Kein Stellplatz f. Fahrrad

Hallo erstmal,
In einem kleinen Haus gibt es keine Möglichkeit, ein Fahrrad sicher abzustellen. Noch nicht einmal in der näheren Umgebung gibt es etwas brauchbares (zumindest zum Anschließen). Dem Mieter der Einliegerwohnung bleibt nichts anderes übrig, als das Rad im Flur abzustellen, der von ihm allein genutzt wird. Das passt dem Vermieter nicht, der daraufhin knapp 2qm „Platz“ in einem vollgestopften Gartenschuppen anbietet, in dem es noch nicht einmal Licht gibt und wo bei ständigen Räumaktionen Beschädigungen an dem nicht ganz billigen Rad vorprogrammiert sind, weswegen der Mieter das Angebot nicht wahrnimmt. Kann der Vermieter unter solchen Vorzeichen verlangen, dass das Rad dort abgestellt wird?

Beste Grüße
john

Hallo John,

als Mieter einer Einliegerwohnung sollte man nach Möglichkeit in gutem Einvernehmen mit dem im Haus wohnenden Vermieter leben - anders wäre nämlich schlecht :wink:

Da der Einlieger den betreffenden Flur alleine nutzt, stellt sich ja die Frage, welche konkrete Sorge den Vermieter umtreibt, dass er das Radl dort nicht dulden mag. Vielleicht Beschädigungen oder Verschmutzungen der Wände? Unfallgefahr für etwaige Besucher, Paketboten etc.?

Wenn der Einlieger insoweit näheres in Erfahrung bringen könnte, müsste er sich überlegen, ob und wie er den Vermieter von seiner Sorge frei machen könnte. Notfalls könnte der Radler sich auch in der Nachbarschaft nach einer Garage zur Mitbenutzung umsehen.

LG
sine

Gehört der Flur zur Mietsache? Dann darf der Mieter dort auch sein Fahrrad abstellen.

Gehört es nicht zur Mietsache, ist es Sache des Vermieters, ob er es duldet. Ich nehme mein Rennrad mit ins Schlafzimmer. Nur so als Tip :smile:

Hallo.

Der Vermieter hat keinerlei Verpflichtung, Stellplätze für Fahrräder oder sonstiges zu schaffen. Der Mieter hat auch keinen Anspruch darauf, Fahrräder oder sonstige Gegenstände im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich, der nicht zur Mietsache gehört, abzustellen. Ob zu dem Flur nur der Mieter Zugang hat oder auch andere Mieter spielt dabei keine Rolle.

Der Vermieter handelt hier korrekt, weil das Abstellen von Fahrrädern im Flur oftmals Rettungswege versperrt und auch aus feuerpolizeilichen Gründen eine Aufbewahrung im Flurbereich nicht zulässig ist. Das Angebot des Vermieters finde ich fair.

Wenn es keine Abstellfläche gibt, kann der Mieter sein Fahrrad entweder mit in die Wohnung nehmen oder in einem von ihm gemieteten Keller abstellen.

Hallo Owen,
klare Antwort- besten Dank. Der Flur gehört unzweifelhaft zur Mietsache.
Gibt es dazu evtl. auch konkrete Paragraphen oder Rechtsprechung?

Gruß & Dank
john

Hallo,

Der Flur gehört unzweifelhaft zur Mietsache.

Aha? Er ist im Mietvertrag als zur Wohnung gehörig genannt? Er wird in der Berechnung der Wohnfläche und den nebenkosten berücksichtigt? Der Mieter ist der einzige mit Zugang dazu? Der Flur befindet sich hinter der Wohnungstür, danach kommen nur noch Zimmertüren?
Vielleicht nochmal nachprüfen, bevor man die Antwort als richtig auswählt, die einem am besten in den Kram passt.
Gruß
loderunner (ianal)

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