Hallo.
Wenn es in einem Mietshaus mit mehreren Parteien - eine davon Gewerblich - vom Vermieter keinen Plan zum Schneeräumen gibt… Wer ist dann ´dran´ wenn etwas passiert ist?
Gruß
Hallo.
Wenn es in einem Mietshaus mit mehreren Parteien - eine davon Gewerblich - vom Vermieter keinen Plan zum Schneeräumen gibt… Wer ist dann ´dran´ wenn etwas passiert ist?
Gruß
Hallo,
müssen die Mieter das überhaupt nach ihren Mietverträgen und/oder der Hausordnung machen?
Grundsätzlich ist nämlich (nach kommunaler Satzung) in der Regel der Eigentümer zuständig (es gibt aber auch Räume - vor allem im stark frequentierten Kern der Innenstädte, in denen die Städte das selbst machen), der das aber auf die Mieter übertragen kann.
Cu Rene
Moin!
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen der Gehwege, die an seinem Grundstück liegen, zuständig. Selbst wenn er es per Mietvertrag an seine Mieter übertragen hat. Versäumt der VM es einen Räum- und Streuplan zu erstellen, kann er im Schadenfall die Kosten nicht auf seine Mieter umlegen, da er ja nicht beweisen kann welcher Mieter zu besagter Zeit Räumdienst hatte!
Es spielt übrigens keine Rolle ob ein Mieter gewerblich ist oder nicht.
Gruß
Andreas