne hier nicht die normale Telefonnummer. Ich habe da gerade leider…“
Wo ist eigentlich das benutzen der Notrufnummern rechtlich
geregelt?
Für die ganz harten Fälle: http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html
Wenn es dich interessiert:
http://www.gesetze-im-internet.de/notrufv/BJNR048100… (gesetzliche Grundlage für die Netzbetreiber)
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads… (56 Seiten mit detailierter Beschreibung der Technik)