Hallo Wissende,
meine Tochter hat eine Wohnung gemietet, Altbau, Berlin und hat dort keine Schutzleiter. Ist das bei Altbau noch zulässig? Kann Sie vom Vermieter eine ordnungsgemäße, dem jetzigen Standard angepasste E-Installation verlangen oder vom Mietvertrag zurücktreten??
Gruß Maren
Moinmoin,
was sind denn dort für Steckdosen eingebaut? Sind es Schukosteckdosen oder 2pol Steckdosen. Ist eine Heizungsanlage vorhanden.
Verantwortlich für die Wohnung ist der Mieter, da der Wohnungseigentümer ja nicht selbst in der Wohnung wohnt, kann er auch die Mängel der Wohnung nicht wissen. Ob es ein Mangel ist, soll sich nach Beantwotung o.g. Fragen herausstellen, da das Vorhandensein eines Schutzleiters in Anlagen mit der Schutzmaßnahme „Standortisolierung“ „verboten“ ist.
Mängel müssen dem Vermieter unbedingt angezeigt werden.
Cheers
Friedrich-Matthias
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Hallo,
eine Kündigung des Mietvertrages ist nicht möglich, da Deine Tochter die Wohnung gesehen hat und nach der Rechtssprechung nachfragen kann, wie elektrische Anlagen abgesichert sind. Jedoch muss es mindestens möglich sein, Herd, Kühlschrank und Waschmaschine gleichzeitig zu nutzen. Ist die Anlage aber völlig veraltet und birgt Gefahren, ist der Mangel zu melden und dessen Beseitigung zu verlangen. Frist setzen. Notfalls nicht einziehen und den Vertrag sofort mit einer Drei-Monats-Frist kündigen.
Deine Tochter muss sich sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Möglicherweise - was ich jedoch ziemlich stark anzeifle -könnte er ausser Geld verdienen vielleicht doch etwas für die Wohnung tun. Wie an andere Stelle in einer Antwort hingewiesen wurde, ist selbstverständlich der Mieter nicht für die elektrischen Anlagen zuständig, dies ist Sache des Mieters.
Gruss Günter
meine Tochter hat eine Wohnung gemietet, Altbau, Berlin und
hat dort keine Schutzleiter. Ist das bei Altbau noch zulässig?
Kann Sie vom Vermieter eine ordnungsgemäße, dem jetzigen
Standard angepasste E-Installation verlangen oder vom
Mietvertrag zurücktreten??
Gruß Maren
Hallo,
bevor nun jemand Deinem Tipp folgt, eine Anmerkung. Leider wird immer wieder eine herunter gekommene Wohnung von Mietern saniert und zum Dank wird die Wohnung wegen Eigenbedarf oder Verkauf belohnt. Dann folgt: Kein Anspruch auf Ersatz, da niemand verlangt hat, etwas zu tun. Daher keine Investition in eine Wohnung ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter. Es muss gesichert sein, welcher Ersatz der Mieter erhält, wenn vorzeitig gekündigt wird oder in welcher Höhe für welche Zeit eine erheblich günstigere Miete zu zahlen ist. Und solange dies nicht geregelt ist, keine Rechnungen- auch nicht in Kopie aushändigen und auf Kopien breit darüber schreiben „bezahlt von xyz am xx.xx.xxxx“ damit die Rechnung beim Finanzamt nicht einfach eingereicht werden kann.
was sind denn dort für Steckdosen eingebaut? Sind es
Schukosteckdosen oder 2pol Steckdosen. Ist eine Heizungsanlage
vorhanden.
Verantwortlich für die Wohnung ist der Mieter, da der
Wohnungseigentümer ja nicht selbst in der Wohnung wohnt, kann
er auch die Mängel der Wohnung nicht wissen.
Der Vermieter als Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die technischen Anlagen auf dem neuesten Stand sind. Der Hinweis, der Vermieter wohnt nicht in der Wohnung, deshalb geht es nur den Mieter etwas an, ist irreführend. Ein Vermieter, der im übrigen Mängel in seiner Wohnung nicht kennen soll, mag etwas davon verstehen, wie man andere um ihr Geld bringt, aber nicht vom Erhalt des Eigentums.
Ob es ein Mangel
ist, soll sich nach Beantwotung o.g. Fragen herausstellen, da
das Vorhandensein eines Schutzleiters in Anlagen mit der
Schutzmaßnahme „Standortisolierung“ „verboten“ ist.
Mängel müssen dem Vermieter unbedingt angezeigt werden.
Ein solcher Mangel ist dem Vermieter schon vor der Vermietung bekannt. Hier erhebt sich sogar die Frage, ob der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung nicht möglicherweise falsche Auskünfte erteilt hat.
Hallo Wissende,
meine Tochter hat eine Wohnung gemietet, Altbau, Berlin und
hat dort keine Schutzleiter. Ist das bei Altbau noch zulässig?
Kann Sie vom Vermieter eine ordnungsgemäße, dem jetzigen
Standard angepasste E-Installation verlangen oder vom
Mietvertrag zurücktreten??
Gruß Maren
Der Vermieter als Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die
technischen Anlagen auf dem neuesten Stand sind.
Moinmoin,
wer sagt Dir, das, angenommen, es wird die Schutzmaßnahme „Standortisolierun“ angewendet, es sich nicht um den Stand der Technik handelt. Es ist sehrwohl Stand der Technik und es wird nirgendwo gefordert, das es modern sein muß. Auch wenn ein Ersatzbedarf heute nicht mehr bei eine Defektierung einer Steckdose beschaftbar ist, so ist das System bei Einhaltung der Regeln, sicher. Deshal und nur deshalb ob die Regeln eingehalten werden, muß man mir schon die gestellte Frage beantworten.
Alles andere ist doch sonst blabla, vorallem welcher Vermieter kann den
neusten Stand
der Technik nachweisen -
so ein Quatsch.
Er - der Vermiter kann sich durch den e-Check absichern, daß die Anlage sicher ist, verantwortlich ist jedoch der Betreiber und niemand anderes.
Das sind so die Richtigen, wenn einer einen Stromschlag bekommt muß das EVU schuld sein, warum machen diese Idioten nur den dummen Strom. Wenn sie ihn nicht gemacht hätten- dann hätte ich auch kein Schlag bekommen.
Diskutier mit jemand anderem.
Cheers
Friedrich-Matthias
Hallo Friedrich-Matthias!
Weshalb die Aggressivität im Ton?
Es gibt viele E-Anlagen im Gebaüde-Altbestand, die über keinen Schutzleiter verfügen. Dort hat man den eindeutigen Fall: Nicht mehr Stand der Technik. Viele Geräte dürfen an Anlagen ohne Schutzleiter nicht betrieben werden. Das läßt sich mit der elektrischen Sicherheit begründen, aber oft sind auch EMV-Maßnahmen in Geräten auf einen Schutzleiter angewiesen. Zudem sind die alten 2poligen Steckdosen berührungsgefährlich. Ein nicht vollständig gesteckter Stecker läßt die Berührung blanker spannungsführender Stifte zu. Die Nachrüstung mit einem Schuko, der nicht nur so aussieht, sondern tatsächlich seine Funktion erfüllt, ist gleichbedeutend mit kompletter Neuinstallation der gesamten E-Anlage. Das gehört nicht zu den Aufgaben eines Mieters, es sei denn, es wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Bei Instandsetzungen oder Erweiterungen ist solche Uralt-Anlage fällig für die vollständige Erneuerung. Dabei wird eine Wohnung im Regelfall während der Baumaßnahme unbewohnbar sein. Deshalb lebt man zumeist mit der alten Installation, bis zu einer Grundsanierung der Wohnung, denn regelmäßig gehen die alten E-Installationen mit ebenso überalterten Anlagen von Gas, Wasser, Abwasser und Heizung einher.
Anlagen mit Schoko-Steckdosen ohne angeschlossenen Schutzleiter sind schlicht unzulässig. Für den Laien ist solcher Pfusch allerdings nicht erkennbar.
Auch nicht für den Laien erkennbar sind Anlagen mit der früher regional üblichen und zulässigen sog. „Nullung“. Dabei wird der Nulleiter in der Steckdose mit dem Schuko verbunden. Diese Maßnahme kann besonders in Altanlagen mit sehr kleinen Kupferquerschnitten gefährlich werden, weil der Nulleiter nun einmal stromführend ist und sich bei größerem Spannungsabfall auf dem Nulleiter automatisch das Schuko-Potential weit vom Erdpotential entfernen kann. Für Neuinstallationen ist die Nullumng nicht mehr zulässig. Altanlagen mit Nullung dürfen aber weiter betrieben werden.
Richtig gefährlich kann es in Altbauten zugehen, wo sich alle im letzten Jahrhundert üblichen technischen Stände innerhalb einer einzigen Wohnung anfinden. Da gibts Erweiterungen mit ordentlichem Schuko, Absicherung und FI, im nächsten Raum Schuko-Steckdosen mit Nullung und an anderen Stellen die alten 2poligen Steckdosen. Wer da mit einem Verbraucher an einem Verlängerungskabel durch die Räume wandert, kann u. U. an den einzelnen angeblich auf Erde liegenden Punkten Spannungen messen, die sich für einen elektrischen Stuhl eignen.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß erst die im laufe der Zeit veränderten Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten zu manchem Gefährdungspotential führten. Die früher üblichen kleinen Leiterquerschnitte reichten für ein paar Funzeln kleiner Leistung vollkommen. Dann wurde z. B. ein E-Herd in Betrieb genommen. Stromverbrauch und Spannungsabfall auf den alten Leitungen stiegen. Damit wurde die einst als Schutz geeignete Nullung zur Gefahrenquelle. Weil nur in seltenen Fällen im normalen Wohnungsbestand eine regelmäßige Revision der elektrischen Anlagen überhaupt stattfindet, werden solche Gefahrenpunkte auch nur selten bemerkt.
Von Mietrecht verstehe ich nichts, aber ganz sicher kann man davon ausgehen, daß die E-Anlage grundsätzlich Sache der Vermieters ist, es sei denn, es besteht eine anders lautende Vereinbarung. Andererseits kann aufgrund grundsätzlicher Überlegungen ein sich verändernder technischer Standard kein Grund sein, einen Mietvertrag zu kündigen. Wird irgendwo Pfusch entdeckt, etwa Schukosteckdosen ohne angeschlossenen Schuko, kann auch das kein Grund zur Kündigung des Mietvertrages sein. Vielmehr ist der Vermieter aufzufordern, den Mißstand beheben zu lassen.
Um das Thema abzurunden: Es gibt Anlagen, bei denen aus guten Gründen Schuko-Steckdosen installiert sind, die aber dennoch keinen Schuko besitzen. Das ist z. B. bei über einen Trenntransformator erdfrei gehaltenen Steckdosen an Labor- und Werkstattplätzen der Fall. Diese Steckdosen müssen aber eindeutig gekennzeichnet sein und es sind andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa die Standortisolierung. Das aber ist keinesfalls eine für den Bereich privater Wohnungen geeignete Maßnahme. Vielmehr ist die Standortisolation regelmäßig an sachkundiges Personal gebunden und bedarf zudem laufender Kontrolle.
Gruß
Wolfgang
Der Vermieter als Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die
technischen Anlagen auf dem neuesten Stand sind.Moinmoin,
wer sagt Dir, das, angenommen, es wird die Schutzmaßnahme
„Standortisolierun“ angewendet, es sich nicht um den Stand der
Technik handelt.
Stand der Technik ist u.a. wie 1948 eine Wohnung gebaut wurde. Der Stand der Technik 1990 ist erkennbar ein anderer. Stand der Technik in einem Gebäude kann einerseits der Stand bei Bau der Immobilie sein, er kann und wird, sonst wäre es keine Modernisierung, der Stand sein, der zum Zeitpunkt der Modernisierung bei einem Neubau üblich war.
Es ist sehrwohl Stand der Technik und es wird
nirgendwo gefordert, das es modern sein muß. Auch wenn ein
Ersatzbedarf heute nicht mehr bei eine Defektierung einer
Steckdose beschaftbar ist, so ist das System bei Einhaltung
der Regeln, sicher. Deshal und nur deshalb ob die Regeln
eingehalten werden, muß man mir schon die gestellte Frage
beantworten.
Alles andere ist doch sonst blabla, vorallem welcher Vermieter
kann den
neusten Stand
der Technik nachweisen -
so ein Quatsch.
Dies verlangt niemand. Es ist jedoch zu erwarten, stets eine Modernisierung vorausgesetzt - bei Bauten nach 1960 dürfte es ohnehin kein Problem sein - dass die Elektrik auf einen Stand ist, dass mehrere Geräte gleichzeitig genutzt werden können.
Ist dies nicht der Fall - lassen wir mal die Frage, wie es zu einem Mietvertrag kam ausser Betracht - kann der Vermieter durchaus verpflichtet sein, die Elektrik zu erneuern. Der Mieter ist es auf keinen Fall.
Er - der Vermiter kann sich durch den e-Check absichern, daß
die Anlage sicher ist, verantwortlich ist jedoch der Betreiber
und niemand anderes.
Das ist eben nicht so. Der Mieter hat einen Mangel zu melden und der Vermieter hat diesen zu beseitigen. Der Mieter darf nicht einmal selbstständig tätig werden. Dies ist eine bauliche /technische Veränderung.
Das sind so die Richtigen, wenn einer einen Stromschlag
bekommt muß das EVU schuld sein, warum machen diese Idioten
nur den dummen Strom. Wenn sie ihn nicht gemacht hätten- dann
hätte ich auch kein Schlag bekommen.
Diese Argumentation ist abwegig.
Diskutier mit jemand anderem.
mache ich.
GRuss Günter
Hallo Friedrich-Matthias!
Weshalb die Aggressivität im Ton?
Moinmoin Wolfgang,
ist eigentlich garnich Aggressiv (ich bin überhaubt ein sehr friedensliebender Mensch), mich ärgert nur, daß meine Frage nach dem Bestand nicht beantwortet wurde und auf das Mietrecht eingegangen wurde.
Es gibt viele E-Anlagen im Gebaüde-Altbestand, die über keinen
Schutzleiter verfügen. Dort hat man den eindeutigen Fall:
Nicht mehr Stand der Technik.
Dem stimme ich zu.
Viele Geräte dürfen an Anlagen
ohne Schutzleiter nicht betrieben werden.
dem stimme ich nicht zu.
Das läßt sich mit
der elektrischen Sicherheit begründen, aber oft sind auch
EMV-Maßnahmen in Geräten auf einen Schutzleiter angewiesen.
Zudem sind die alten 2poligen Steckdosen berührungsgefährlich.
Ein nicht vollständig gesteckter Stecker läßt die Berührung
blanker spannungsführender Stifte zu.
geteilter Meinung
Die Nachrüstung mit
einem Schuko, der nicht nur so aussieht, sondern tatsächlich
seine Funktion erfüllt,
Einzelnachrüstungen sind gemäß VDE 0100 nicht gestattet.
d.H. es dürfen entweder nur 2polige Stecdosen oder Steckdosen mit einem Schutzkontakt versehen, verwendung finden.
ist gleichbedeutend mit kompletter
Neuinstallation der gesamten E-Anlage. Das gehört nicht zu den
Aufgaben eines Mieters, es sei denn, es wurde im Mietvertrag
deshalb sei dem Vermieter angeraten, vor der Vermitung den eCheck machen zu lassen.
ausdrücklich vereinbart. Bei Instandsetzungen oder
Erweiterungen ist solche Uralt-Anlage fällig für die
vollständige Erneuerung. Dabei wird eine Wohnung im Regelfall
während der Baumaßnahme unbewohnbar sein. Deshalb lebt man
zumeist mit der alten Installation, bis zu einer
Grundsanierung der Wohnung, denn regelmäßig gehen die alten
E-Installationen mit ebenso überalterten Anlagen von Gas,
Wasser, Abwasser und Heizung einher.Anlagen mit Schoko-Steckdosen ohne angeschlossenen
Schutzleiter sind schlicht unzulässig. Für den Laien ist
solcher Pfusch allerdings nicht erkennbar.
der eCheck findet es gewiss heraus.
Auch nicht für den Laien erkennbar sind Anlagen mit der früher
regional üblichen und zulässigen sog. „Nullung“. Dabei wird
der Nulleiter in der Steckdose mit dem Schuko verbunden. Diese
Maßnahme kann besonders in Altanlagen mit sehr kleinen
Kupferquerschnitten gefährlich werden, weil der Nulleiter nun
einmal stromführend ist und sich bei größerem Spannungsabfall
auf dem Nulleiter automatisch das Schuko-Potential weit vom
Erdpotential entfernen kann. Für Neuinstallationen ist die
Nullumng nicht mehr zulässig. Altanlagen mit Nullung dürfen
aber weiter betrieben werden.Richtig gefährlich kann es in Altbauten zugehen, wo sich alle
im letzten Jahrhundert üblichen technischen Stände innerhalb
einer einzigen Wohnung anfinden. Da gibts Erweiterungen mit
ordentlichem Schuko, Absicherung und FI, im nächsten Raum
Schuko-Steckdosen mit Nullung und an anderen Stellen die alten
2poligen Steckdosen. Wer da mit einem Verbraucher an einem
Verlängerungskabel durch die Räume wandert, kann u. U. an den
einzelnen angeblich auf Erde liegenden Punkten Spannungen
messen, die sich für einen elektrischen Stuhl eignen.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß erst die im laufe
der Zeit veränderten Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten zu
manchem Gefährdungspotential führten. Die früher üblichen
kleinen Leiterquerschnitte reichten für ein paar Funzeln
kleiner Leistung vollkommen. Dann wurde z. B. ein E-Herd in
Betrieb genommen. Stromverbrauch und Spannungsabfall auf den
alten Leitungen stiegen. Damit wurde die einst als Schutz
geeignete Nullung zur Gefahrenquelle. Weil nur in seltenen
Fällen im normalen Wohnungsbestand eine regelmäßige Revision
der elektrischen Anlagen überhaupt stattfindet, werden solche
Gefahrenpunkte auch nur selten bemerkt.
Dem stimme ich zu
Von Mietrecht verstehe ich nichts, aber ganz sicher kann man
davon ausgehen, daß die E-Anlage grundsätzlich Sache der
Vermieters ist,
das ist richtig, jedoch für den Betrieb ist der Mieter zustaendig.
So geht es nun einmal aus der UVG 2 hervor - die wie ein rotes Band die Gesetzesgrundlage für das Problem anspricht.
es sei denn, es besteht eine anders lautende
Vereinbarung. Andererseits kann aufgrund grundsätzlicher
Überlegungen ein sich verändernder technischer Standard kein
Grund sein, einen Mietvertrag zu kündigen. Wird irgendwo
Pfusch entdeckt, etwa Schukosteckdosen ohne angeschlossenen
Schuko, kann auch das kein Grund zur Kündigung des
Mietvertrages sein. Vielmehr ist der Vermieter aufzufordern,
den Mißstand beheben zu lassen.Um das Thema abzurunden: Es gibt Anlagen, bei denen aus guten
Gründen Schuko-Steckdosen installiert sind, die aber dennoch
keinen Schuko besitzen. Das ist z. B. bei über einen
Trenntransformator erdfrei gehaltenen Steckdosen an Labor- und
Werkstattplätzen der Fall.
Nur immer eine Steckdose pro Trafo oder es muß ein Potentialausgleich (ungeerdet) zwischen den Schutzkontakten erfolgen.
Diese Steckdosen müssen aber
eindeutig gekennzeichnet sein und es sind andere
Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa die Standortisolierung. Das
aber ist keinesfalls eine für den Bereich privater Wohnungen
geeignete Maßnahme. Vielmehr ist die Standortisolation
regelmäßig an sachkundiges Personal gebunden und bedarf zudem
laufender Kontrolle.
Im Laborbereich ist diese strenge Regelung auch notwendig.
An Schukosteckdosen muß generell ein Schutzleiter angeschlossen sein.
Werden noch die zweipoligen Steckdosen verwendet, so darf in dem Raum, wo diese Verwendung finden, keine Schukosteckdose vorhanden sein. Es darf weiterhin keine Heizungsanlage vorhanden sein oder andere metallene Rohrleitungen z.B. im Küchenbereich geht es nicht mit den 2poligen Steckdosen. Sehr wohl aber im Wohnbereich, wenn o.g. zutrifft. Der Standortwiderstand ist bei der Inbetribsetzung zu prüfen, wie VDE0100 es vorschlägt mit einem nassen Tuch und der Menschbelastung 75kg duch eine Holzplatte. Dann ist die Schutzmaßnahme Standortisolierung ewährleistet.
Das Problem besteht hier also nicht innerhalb der VDE 0100 sonder geht weiter in den 0838 sowie der UVG4, ist aber bei der Betrachtung der Sicherheit, gewährt duch die VDE 0100, nicht erheblich.
Nebenbeibemerkt:
Das eine zweipolige Anlage nicht stand der Technik ist ist doch jedem Klar, es ging ja auch um den neusten Stand der Technik, und das ist wohl keinem Vermieter zuzumuten, jedes Jahr umzu bauen.
Beispile aus dem Leben „Stand der Technik“
Da hat eine große deutsche Unternehmung einen Vertrag unterschriben, wo Stand der Technik als Vertragsgrundlage diente. Nur sie haben vergessen das Datum bei zu schreiben. Der Erfolg war, sie gingen mit 15 Milliarden in die Miesen. Das es keiner Merkte lag nur dadrann, das die Baustelle über 10Jahre ging und rechzeitig der Verlust durch Rücklagen gedeckt wurde, so daß bei der Endabrechnung noch 600 Milionen Gewinn rausgekommen sind. Ich lach mich tot; Stand der Technik - immer das Datum beachten.
Gruß
Wolfgang
Ein erfreulicher Artikel
Cheers
Freidrich-Matthias
Nachtrag:
Weiterhin bedeutet eine Antennenanlage , bestehend aus Koaxialkabel, daß eine Erdverschleppung über dem Schirm erfolgen kann - und ist somit in 2poligen Anlagen nicht gestattet. Hier ist dann das unsemetrische UKW-Kabel 240 Ohm anzuwenden.
Die Vorgehensweise:
Der Mieter beauftragt den örtlichen Elektriker mit einem eCheck. Das muß der Mieter nun mal investieren ( ca. 150€). Wenn der nun negativ ausfällt kann er sich das Geld vom Vermieter wiederholen, da die vermietete Sache dann Gefahr für Leib und Eigentum darstellt.
Cheers
Friedrich-Matthias