Kein Schüler mehr nach letztem Schultag?

(Österreichisches Recht)

Hallo,

ich hab eine Frage. Ich bin nun in der 8ten Klasse und hatte am Freitag meinen letzten Schultag. Jetzt kommen noch Vorbereitungsstunden und die Matura. Vorbereitungsstunden sind aber kein normaler Unterricht, die Fächer werden nur von den Maturanten des Faches besucht, und man hat in der ganzen Vorbereitungsphase nur eine gewissen Anzahl an Stunden pro Fach.

Ich hab irgendwo gehört, dass man nach dem letzten Schultag kein Schüler mehr ist. Selbst wenn man noch Vorbereitungsstunden und Matura hat. Denn das würde heißen, dass Teile der Hausordnung, die nur für Schüler und Schülerinnen gelten, für mich nicht mehr gelten.

Ist das so?

Danke für eure Hilfe, lg

Hallo Stefan,
ist die Hausordnung nach Besucher und Schüler gegliedert?
Wenn nein, haben sich ALLE an Diese zu halten. mMn.
MfG

Hallo,

nein, für Besucher gibt es gar keine Verordnung.
Der Grund für mein Interesse ist ein Satz, in dem wörtlich steht „sind alle SchülerInnen aufgefordert, …“

lg

nein, für Besucher gibt es gar keine Verordnung.

Dann dürften ja Besucher auf dem Schulgelände und in der Klasse Rauchen!!!
Ist aber nicht der Fall

in dem wörtlich steht
„sind alle SchülerInnen aufgefordert, …“

und weiter?

nein, für Besucher gibt es gar keine Verordnung.

Dann dürften ja Besucher auf dem Schulgelände und in der
Klasse Rauchen!!!
Ist aber nicht der Fall

Ich finde aber keine Regelung für Besucher…
Ich kopier hier mal den Absatz zum Thema Rauchen rein:

9. Rauchen

Das Rauchen ist SchülerInnen ausschließlich auf der Südseite des Schulgebäudes (genau definierte „Raucherzone“) in den beiden großen Pausen (10.20 Uhr bis 10.35 Uhr und 13.12 Uhr bis 13.40 Uhr, nicht jedoch vor Unterrichtsbeginn) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet.

Die Gangaufsicht und rauchende LehrerInnen übernehmen die Überprüfung.

Die Sauberkeit in der „Raucherzone“ obliegt der eigenverantwortlichen Handhabung der SchülerInnen.

Bei Verstößen gilt:
.) Verwarnung bei erstmaligem Verstoß
.) Im Wiederholungsfall: Rauchverbot

Anmerkung: Die Raucherlaubnis kann von der Schulleitung zurückgezogen werden.

Das ist ein Grund, warum mich interessiert, ob ich noch Schüler bin.

in dem wörtlich steht
„sind alle SchülerInnen aufgefordert, …“

und weiter?

Der andere Grund ist die Hausschuhordnung.

6. Hausschuhe und Garderobenbenützung
Nach dem Betreten der Schule sind alle SchülerInnen aufgefordert, unverzüglich auf dem kürzesten Weg die Garderobenräume im Keller aufzusuchen, um das Schuhwerk zu wechseln.

Dort befinden sich Regale für jede Klasse, in denen die Schuhe zu deponieren sind. Darüber hinaus werden von der Direktion verschließbare Schuhfächer für besonders wertvolle Schuhe zur Verfügung gestellt.

Das Schuhwerk für den Aufenthalt im Schulgebäude muss so beschaffen sein, dass der Boden in größtmöglichem Maß geschont wird (z.B.: keine schwarzen Sohlen).

Diese Schuhe dürfen nicht im Freien getragen werden. Ausnahme: Terrasse.

Auch die LehrerInnen werden im Sinne der Vorbildwirkung aufgefordert, das Schuhwerk in der LehrerInnengarderobe zu wechseln.

Denn wäre ich jetzt kein Schüler mehr, dürfte ich auch in den Freistunden und in allen Pausen rauchen. Weiters müsste ich mich nicht an die Hausschuhordnung halten.

Danke, lg