Kein Strom - Mietminderung?

Hallo,

ich habe Mitte November einen Mietvertrag abgeschlossen, dieser sollte ab 01.12.11 laufen. Jedoch hab ich diesen vor Vetragsbeginn (01.12.) vorzeitig gekündigt, da keine Elektrik (obwohl es mir versprochen wurde und es auch im Vertrag steht) gemacht wurde. Somit hängen sämtliche Kabel aus den Wänden, Steckdosen und Lichtschaltern. Demnach, ist nach meiner Meinung, die Wohnung nicht bezugsfähig.
Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob ich die 3 Monate Miete noch zahle muss oder nicht bzw. welche Rechte ich besitze?

Hallo,

die Sonderkündigungsrechte gelten nur bei Online oder Versicherungsverträgen oder bei Haustürverträgen, nicht aber bei Mietverträgen. Der Vertrag ist also gültig.
Du wirst die 3 monatige Kündigungsfrist beachten bzw. 3 Monate Miete zahlen müssen.
Aber:
da die Wohnung keinen Strom hat, brauchst Du auch keine Miete zahlen, denn so ist die Wohnung nicht bewohnbar.
Das heißt, Du musst erst Miete zahlen, wenn Strom da ist.

Gruss Huftier