Liebe/-r Experte/-in,im November habe ich einen Antrag auf SGBII Leistung gestellt und heute kam die Absage, mit der Begründung, dass wir 174 qm Wohnfläche haben,wir dürfen aber nur 150 qm Wohnfläche haben.Demnach haben wir zuviel verwertbares Vermögen. Wir sollen das Haus verkaufen oder vermieten…Die Frechheit daran ist, dass wir seit November nicht krankenversichert sind,die Dame auf dem Amt von Anfang an gewusst hatte wie groß unser Haus ist( fast bezahlt!)und uns erst 3,5 Monate später davon in Kenntnis setzt, dass wir kein Geld bekommen.Zwischendurch wollte sie aber immer wieder Unterlagen habe(die angeblich nicht angekommen waren)die mit demHaus nichts zu tun haben.Was soll ich nun machen???Habe tatsächlich nun kein Geld mehr und soll nun für 4 Monate Krankenversicherung zahlen…Habe hier noch 3 Kinder…Kann ich gegen die Dame vorgehen??Das ist doch Beamtenwillkür!Bitte gebt mir rasch Antwort an wem ich mich wenden kann.Komme aus dem Rhein Kreis Neuss Danke
also als erstes darf dir die leistung nicht eingestellt werden, bloß weil du wohneigentum hast, antworte dir morgen etwas genauer, aber es ist auf alle fälle so, das dir hartz zusteht, da du ja auch die kinder hast, erstmal mein rat geh auf das sozialgericht, gib mir mal bitte weitere infos, zu euren verhältnissen, , also beide hartz Iv wie alt sind die kinder, wie habt ihr das haus vorher finanziert usw. es geht auf alle fälle was für euch, du kannst auch widerspruch bei der arge einlegen und die KK informieren, also wenn du interesse hast gib mal ein paar mehr details durch lg gabi
Sorry,
da kann ich leider nicht weiter helfen.
Vielleicht mal bei einer Schuldnerberatung nachfragen
In Widerspruch gehen, das Haus ist zwar etwas zu groß, aber das Amt kann den Antrag nicht wegen verwertbaren Vermögen ablehnen. Hauseigentum ist nicht sofort verwertbar…ggf. muss als Alg2 als Darlehen gewährt werden, dann aber nur, wenn das Haus wirklich als verwertbar bewertet wird, das hängt dann von vielen anderen Faktoren ab, Schnitt, Aufteilung, Familienmitglieder, Möglichkeit der Untervermietung, etc…
Hallo Gabi, also mein Mann und ich sind beide 52 Jahre alt, Kinder 9,( mein Enkel-Pflegekind) dann 20 u, 21 Jahre alt.Die Kinder sind ohne Einkommen,für das Enkelkind bekommen wir Pflegegeld. Mein Mann war bis vor 4 Jahren bei der BayerAg beschäftigt und wurde wegrationalisiert nach 20 Jahre.Vor 2 Jahren hatten wir schon SGBIILeistung bezogen, da war die Größe kein Thema, nur die Kredithöhe fürs Haus.Wir haben dann die Belastung auf 450 Euro von ursprünglich 820 Euro gesetzt.Die ARGE bezahlt knapp 60 Euro Zinsen, Tilgung wir. Ich habe 4o% Behinderung( Widerspruch läuft) Mein mann htte bis November auf dem Bau gearbeitet,die Firma ging aber in Konkurs.Daher wieder SGBII.Wer stellt schon Leute ein die älter als 40sind???Seit 3,5 Monaten also kein Versicherungsschutz, soll ich rückwirkend selber bezahlen…Was ich nicht verstehe,seit Anfang Dezember habe ich Unterlagen eingereicht wie groß das Haus ist und wieviel Wert es hat…Und dann jetzt erst der Bescheid, obwohl zwischendurch immer wieder Unterlagen angefordert wurden, die aber nichts mit dem Haus zu tun hatten, aber schon mal abgegeben wurden, jedoch leider verloren gegangen sind…Im Mai haben wir Kommunion, weiß jetzt tatsächlich nicht weiter.Klage beim SG, aber das dauert auch…Wohne im Rhein Kreis Neuss, kann ich mich direkt beim Kreis beschweren?? Widerspruch dauert auch zu lange…Danke für deine Hilfe.Wir leben quasi von dem Pflegegeld 698 Euro und 364 Euro KG, davon 450 Euro fürs Haus,ist doch eigentlich viel zu viel zum leben,oder???Übrigens ist das Haus vor 18 Jahren von uns gebaut worden, mit 5 Kindern.LG Ute
also es gibt erst mal ein urteil, das man wohneigentum nicht verkaufen muß um hartz zu bekommen, vor allen dingen, wenn ihr es schon so lange habt,(kannst du nur mal googeln, ich weiß das ich davon schon gelesen habe)desweiteren steht deinenkindern als eigene bedarfsgemeinschaft geld zu, sie müssenaber selbst beantragen, auch wenn sie dann evtl. mit bei euch eingerechnet werden ( da sie ja auch im haus wohnen) desweiteren bleibt dir nichts weiter übrig als druck beim amt zumachen, das heißt ich würde auf alle fälle einen termin beim chef deiner leistungsabteilung machen und die probleme nochmals schildern, ( aber schnellstens) meistens wird dann eingelenkt bzw. geprüft siehtdas jetzt nicht auch schwierig mit der tilgung fürs haus aus? wenn das alles nicht fruchtet bleibt dir nur der weg zum sozialgericht, vorher könntest du auch zur verbraucherzentrale gehen (mit samt den Unterlagen) die haben auch erst mal experten die dir ratschläge geben können ( bei uns kostet so ein termin 15 euro) wohne in leipzig, ich denke mal das es bei euch auch bezahlbar ist, dann mußt du die kv anrufen und sagen das momentan probleme mit der arge bestehen und das dies geklärt wird, denn die müssen definitiv deine KV bezahlen ( da auch nochmal druck beim amt machen) wenn du kein geld hast kannst du auch die kv nicht bezahlen
und das gibt es in unserem „Sozialstaat“ nicht, das man die kv nicht bezahlt bekommt ich hoffe ich konnte dir etwas helfen, kannst ja mal ne rückmeldung schicken, was raus gekommen ist, auf alle fälle druck beim amt machen, die denken wirklich manchmal die sind die größten, ich bin übrigens genau so alt wie ihr, habe es jetzt nach ein paar jahren geschafft vom amt weg zu kommen, drücke euch die daumen lg gabi
Hallo,
leider kann ich keine 100 % alleinige richtige Antwort geben, da ich kein Sachbearbeiter bin und zudem im Bundesland Bayern lebe.
ABER:
Ja, gemessen an Personen ist nur eine bestimmte qm-Größe an Wohnfläche zu berücksichtigen BEI DEN MIET- UND NEBENKOSTEN ETC
(Sicher kann man aber wenn man will über diese 25 qm hinwegsehen!!!)
Sicher kommen auch (oder irre ich??) die aktuellen Kosten für das Haus auch niedriger als die ggf. anfallende Miete (Achtung: auch die Höchstmiete legt die ARGE fest!!! Je nach BJ und Personenzahl)
Ich kenne einen Fall hier in Bayern, wo Bankraten der Eigentumswohung (auch zu groß für eine Person!) übernommen wurden, da diese um gute 50 % niedriger war als die vergleichbare Mietbelastung!
AUSSERDEM gibt es eine Regelung, die besagt, WENN ERSTMALS BEDÜRFTOGKEIT BESTEHT MUSS DARAUF HINGEWIESEN; DASS DIE AKTUELLE WOHNSITUATION NICHT TRAGBAR IST UN´D INNERHALB VON & MONATEN WAS ANGEMESSENES Z FINDEN IST!!!
Nehmt etl mit der Hauptstelle der ARGE (in Bayern ist dies Nürnberg) auf und lasst euch neutral beraten.
Oder sucht schnellst nach einer Ombudsperson.
AUCH kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen (Beratungsschein im Amtsgericht beantragen!)
Sorry wenn alle Stricke reißen - oder auch parallel - mit Organisationen Konakt aufnehmen und nach finazieller Unterstütung bitten, wie pro familia, CARITAS (gibt auch Geld für tägliches Leben!!! Und kann ggf. mit KV beraten oder Kosten übernehmen für die letzten Monate) bemüht euch um Spenden, die viele Organisationen haben.
MFG
Hallo
haben sıe schon eınen schrıftlıchen bescheıd bekommen?
wenn ja
wıderspruch stellen vor dem sazıalgerıcht klagen und eılantrag stellen.
grundsætzlıch ıst selstgenutztes wohneıgentum laut gesetzt geschützt.
etwas gedult brauchen sıe mıt behörden schon.
gruss
hasan