Hallo liebe schlaue Köpfe. Ich beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente von brutto € 11.615 p.a., der zu versteuernde Teil sind 50 Prozent, d.h. € 5.808 minus Werbungskostenpauschbetrag von € 102,-- macht € 5.706. Demnach liege ich unter der Renteneinkommensgrenze von € 7.834,-- bzw. heißt es bei reinen Rentnbezügen2009 € 19.000 im Jahr. Was gilt denn nun? Denn duch ein Privatdarlehen bekomme ich ca. € 8265,-- Zinsen für 2009 abzg. -Werbungskosten bleiben ca. 7.699,-- Zinseinnahmen. Sparer-Pauschbetrag lt. KAP ZEILE 22 nicht abzugsfähig -warum? Welche Werbungskosten sind denn abzugsfähig? Rechne ich hierzu Rente von 5.706 käme ich auf 13.406 Einnahmen im Jahr abzgl. Sonderausgaben KV etc. von 3219+ 36,-- =€ 3255,-- bleiben Jahreseinkünfte von € 10.062,20. Was wird denn nun versteuert von welchen Beträgen und wieviel? Ich habe gelesen, das ein Sparer-Freibetrag auf private Darlehenszinseinnahmen nicht angerechnet wird -warum? Desweiteren habe ich einen Verlustvortrag eines holländischen Fonds von € 2.722,-- dieser kann ich wohl nur mit holländ. Einnahmen verrechnen oder auch hiermit? Dann werde ich wohl wegen Zahlungsunfähigkeit meines Darlehensnehmers in 2010 nicht das volle Darlehen zurückbekommen. Das heißt erst zahle 2009 Zinsen und bekomme in 2010 nicht mein eigentliches Darlehensgeld zurück und mache hier Verluste. Wie kann ich das steuerlich jetzt schon vermerken lassen, dass eine Korrektur in 2010 nötig wird, damit gezahlte Zinsen wieder zurückfliessen? Besten Dank für Hilfe
Das ist ein ganz normaler Fall, der in einer ganz gewöhnlichen Steuerkanzlei oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein abgearbeitet werden kann. Ich gegbe gerne Tipps. Das Expertenforum ist aber nicht dazu da, um bei alltäglichen Steuerfragen den Steuerberater einzusparen. Dafür reicht einfach die Zeit nicht. Ich bitte um Verständnis.
Gruß
Wolfgang
Danke für die Info, veruche es mal über den Verein. Z.Zt. seit 2 Monaten sitze ich wg. Fußverletzung zu Hause fest im Rollstuhl. leider kommt kein Steuerberater nach Hause.