Kein Silvesterdinner erhalten!

Ich habe eine Verständnisfrage zum Reiserecht. Da wir Silvester mal anders feiern wollten, buchten wir am 31.12.09 für eine Woche eine Reise in die Türkei. Planmäßige Ankunft 21:09. Dann mußten wir eine 3/4 Stunde auf 2 weitere Reisende warten. Letztendlich
waren wir um 23:30 im Hotel und somit konnten wir das in der Leistungsbeschreibung enthaltene Silvesterdinner nicht mehr zu uns nehmen. Da die Reiseveranstalter bei Silvester- und/oder Weihnachtsreisen die Preise gerne höher setzen wegen der „besonderen“ Speisen, reklamierten wir das nicht erhaltene Dinner. Die Antwort war wie folgt: „Das Silvesterdinner ist obligatorisch und daher im Reisepreis für die entsprechenden Termin eingeschlossen. Ebenso wie für alle anderen Hotelleistungen gilt hier allerdings auch, dass die Tage der An- und Abreise nach der ständigen Rechtsprechung Reisetage sind, die in erster Linie dem Transport vorbehalten und für die auch z.B. bestimmte Mahlzeiten nicht geschuldet sind. Im Falle der Buchung einer Pauschalreise wird ein Paket gebucht, das aus verschiedenen Leistungen besteht und für das ein Gesamtreisepreis zu zahlen ist. Bei einer geplanten Ankunftszeit von 21:05 war davon auszugehen, dass Sie nicht rechtzeitig im Hotel ankommen werden, um an der Silvesterveranstaltung teilzunehmen“.

Warum wird in den Voucher inkl. Silvesterdinner reingeschrieben, obwohl hier wohl genau gewußt wird, dass dieses nicht eingenommen werden kann ??

Über eine fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke