Kein Schadensersatz nur weil ich eine Werkvertragarbeitnehmerin war?

War vor kurzem bei einem Beratungsgespräch und habe von
einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigt bekommen,das
ich von einem Kunden einer Firma für die ich tätig war Scha-
densersatz für ein Jahr lang bekomme,da mein befristeter Ar-
beitsvertrag für 12 Monate abgeschlossen wurde und der Kunde
dafür verantwortlich war,das ich wegen einem völlig unberech-
tigten Hausverbot 2 Wochen später arbeitslos wurde.Als jetzt
die erste Güteverhandlung war,die schnell endete,da er den
Streitwert anscheinend nicht fordern konnte,da ich eine Werk-
vertragarbeitnehmerin war ,was ich ihm nicht mitteilte,da ich
es selbst nicht wusste,bekam ich jetzt ein Schreiben von ihm,
wo er mir plötzlich zu einer Klagerücknahme riet, nur weil ich als Werkvertragsarbeitnehmerin beim Kunden tätig war.Aus seriösen
Anwaltsinternetseiten,wird aber nicht von normalen und Werkver-
tragarbeitnehmern unterschieden,weshalb ich auch fast 100%ig
sicher war,das meine Klage Erfolg haben würde vor Gericht.Ver-
mute daher,das der Anwalt sich vielleicht von dem gegnerischen
hat einschüchtern lassen ,da er vor der Güteverhandlung mit ihm
sprach oder er ist fachlich zu unwissend ist.Ausserdem ist er gar nicht
mehr für mich zu erreichen.Gibt mir auch auf Emails keine Antwort.

Servus,

jetzt sag doch einfach mal, in welchem Land der Arbeitgeber sitzt, bei dem Du beschäftigt warst - ganz ohne Anwaltsinternetseitenlektüregelesenhabend und Werkvertragarbeitnehmerkündigungsmodalitäten und andern gruseligen Wortbandwürmern.

Zweitens sagst Du bitte, gegen wen Du mit welchem Inhalt klagst.

Drittens sagst Du bitte, aus welchem Anlass das Hausverbot ausgesprochen worden ist und wie genau es dazu kam, dass Du „arbeitslos wurdest“: Wurde Dir gekündigt? Wer hat Dir gekündigt? Wie wurde das begründet?

Falls der Arbeitgeber, für den Du tätig warst, nicht in D sitzt (trotz aller Girlanden wird das in Deinem Vortrag zum Sachverhalt nicht klar), sagst Du bitte auch noch, ob Du Dich mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt hast (sowas steht normalerweise im Arbeitsvertrag und kann durchaus zulässig sein, auch wenn irgendwelche Kasper „im Internet“ was anderes dahertrompeten - achte beiläufig auch auf das Datum der Trompete: Vor fünf Jahren war nicht heute), dass das Arbeitsverhältnis dem Recht des Staates unterliegen sollte, in dem der Arbeitgeber sitzt.

Und last, but not least, könntest Du vielleicht auch noch erzählen, welches vertragliche Verhältnis zwischen Deinem Arbeitgeber und dem „Kunden einer Firma“ bestand und was in Deinem Arbeitsvertrag (das ist meistens irgendwo ganz am Anfang) über den Gegenstand Deiner Beschäftigung stand. Sowas wie „wird zum … im Rahmen der Arbeitgeberüberlassung … eingestellt“ oder „wird zum … als Projektleiter eingestellt“ oder „wird zum … als Sicherheitsfachkraft zur Bewachung von Baustellen eingestellt“ oder irgendwas anderes.

So, und dann schaunwermal.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Der Arbeitgeber stammt aus Düsseldorf/Deutschland
Klage gegen den Kunden der Düsseldorfer Firma,der in Südbayern eine
Chemiefabrik besitzt.Das Hausverbot wurde ohne Begründung mündlich ausgesprochen,so das ich in die Fabrik nicht mehr hineinkam,so das mir
die Düsseldorfer Firma 2 Wochen später kündigen musste.Keine Begründung der Kündigung.Verstehe die Frage mit der Einigung nicht. Also meinst wohl ob ich Kündigungsschutzklage erhob?Nein,habe ich versäumt,da ich die kurze Frist nicht kannte.Zwischen meinem Arbeitgeber und dem Kunden war ein Werkvertragsver-
hältniss vereinbart.Der Original Arbeitsvertrag liegt derzeit beim Rechtsanwalt.Aber glaube es stand etwas von:wird zum 01.03.2019 als Reinigungskraft eingestellt !
Gruß

Servus,

damit wird das ein bissele klarer, immerhin.

Kann es sein, dass der Anwalt Dir geraten hat, die Klage am Arbeitsgericht zurückzuziehen, weil dieses nicht zuständig ist? Ich fände es nicht so ganz überraschend, wenn das eine Sache (je nach Streitwert) für das Zivilgericht am Amtsgericht oder die Zivilkammer am Landgericht wäre.

Schöne Grüße

MM

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Hallo
ja,das wird der Grund sein,hat nach der Güteverhandlung darauf hin-
gewiesen,was ich für einen Versprecher von ihm hielt,da ich die Sache
eindeutig für einen Fall für das Arbeitsgericht hielt.Vielen Dank,dann
weis ich jetzt,das ich so handeln muss wie er es empfahl. Gruß