Tach’chen,
angenommen zwischen A (Arbeitgeber) und B (Arbeitnehmer) besteht lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag. B wurde nach der Lehre übernommen und die Tätigkeit läuft nun mittlerweile schon viele Monate. Dennoch ist A nicht bereit, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Welche Möglichkeiten hat B?
Vielen Dank
TTR
Hallo,
Welche
Möglichkeiten hat B?
Das mag zwar ärgerlich sein (z.B. um mündlich getroffene Vereinbarungen irgendwann mal zu beweisen), aber ne Handhabe hat B da eigentlich nicht. Es gibt keine Pflicht einen schriftlichen Vertrag abzuschließen (Ausnahmen wie Ausbildungsvertrag oder befristetes Arbeitsverhältnis mal außen vor gelassen).
Und falls ein Hinweis auf das Nachweisgesetz kommt: Das sieht auch keine „Strafen“ dafür vor, wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.
MfG
Hi,
als B würden mich die Gründe interessieren, weshalb kein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Grundsätzlich ist B aber in keiner rechtsfreien Situation, da dort die Bundesgesetze greifen und so Dinge wie Arbeitszeit bis hin zu Urlaub regeln. In wie weit ein evtl. vorhandener Tarifvertrag dort noch mit reinspielen müssen die Experten beantworten.
Für mein erstes Arbeitsverhältnis nach dem Studium hatte ich auch keinen Arbeitsvertrag. Nach 5 Jahren habe ich gekündigt und selbst heute noch keinerlei Probleme und ein gutes Verhältnis mit meinem damaligen Arbeitgeber. Allerdings kann das auch mal ganz andes ausgehen…
Wolfgang
Hi,
ein Arbeitvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Halte aber für Dich in schriftliche Form fest welche Tätigkeiten
Du verrichtest und wann das Arbeitverhältnis begann.
nicki
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